Was bei der Briefwahl zu beachten ist
Es gibt mehrere Möglichkeiten, seine Stimme schon vor dem 26. September abzugeben. Wir erklären, wie man Briefwahl beantragt und bis wann die Unterlagen im Wahlamt eingegangen sein müssen.

Die Wahl zum 20. Deutschen Bundestag steht vor der Tür. Am 26. September ist Wahltag. Wer schon vorher in Heilbronn wählen möchte, kann dies per Briefwahl tun. Wie Wahlamtsleiterin Petra Faber erklärt, gibt es verschiedene Möglichkeiten, Wahlschein und Briefwahlunterlagen zu beantragen:
- QR-Code: Ganz einfach geht es mit dem QR-Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, mit dem der ausgefüllte Wahlscheinantrag mit dem Mobilgerät, Smartphone oder Tablet direkt eingescannt werden kann: Danach muss nur noch das Geburtsdatum eingegeben und der Antrag digital versendet werden.
- Online: Zudem haben die Wahlberechtigten die Möglichkeit, die Unterlagen online mit dem elektronischen Wahlscheinantrag unter www.heilbronn.de zu beantragen.
- Formlos: Für die schriftliche Beantragung kann das Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung genutzt werden. Es ist auch ein formloses Schreiben per Brief oder eine E-Mail an briefwahl@heilbronn.de möglich.
- Ohne Termin: Die persönliche Beantragung eines Wahlscheins ist ohne Terminvereinbarung im Briefwahlbüro des Rathauses (3. Obergeschoss, Zimmer 380 bis 382) möglich, das über den Eingang Lohtorstraße zu erreichen ist. Hierbei ist erforderlich, dass die Wahlberechtigten ihre Wahlbenachrichtigung oder ihren Personalausweis beziehungsweise Reisepass mitbringen.
Im Briefwahlbüro ist es auch möglich, die Briefwahl direkt in einer Wahlkabine auszuüben und den Wahlbrief in eine Wahlurne einzuwerfen. Wer möchte, kann dazu seinen eigenen Stift mitbringen. Die persönliche Antragsstellung ist nach Terminvereinbarung auch bei den Bürgerämtern in den Stadtteilen möglich. Eine Beantragung des Wahlscheins per Telefon oder SMS ist nicht möglich.
Ausgefüllte Briefwahlunterlagen müssen so rechtzeitig zurückgegeben werden, dass sie spätestens am Wahltag bis 18 Uhr beim Wahlamt des Bürgeramts eingehen. Wer einen Antrag für eine andere Person stellen oder Unterlagen für jemand anderen entgegennehmen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Das gilt selbst für Eheleute.
Wer glaubhaft macht, den Wahlschein mit Briefwahlunterlagen nicht erhalten zu haben, kann bis Samstag, 25. September, 12 Uhr, Ersatzunterlagen beim Wahlamt beantragen. Wer am Wahlwochenende nachweislich erkrankt und sein Wahllokal deshalb nicht aufsuchen kann, erhält am Wahlsonntag bis 15 Uhr einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen beim Wahlamt.
Das Briefwahlbüro im Rathaus, 3. Obergeschoss, Zimmer 380 bis 382, hat montags bis mittwochs 8.30 bis 16 Uhr, donnerstags 8.30 bis 18 Uhr, freitags 8.30 bis 12.30 Uhr geöffnet. Am Freitag vor der Wahl (24. September) ist es bis 18 Uhr geöffnet.