Spediteur Schweinle: Durchsuchung in Insider-Affäre sinnlos

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Stuttgart (dpa) - In der Affäre wegen des Verdachts von Insiderhandel bei DaimlerChrysler hat ein Sprecher des Spediteurs Gerhard Schweinle die

Die Staatsanwaltschaft prüft den Vorwurf des Insiderhandels bei DaimlerChrysler.
Die Staatsanwaltschaft prüft den Vorwurf des Insiderhandels bei DaimlerChrysler.  Foto: dpa
Durchsuchung von dessen Geschäfts- und Privaträumen bestätigt und gleichzeitig als sinnlos bezeichnet.

Schweinle sei als Beschuldigter aufgeführt worden, dabei habe man nur den Informanten aus dem Konzern erfahren wollen, der Schweinle die frühzeitige Information über den Rücktritt von Konzernchef Jürgen Schrempp gegeben habe, sagte der Sprecher.

Der Vertreter der kritischen Aktionäre von DaimlerChrysler, Jürgen Grässlin, hatte den Spediteur aus Neudenau (Kreis Heilbronn) als Quelle für vorzeitige Information über den Schrempp-Rücktritt genannt. Dies hatte in der vergangenen Woche zu Durchsuchungen bei vier Beschuldigten geführt. Dazu hatten neben Schweinle und Grässlin der DaimlerChrysler-Vorstand Rüdiger Grube und Konzernsprecher Hartmut Schick gehört. Paul Russmann von den Kritischen Aktionären gehört nicht zu den Beschuldigten, erfuhr dpa. Es seien lediglich Büroräume der Organisation untersucht worden. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart nannte nach wie vor keine Namen.

Grube und Schick haben in eidesstattlichen Versicherungen beteuert, weder selbst noch über Dritte DaimlerChrysler-Aktien im Vorfeld des Schrempp-Rücktritts erworben zu haben und sprechen von frei erfundenen Verleumdungen. Sie behalten sich weitere rechtliche Schritte vor. Grube hat bereits Anzeige gegen Unbekannt wegen falscher Anschuldigungen gestellt.

Schweinle ist im Hause DaimlerChrysler kein Unbekannter. Er war lange einer der größten Spediteure für den Autokonzern. Außerdem hatte er über 1000 Mercedes-Benz-Neuwagen mit Rabatt gekauft und ins Ausland weiterverkauft. Wegen dieser Graumarkt-Geschäfte war der Unternehmer 2003 wegen Betrugs und Steuerhinterziehung zu vier Jahren Haft verurteilt worden. Seitdem führt Schweinle Auseinandersetzungen mit DaimlerChrysler-Managern.

Das Urteil hatte der Bundesgerichtshof (BGH) allerdings kassiert: Im Hauptanklagepunkt Betrug wurde Schweinle freigesprochen, der Punkt Steuerhinterziehung wurde an das Landgericht zurückverwiesen. Im März 2005 wurde Schweinle, der zwei Jahre und sieben Monate in Untersuchungshaft gesessen hatte, wegen Steuerhinterziehung zu zwei Jahre und acht Monaten Haft verurteilt. Auch dieses Urteil hat der BGH nun aufgehoben: Weil von der ursprünglichen Anklage der gravierendere Vorwurf des Betrugs weggefallen und nur noch die Steuerhinterziehung übrig geblieben ist, sei nicht erkennbar, wie das Landgericht auf die relativ hohe Strafe von zwei Jahren und acht Monaten komme. Im neuen Verfahren müsse das Landgericht laut BGH außerdem die gemessen am übrig gebliebenen Vorwurf unangemessen lange Untersuchungshaft von zwei Jahren und sieben Monaten berücksichtigen, was zu einer weiteren Milderung der Strafe führen könne.

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