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Recycling in Baden-Württemberg
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Müll falsch entsorgt? Hohes Bußgelder bis zu 2.500 Euro möglich

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Müll zu trennen und ordnungsgemäß zu entsorgen, ist gesetzlich vorgeschrieben – wer sich nicht daran hält, dem droht ein hohes Bußgeld. 


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Mülltrennung ist gut für die Umwelt und durch das Kreislaufwirtschaftsgesetz zudem für Verbraucher gesetzlich verpflichtend. Trotzdem nehmen es manche damit nicht so ernst. Ab Oktober geht es Müllsündern in Hohenlohe an den Kragen. Ein speziell geschultes Team mit Schutzanzügen wird Biotonnen ausleeren, den Müll prüfen und beanstandete Tonnen mit roten Klebeband sperren. Bereits jetzt gibt es für falsch getrennte Abfälle Bußgelder. Aber wie hoch sind die eigentlich?

Wer seinen Müll falsch trennt, begeht eine Ordnungswidrigkeit, und kann dafür eine Verwarnung erhalten oder muss sogar eine Geldbuße bezahlen. Wie tief Müllsünder in die Tasche greifen müssen, ist im Bußgeldkatalog festgelegt, der in ganz Baden-Württemberg gültig ist. Die Kosten sind unter anderem davon abhängig, wie stark die Umweltbeeinträchtigung ist. Es spielt auch eine Rolle, ob der der Täter sich einsichtig zeigt und wie seine wirtschaftliche Lage ist.

Illegal Müll entsorgt: Bei diesen Abfällen ist das Bußgeld am höchsten

Es gilt als Ordnungswidrigkeit, seinen Müll an anderen als dafür vorgesehenen und zugelassenen Orten zu entsorgen, zum Beispiel zu verbrennen, zu vergraben oder liegenzulassen. Aber auch die falsche Lagerung fällt darunter. Denn so können die Abfälle nicht ordnungsgemäß recycelt werden.

Konkret heißt das: Wer eine Zigarettenschachtel einfach auf dem Boden liegen lässt oder die Bananenschale nicht im Biomüll entsorgt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 50 bis 250 Euro. Bei scharfkantigen Gegenständen wie Glasflaschen liegt der Bußgeldrahmen bereits zwischen 100 und 800 Euro.

Sperrmüll, Elektrogeräte und Co. falsch entsorgt: So teuer wird's

Richtig teuer kann auch illegal entsorgter Sperrmüll werden. Bei Mengen von mehr als drei Quadratmetern beziehungsweise mehr als 200 Kilogramm können 800 bis 2.500 Euro anfallen. Bei Elektrogeräten liegt mit 50 bis 2.500 Euro ein großer Spielraum vor. Und Hundebesitzer aufgepasst: Wer Hundekot nicht aufsammelt, kann mit 75 bis 250 Euro zur Kasse gebeten werden.

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