Kurz vor Frist-Ende: So gelingt die „Last-Minute“-Steuererklärung
Am 2. September müssen viele Bürger in Deutschland die Steuererklärung spätestens abgeben – also früher als im Vorjahr. Mit diesen Tipps gelingt die Abgabe noch vor Fristende.
Der Countdown läuft: In wenigen Tagen ist die Steuererklärung für das Jahr 2023 fällig. Beim Gedanken daran könnten einige ins Schwitzen geraten: Musste die Steuererklärung im letzten Jahr nicht erst im Oktober abgeben werden? Und wie gelingt jetzt noch die Steuererklärung "in letzter Minute"? Ein paar Tipps könnten helfen, die Frist einzuhalten und ein Bußgeld zu vermeiden.
Steuererklärung am 2. September abgeben – wer ist verpflichtet?
Richtig gelesen: In diesem Jahr wurde die Frist vorverlegt. Ohne Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins endet die Abgabefrist für die Steuererklärung 2023 offiziell am 31. August 2024. Da das Datum allerdings auf einen Samstag fällt, haben Steuerzahlerinnen und Steuerzahler noch bis zum 2. September 2024 Schonfrist. Doch wer ist überhaupt alles zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet? Zu den häufigsten Fällen zählen laut der "Deutschen Presse-Agentur":
- Ehepaare und Lebenspartner mit Steuerklassen-Kombination 3 und 5 oder Steuerklasse 4 mit Faktor
- Selbstständige
- Ruheständler sind nur dann dazu verpflichtet, wenn ihre Rentenzahlungen nach Abzug von Freibetrag und Versicherungen den 2023 geltenden, steuerfreien Grundfreibetrag von 10.908 Euro überschritten haben
- Empfänger von Lohnersatzleistungen wie etwa Arbeitslosen-, Kranken-, Kurzarbeiter- oder Elterngeld
- Arbeitnehmer, die Freibeträge für hohe Werbekosten in die Lohnsteuerabzugsmerkmale haben eintragen lassen
- Personen, die neben dem Gehalt weitere Einkünfte (zum Beispiel aus Kapitalerträgen oder Vermietung und Verpachtung) von mehr als 410 Euro erzielt hat
- Beschäftigte, die Lohn von mehreren Arbeitgebern erhalten haben, welcher nicht pauschal versteuert wurde
- Arbeitnehmer, die eine Abfindung erhalten haben und für deren Versteuerung der Arbeitgeber die sogenannte Fünftelregelung angewandt hat
- Wer einen Verlustvortrag aus dem Vorjahr mitgenommen hat
"Eine Steuererklärung muss jeder abgeben, der keinen Arbeitslohn bezieht und andere Einnahmen wie Renten, solche aus Vermietung oder aus einer gewerblichen oder selbstständigen Tätigkeit erzielt", schließt zudem Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler Deutschland.
Steuererklärung bis zum 2. September abgegeben: Was droht bei Frist-Überschreitung?
Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, auf die mindestens einer dieser Punkte zutrifft, sollten ihre Steuererklärung also rechtzeitig abgeben. Bei einer Verspätung müssen sie damit rechnen, dass das zuständige Finanzamt ihnen einen Verspätungszuschlag von mindestens 25 Euro pro Monat auferlegt.
Zwar kann die Frist für die Abgabe der Steuererklärung auch verlängert werden, doch das ist gar nicht so einfach: Eine Fristverlängerung ist nur noch in Ausnahmefällen möglich, wenn der oder die Steuerpflichtige die Abgabe ohne eigenes Verschulden versäumt. Das können zum Beispiel eine schwere Krankheit oder auch familiäre Gründe sein. Wichtig: Wer das Finanzamt um eine Fristverlängerung für die Abgabe der Steuererklärung bitten möchte, sollte dies in schriftlicher Form tun. Und dabei nachvollziehbar erläutern, warum die Fristverlängerung erforderlich ist. In Ausnahmefällen kann eine Fristverlängerung auch rückwirkend gewährt werden.
Kurz vor Frist-Ende: Diese Programme helfen bei der Steuererklärung
Wer seine Steuererklärung ohne fremde Hilfe machen möchte und spät dran ist, kann kostenpflichtige Steuerprogramme nutzen. Mit ihrer Hilfe geht die Erklärung einfacher und schneller von der Hand – im Idealfall auch für Laien. Die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 5/2024) hat 31 solcher Softwares von elf unterschiedlichen Anbietern getestet – und zwar sowohl download- und browserbasierte Programme als auch Smartphone-Apps. Der "Deutschen Presse-Agentur" zufolge wurden diese Sieger gekürt:
- "Wiso Steuer" von Anbieter Buhl Data Service für standardmäßig 45,99 Euro. Im Download- und Browser-Format schneidet die Software mit der Note «sehr gut» ab (1,3 bzw. 1,4), als Mobile App verpasst sie die Topnote mit 1,6 nur knapp.
- "Tax" vom selben Anbieter: Mit 19,99 Euro deutlich günstiger, aber ähnlich gut (1,4), ist als Download-Programm.
- "Smartsteuer" (Browser-Programm) für 39,99 Euro und der Testnote 2,2 schneidet ebenfalls erfolgreich ab.
Was muss rein in die Steuererklärung 2023?
Wichtig für die Steuererklärung 2023 ist das, was immer gilt: Alle möglichen Steuervorteile zum Beispiel durch Freibeträge und Pauschalen sollten im Blick behalten werden – etwa die Homeoffice-Pauschale, die Entfernungspauschale sowie weitere Werbungskosten, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten und noch einiges mehr. Denn damit lässt sich die Steuerlast häufig drücken, und im Optimalfall springt eine Steuerrückerstattung heraus.
Gut zu wissen: Ab 2025 können sich Steuerzahler gleich den 31. Juli als Frist-Ende rot im Kalender markieren. Laut dem Finanzministerium Baden-Württemberg bleibt dieser Termin dann nämlich in den kommenden Jahren erst einmal bestehen.

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