Bewährungsstrafe für Ex-REWE-Chef Berninghaus

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Köln (dpa) - Der frühere REWE-Chef Ernst Dieter Berninghaus (40) ist wegen schwerer Untreue zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt worden.

Ernst Dieter Berninghaus hat eine Bewährungsstrafe erhalten.
Ernst Dieter Berninghaus hat eine Bewährungsstrafe erhalten.  Foto: dpa
Das Kölner Landgericht sprach das Urteil nach nur vier Prozesstagen.

Berninghaus habe der REWE beim Kauf der Internetfirma Nexum im Jahr 2000 einen hohen Millionenschaden zugefügt und zu Unrecht Provisionen in Millionenhöhe angenommen, urteilten die Richter. Der geständige Ex-Manager nahm das Urteil, das ihm den Gang ins Gefängnis erspart, konzentriert und nachdenklich auf und sprach von einem «ausgewogenen und fairen Prozess». Beide Seiten verzichteten auf Rechtsmittel, das Urteil ist rechtskräftig.

In einem Zivilverfahren hatte REWE bereits Schadenersatz in Höhe von elf Millionen Euro von Berninghaus erwirkt. Der Vorsitzende Richter Klaus-Dieter Bieber betonte angesichts der Bewährungsstrafe: «Es hat keinen Prominentenrabatt gegeben.» Das mögliche Höchstmaß wären zehn Jahre Freiheitsstrafe gewesen. Berninghaus habe sich zwar der Untreue in einem besonders schweren Fall schuldig gemacht und ein «gravierendes Fehlverhalten» gezeigt. Allerdings habe er sich zu einem frühen Zeitpunkt im Alter von erst 34 Jahren «korrumpieren» lassen und sei nicht «treibende Kraft im Sinne einer Verschwörung gewesen».

Strafmildernd wertete die Kammer den beruflichen und privaten Absturz des einstigen REWE-Hoffnungsträgers nach einer «Bilderbuchkarriere.» Bieber: «Der Verlust von all diesem ist schon an sich die Höchststrafe.» Berninghaus habe sich um Wiedergutmachung bemüht und im Rahmen des Zivilverfahrens bereits drei Millionen Euro an den Kölner Handelskonzern zurückgezahlt. Der Ex-Manager befinde sich in einer «dramatischen» Situation, da er erhebliche Steuernachzahlungen leisten müsse, wirtschaftlich ruiniert sei und sich als allein erziehender Vater um zwei kleine Jungen im Alter von zwei und vier Jahren kümmern müsse.

Zugleich übte die Kammer massive Kritik in Richtung der damaligen REWE-Führungsmannschaft um den langjährigen Vorstandschef Hans Reischl. Die Spitze habe den Kauf der Nexum (Hürth bei Köln) mit aller Macht gewollt, auf eine sorgfältige Unternehmensbewertung verzichtet und nach dem späteren Scheitern ihr «Lehrgeld» gezahlt. Der REWE-Vorstand habe 2000 sofort erkennen müssen, dass die an die Schweizer Firma Parabola gezahlten 21,3 Millionen Euro für die Nexum-Anteile «völlig irreal» und überhöht gewesen seien, meinte der Vorsitzende Richter. Berninghaus habe bei dem Deal als damaliger REWE-Verantwortlicher für Internet und E-Commerce keinen Betrug begangen, sondern alle relevanten Unterlagen offen gelegt.

Berninghaus, der schon zum Verhandlungsstart am 15. Februar die volle Verantwortung für seine Fehler übernommen hatte, entschuldigte sich erneut bei allen REWE-Mitarbeitern. Zu Prozessbeginn hatte er betont, die Millionensummen von der Parabola AG nie angerührt zu haben und die Konten nicht einmal genau zu kennen. Die Staatsanwaltschaft hatte eine zweijährige Bewährungsstrafe für den 40-Jährigen gefordert und ihm einen Gesamtschaden von mindestens 15,2 Millionen Euro für den zweitgrößten deutschen Handelskonzern zur Last gelegt.

Berninghaus war im Mai 2004 REWE-Vorstandssprecher geworden und hatte sich nach nur knapp sechs Monaten wieder von dem Führungsposten zurückgezogen. Kurz darauf verklagte ihn REWE auf Schadenersatz und stellte Strafanzeige. Am Freitag betonte der Verurteilte: «Jetzt stehe ich an einem Punkt, von dem ich für meine kleinen Söhne und mich wieder nach vorne schauen werde.»

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