Fünf Jahre Haft für Überfall auf Baywa-Markt
Das Landgericht hat am Donnerstag einen 40-Jährigen wegen räuberischer Erpressung und Nötigung zu fünf Jahren Haft verurteilt.
Die Richter ordneten außerdem die Unterbringung des schwer drogenabhängigen Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Der Mann war im August 2016 nachts in den Baywa-Markt im Gewerbegebiet Weinsberg/Ellhofen eingedrungen. Am frühen Morgen bedrohte er die Kassiererin des Marktes mit einer Pistole und erbeutete 15.655 Euro Bargeld. Der Mann hatte 2013 in dem Markt als Gabelstaplerfahrer gearbeitet und seine guten Ortskenntnisse genutzt.
Der 40-Jährige sagte in seinem letzten Wort vor dem Urteil, es tue ihm leid, was passiert ist. "Ich bin froh, dass ich erwischt wurde, ich weiß sonst nicht, wie es weitergegangen wäre." Er habe ein Drogenproblem und auch vor dem Überfall Rauschgift konsumiert, "um meine Angst zu bekämpfen". Im nüchternen Zustand wäre ihm die ganze Sache nicht passiert. Nun wolle er in Zukunft die Therapie machen und für seine Familie da sein.
Viele Vorstrafen
"Ich hoffe, Sie meinen das ernst, ihr Leben künftig in den Griff zu bekommen", sagte Richterin Caroline Sachse in ihrer Urteilsbegründung. Denn bisher habe sein Leben "mehr Tiefen als Höhen gehabt". Schon mit 16 begann die Drogenkarriere. Das Vorstrafenregister ist 22 Eintragungen lang, inklusive einschlägiger Eigentumsdelikte. Zuletzt gab es eine Verurteilung wegen Diebstahl - mit einer Waffe. Der 40-Jährige stand wegen dieses Schuldspruchs unter Bewährung, als er den Baywa-Markt im August 2016 überfiel.
Die Richter gingen zu Gunsten des Angeklagten davon aus, dass die Schusswaffe eine Attrappe war und er die Beute vor einer Polizeikontrolle nach der Tat wegwarf, sie auch nachher nicht mehr holte. Das hatte der 40-Jährige so in seinem umfassenden Geständnis angegeben. Allerdings liege trotz des Drogenkonsums volle Schuldfähigkeit vor, erklärte Richterin Caroline Sachse. Dafür spreche das "zielgerichtete Vorgehen". Straferschwerend komme hinzu, dass die Kassiererin bei dem Überfall um ihr Leben fürchtete und bis heute in psychologischer Behandlung ist, um das Geschehen zu verarbeiten.
Große Chance
Richterin Sachse redetete am Schluss der Urteilsbegründung dem Angeklagten ins Gewissen: "Die Therapie ist für Sie eine große Chance, Sie haben es in der Hand." Wenn das nicht klappe, dann benutze der 40-Jährige beim nächsten Überfall womöglich eine echte Waffe, beim übernächsten Mal gebe es einen Toten. "Und dann wandern Sie irgendwann in die Sicherungsverwahrung."