Grenzwert: Eine Dosis von zehn Mikrosievert im Kalenderjahr gilt nach internationalen Maßstäben als Zusatzdosis als unbedenklich. Diesen Messwert darf der Schutt aus Atomkraftwerken nicht überschreiten, damit er recycelt oder deponiert werden darf. Als Gesamtbelastung für eine Einzelperson in Deutschland wird durch natürliche Strahlung circa 2100 Mikrosievert im Kalenderjahr angegeben.
Bürgerinitiative: Weitere Transporte nach Neckarwestheim geplant
Die Castor-Behälter könnten bis 2046 oder länger im Zwischenlager bleiben. Weitere radioaktive Großkomponenten sollen zur Zerlegung per Schiff antransportiert werden.
Im Kernkraft Neckarwestheim, das noch einige Jahre zurück gebaut wird, lagern auch noch stark radioaktive Brennstäbe sowie stark belastetes Material aus dem Reaktor. Nun meldet sich der Bund der Bürgerinitiativen Mittlerer Neckar e.V. (BBMN). Für die "Arbeitsgemeinschaft AtomErbe Neckarwestheim", hinter der auch der BUND-Regionalverband Heilbronn-Franken und das Aktionsbündnis Castor-Widerstand Neckarwestheim steht, stellt Franz Wagner fest: "Freigabe heißt nur die Beendigung der Strahlenschutzüberwachung." Sogenanntes "frei gemessenes" Material sei eben nicht frei von Radioaktivität, könne aus Perspektive des Strahlenschutzes aber "genauso behandelt werden wie tatsächlich unbelastetes Material".
Bürgerinitiative: Recycling eher problematisch als Deponierung
Problematisch sind aus Wagners Sicht weniger die rund 6600 Tonnen, die deponiert werden. "Die 98 Prozent, die recycelt werden, sind eher das Problem." Nur die anfallenden Reststoffe aus dem Kontrollbereich würden tatsächlich durchgemessen. Materialien außerhalb wie vom Kühlturm oder den Bürogebäuden dürften ohne Messung wieder dem "Stoffkreislauf" zugeführt werden, so Wagner.
Zudem würde die Bürgerinitiative gerne erfahren, welche Mengen bei der Messung "durchfallen". "Das wird vom Umweltministerium leider nicht bekannt gegeben." Was nicht freigemessen werden kann, dürfe eben nicht deponiert oder recycelt werden. Dies seien dann schwachaktive Abfälle, die zunächst zwischengelagert werden und in ein noch zu findendes Endlager müssen.
Zwischenlager in Neckarwestheim bis zum Jahr 2046
Das Zwischenlager in Neckarwestheim, das laut Genehmigung bis 2046 betrieben werden darf, beherbergt 140 Castor-Behälter. Weitere sollen laut EnBW nicht antransportiert werden. Wohl wird es aber weitere Lieferungen per Schiff geben, dies liest Wagner aus den Genehmigungen heraus: "Einige radioaktive Großkomponenten aus den AKW-Blöcken in Philippburg sollen in Neckarwestheim zerlegt werden." Dies sind, so EnBW-Sprecher Lutz Schildmann, "maximal gering belastete Komponenten wie zum Beispiel die Dampferzeuger aus Block 2 in Philippsburg". Das Material könne nach der Bearbeitung überwiegend konventionell wiederverwertet werden.
Zurück gehe das zerlegte Material dann wohl per Lkw. Rückbaumaterial aus Neckarwestheim und Obrigheim soll ebenfalls nach Obrigheim gebracht werden, um das dortige "Reststoffbearbeitungszentrum" besser auszulasten. Wagner vermutet: "Was davon nach Zerlegung und Sortierung nicht in passend freigabefähig gemachte Chargen einsortiert werden kann, soll wieder nach Obrigheim und Neckarwestheim zurückgebracht werden."


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