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Meteorit trifft Eigentum: Welche Versicherung jetzt zahlt

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Dass ein Meteorit oder ein anderer Gegenstand aus dem All zu Boden fällt und ausgerechnet das eigene Hab und Gut beschädigt, ist nicht sonderlich wahrscheinlich. Aber was, wenn's doch passiert?

Ein Meteoriteneinschlag ist in den meisten Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherer nicht ausdrücklich als mitversicherte Gefahr genannt.
Ein Meteoriteneinschlag ist in den meisten Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherer nicht ausdrücklich als mitversicherte Gefahr genannt.  Foto: Thomas Frey/dpa/dpa-tmn

Dem Feuerschweif am Himmel folgte ein lauter Knall und dann ein Loch im Hausdach: Der jüngste Meteoriteneinschlag im rheinland-pfälzischen Koblenz zeigt, dass selbst äußerst seltene Naturereignisse ganz reale Schäden verursachen können. Für Betroffene stellt sich dann schnell eine praktische Frage: Welche Versicherung kommt eigentlich für den Schaden auf, wenn aus dem All herabfallende Dinge das Eigentum beschädigen?

Wird das Wohngebäude getroffen, ist grundsätzlich der Wohngebäudeversicherer der richtige Ansprechpartner. Aber: Nicht jeder Tarif leistet auch bei jeder Gefahr, die von oben lauert. «Ein Meteoriteneinschlag ist in den meisten Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherer nicht ausdrücklich als mitversicherte Gefahr geregelt», teilt der Bund der Versicherten (BdV) auf dpa-Anfrage mit. 

In Standardverträgen seien meist nur Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm oder Hagel abgedeckt, ein Schaden durch einen rein mechanischen Einschlag sei dann oft nicht mitversichert. Schäden durch unbemannte Flugkörper - also etwa Drohnen oder Weltraumschrott - hingegen sind in manchen Verträgen eingeschlossen.

Bei versicherten Folgeschäden ist Ursache gleichgültig

Sieht der eigene Versicherungsvertrag allerdings eine sogenannte Allgefahrendeckung vor, sind grundsätzlich alle Gefahren mit abgesichert, die im Vertrag nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden, teilt der BdV weiter mit. Dann sieht es auch mit der Leistung nach einem Meteoriteneinschlag vielversprechend aus. 

Gleiches gilt laut BdV, wenn der Einschlag ein versichertes Ereignis - wie etwa einen Brand oder eine Explosion - nach sich zieht. Solche Folgeschäden sind über die Wohngebäudeversicherung abgesichert - und zwar dann unabhängig davon, welches Objekt den Schaden jetzt konkret herbeigeführt hat.

Auch Hausrat und Kasko kommen infrage

Kommen durch einen solchen Vorfall Möbel oder Inventar der Wohnung oder des Hauses zu Schaden, sollten sich Betroffene an ihre Hausratversicherung wenden. Für Schäden am eigenen Fahrzeug kommt dem BdV zufolge die Kaskoversicherung auf. 

Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft empfiehlt Betroffenen, im Ernstfall und bei Unsicherheit mit dem jeweiligen Versicherer oder Versicherungsmakler Kontakt aufzunehmen und nachzufragen.

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