Intelligente Stromzähler sind für einige Verbraucher ab 2025 Pflicht
Smart-Meter, intelligenter Stromzähler und intelligentes Messsystem meint in der Regel dasselbe: Ein Stromzähler, der seine Daten eigenständig übermittelt. Für wen sie verpflichtend sind und wie lange der Einbau dauert.
Intelligente Stromzähler, oft auch Smart-Meter genannt, sind für bestimmte Haushalte ab diesem Jahr Pflicht. Diese Messsysteme können den Zählerstand automatisch übermitteln und ermöglichen dadurch genaue Abrechnungen. Da die Messwerte in kurzen Zeitabständen übermittelt werden, können Verbraucher ihre Stromnutzung an dynamische Stromtarife anpassen.
2023 beschloss der Bundestag das Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende. Darin ist der Einbau intelligenter Stromzähler für Haushalte mit einem jährlichen Stromverbrauch von mehr als 6000 Kilowattstunden oder etwa einer Photovoltaik-Anlage mit über sieben Kilowatt installierter Leistung, vorgeschrieben. Die Ausstattung dieser Haushalte solle von den Messstellenbetreibern bis 2030 erfolgt sein, heißt es auf der Internetseite der Bundesregierung.
Verbraucher können intelligente Messsysteme auch freiwillig einbauen lassen
Haushalte, die weniger Strom verbrauchen, haben seit Januar demnach ebenfalls das Recht auf einen intelligenten Stromzähler. Der Messstellenbetreiber – in Baden-Württemberg meist die Netze BW – müsse einer Anfrage auf freiwilligen Einbau grundsätzlich innerhalb von vier Wochen nachkommen, heißt es in einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Die Verbraucherzentrale weist auf ihrer Internetseite darauf hin, dass ein freiwillig eingebauter Smart-Meter mehr als die gesetzliche Obergrenze im Jahr kosten kann. Die Obergrenze entfalle auch dann, wenn Nutzer sich für einen anderen Messstellenbetreiber entschieden.
Die Miete eines intelligenten Zählers beträgt für die meisten Haushalte zwischen 20 und 50 Euro pro Jahr. Laut Internetseite der Verbraucherzentrale werden die gesamten Kosten für den Messstellenbetrieb von den Anschlussnutzern und den Netzbetreibern getragen. Die Aufteilung hänge von der verbrauchten Strommenge oder der Leistung der stromerzeugenden Anlage ab.
Darum erfüllen wenige intelligente Stromzähler der Netze BW ihren Zweck nicht
In manchen Fällen erfüllt der eingebaute Smart-Meter seinen Zweck nicht. Maike Hagedorn, Pressesprecherin bei Netze BW, erklärt, dass 97 Prozent ihrer eingebauten intelligenten Stromzähler die Daten übermitteln, drei Prozent aktuell noch nicht. Gründe dafür seien unter anderem Kommunikationsprobleme, vereinzelt die Geräte selbst. „Zum Teil stellt aber auch der nicht ausreichende Mobilfunkausbau in der ländlichen Region eine Herausforderung dar. Denn ohne entsprechenden Mobilfunkempfang können Smart Meter erst gar nicht verbaut werden.“ Das stelle sich teilweise aber erst bei den Verbrauchern vor Ort heraus.
Zu diesen drei Prozent gehört auch Uli Knödler. Vor Ort stellte sich heraus, dass sein Smart-Meter keine Daten übermitteln könne. Beim Einbau erklärte man ihm: „Das Problem haben wir öfter.“ Vom Kundeservice erhielt der Weinsberger den Rat, sich eine Antenne zu installieren, um den Mobilfunkempfang zu stärken. Ob der Zähler dann seine Daten übermittle, wisse er aber vorher nicht.
Steht Knödler direkt vor seinem Zählerschrank, kann er problemlos im Mobilfunknetz telefonieren. Dass sei aber kein Hinweis auf den Netz-Empfang des Zählers im Schrank, erklärte ihm die Netze BW.
Schlussendlich hat sich Uli Knödler für eine andere Lösung entschieden und ist zum Stromlieferanten Tibber gewechselt. Mit einem Gerät des Lieferanten wird sein Stromverbrauch automatisch übermittelt. Nun kann er auch dynamische Stromtarife nutzen.
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