Paket umgeleitet? Wann Sie für den Verlust haften
Paket umgeleitet – und dann verschwunden? Was Empfängerinnen und Empfänger wissen sollten, bevor sie Nachbarn, Paketshops oder Ablageorte als Lieferoption wählen.

Die lang ersehnte Sendung befindet sich in der Zustellung, aber Sie sind nicht zu Hause? Macht nichts, denn bei den meisten Zustelldiensten lässt sich das Paket auch noch recht kurzfristig zu Paketshops, Nachbarn oder bestimmten Ablageorten umleiten. Was Empfängerinnen und Empfänger dann aber wissen sollten: Es drohen rechtliche Fallstricke. Darauf weist das IT- und Technikmagazin «c't» (Ausgabe 3/2026) hin.
«Wenn der Empfänger aktiv einen bestimmten Ablageort angewiesen hat, haftet er ab dem Zeitpunkt der Ablage für Verlust oder Beschädigung», sagt «c't»-Redakteur Markus Montz. Nur wenn der Zusteller eigenhändig - also ohne explizite Anweisung des Empfängers - einen Ablageort wählt, bleibt der Empfänger von der Haftung befreit.
Der Haftungsübergang auf den Kunden gilt laut «c't» auch bei der gewünschten Einlagerung des Pakets in einer Packstation. «Sobald das Paket als eingelegt vermerkt ist, tragen die Kunden das Risiko», sagt Montz. Und zwar ganz unabhängig davon, ob der Kunde beim Paketdienst registriert ist oder nicht.
Nicht für jede Sendung ist jede Zustelloption offen
Tückisch ist auch, wenn die Nachbarschaftszustellung aktiv angewiesen wurde: «Bestreitet der Nachbar den Empfang eines laut Zustellmeldung übergebenen Pakets, sind Versender wie Händler aus der Haftung», sagt Montz. Rechtlich unklar sei die Lage hingegen, wenn der Zusteller eigenmächtig entscheidet, die Sendung beim Nachbarn abzugeben.
Auf Nummer sicher gehen Empfängerinnen und Empfänger «c't» zufolge dann, wenn sie die Lieferung in einen Paketshop umleiten lassen oder den Liefertermin auf einen Tag verschieben, an dem sie selbst zur Annahme zu Hause sind. Diese Möglichkeiten seien besonders sicher, weil erst mit der persönlichen Annahme der Gefahrenübergang erfolge.
Aber Achtung: Nicht für jedes Paket steht immer auch jede Option zur Verfügung. Gerade bei sperrigen Paketen, hochwertigen Gütern oder Sendungen mit Altersprüfungen gibt es Einschränkungen. Zudem wichtig zu wissen: Die Aufbewahrungsfristen in Paketshops liegen meist zwischen 7 und 14 Tagen. Wer länger verreist ist, fährt mit dieser Option also auch nicht immer gut.
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