Stimme+
Lesezeichen setzen Merken

Gericht weist Berufung von Ex-Mannesmann-Chef Esser zurück

   | 
Lesezeit  1 Min
Erfolgreich kopiert!

Düsseldorf (dpa) - Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser bekommt wegen der Ermittlungen nach der Mannesmann-Übernahme keine höhere Entschädigung.

Klaus Esser erhält nicht die von ihm geforderten 200 000 Euro Entschädigung.
Klaus Esser erhält nicht die von ihm geforderten 200 000 Euro Entschädigung.
Esser hatte 200 000 Euro gefordert. Er muss nun 96 Prozent der Gerichtskosten tragen.

Das Düsseldorfer Oberlandesgericht sprach Esser in zweiter Instanz wie zuvor schon das Landgericht 10 000 Euro Schmerzensgeld wegen «Fehlern bei der Öffentlichkeitsarbeit der Justiz» zu und wies die Berufung Essers und des Landes Nordrhein-Westfalen zurück.

Der Zivilsenat bezeichnete das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Konzernlenker nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone als rechtmäßig, weil ein Anfangsverdacht bestanden habe. Auch eine «Medienkampagne», wie sie Esser den Ermittlern vorwarf, habe es nicht gegeben. Bei einzelnen Presseauskünften der Ankläger sei es allerdings zu schweren Verletzungen der Persönlichkeitsrechte Essers gekommen.

So habe der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Lothar Sent Spekulationen über eine Bestechlichkeit und einen «erkauften Sinneswandel» Essers nicht widersprochen. Dies sei geeignet gewesen, Essers «Ruf als integerer Wirtschaftsführer nachhaltig zu beschädigen». Auch der Leitende Oberstaatsanwalt Hans-Reinhard Henke habe die Käuflichkeit Essers suggeriert, indem er diesen Begriff in einer Pressekonferenz benutzt habe. Für beide Fälle sprach der Zivilsenat Esser je 5000 Euro Entschädigung zu.

Beide Prozessparteien zeigten sich nach der Urteilsverkündung in dem Zivilstreit zufrieden. Das Gericht habe bestätigt, dass die Vorwürfe der Käuflichkeit «ohne jeden Anhaltspunkt und rechtswidrig» gewesen seien, sagte Esser.

«Sehr zufrieden» äußerte sich auch die Prozessvertreterin des Landes NRW, Verena Hoene. Die Arbeit der Staatsanwaltschaft sei einwandfrei gewesen und den Vorwurf einer gezielten Pressekampagne habe das Gericht «vom Tisch gefegt». Auch die Gefahr, die Pressearbeit der Justiz stark einschränken zu müssen, sei mit dem Richterspruch beseitigt.

Das Gericht ließ eine Revision gegen die Entscheidung nicht zu. Beide Seiten können gegen das Urteil binnen eines Monats Beschwerde einlegen.

Im Jahr 2000 hatte Vodafone bei der weltweit teuersten Unternehmensübernahme in der Wirtschaftsgeschichte für 188 Milliarden Euro den Mannesmann-Konzern gekauft. Dabei hatte Esser an Prämien und Abfindungen insgesamt rund 30 Millionen Euro erhalten.

Im Strafprozess um die umstrittenen Millionenprämien war Esser vom Vorwurf der Beihilfe zur Untreue freigesprochen worden. Auch die anderen Angeklagten, darunter Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann, wurden freigesprochen. Die Freisprüche sind noch nicht rechtskräftig.

  Nach oben