IHK kündigt fristlos
Heilbronn - Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Heilbronn-Franken hat sich mit sofortiger Wirkung von der Geschäftsführerin des IHK-Zentrums für Weiterbildung (ZfW), Renate Rabe (58), getrennt. Ihr wurde die außerordentliche Kündigung ausgesprochen.

Heilbronn - Zwei fristlose Kündigungen im Zentrum für Weiterbildung (ZfW) der Industrie- und Handelskammer (IHK) Heilbronn-Franken: Die IHK hat sich von der seit zehn Jahren amtierenden IHK- und ZfW-Geschäftsführerin Renate Rabe (58) und einer 48-jährigen Mitarbeiterin aus dem ZfW-Veranstaltungsmanagement getrennt.
Der Grund: Sie sollen "Teilnahmegebühren an Weiterbildungsveranstaltungen unberechtigterweise nicht abgerechnet" haben. Es sei dem ZfW und der IHK dadurch ein Schaden von "mindestens 10.000 Euro" entstanden. So formulierte es am Montagmittag um 13 Uhr IHK-Präsident Thomas Philippiak in einer kurzfristig anberaumten Pressekonferenz.
Eine Stunde zuvor hatten er und IHK-Hauptgeschäftsführerin Elke Schweig die etwa 120 Mitarbeiter der Kammer informiert. Diese waren innerhalb von fünf Minuten zu einer außerordentlichen Mitarbeiterversammlung eingeladen worden. Am Vormittag, so Schweig und Philippiak, habe es eine Sondersitzung des Präsidiums gegeben, die dritte in dieser Angelegenheit.

Die Wochen habe man dazu genutzt, "den Sachverhalt aufzuklären" (Schweig). Die IHK habe die Betroffenen angehört und deren Rechtsanwälte, habe im "ständigen Dialog" mit dem IHK-Präsidium und dem Personalrat gestanden und schließlich das Wirtschafts- und Finanzministerium als Rechtsaufsicht informiert. "Die Vorwürfe wurden nicht ausgeräumt", zieht Elke Schweig Bilanz, "das bedauere ich außerordentlich".

Anhörungen
Die Anhörungen hätten bis zum Mittwoch gedauert. Gestern früh habe man das IHK-Präsidium zusammengerufen, um es über die geplanten Schritte zu unterrichten. Dabei, so Thomas Philippiak, habe es keinen Widerspruch gegen das Vorgehen gegeben. Dann wurden die außerordentlichen Kündigungen ausgesprochen.

Rabe werde "zur Wiederherstellung ihrer Reputation" rechtliche Schritte einleiten. In der Heilbronner Kanzlei Vetter, Gerlach, Hartmann ist auch der frühere IHK-Hauptgeschäftsführer Heinrich Metzger als Anwalt tätig.
Stimme.de
Kommentare
am 02.11.2012 14:53 Uhr
Berufsausbildungen finden in den jeweiligen Betrieben statt, nicht bei der IHK, auch die Prüfungen finden in den jeweiligen Firmen statt, ggf. stellt die IHK ein Zimmer für Prüfungstage zur Verfügung.
am 02.11.2012 10:30 Uhr
Eine Wahl zum Geschäftsführer/in hatten Vollversammlungs-Mitglieder nicht. Das Präsidium, lt. H. Hinderberger, Volksbank, hat die Wahl von
1 Person bei 8 Bewerbern vorentschieden.
Jetzt werden ca. 2.Mio. EURO für Pers. Rückstellungen abgesichert, die R+V Versicherung, eine Volksbank-Tochter ist im Gespräch.
am 31.10.2012 08:54 Uhr
...heißt lediglich, da0 geprüft wird, ob es auch Unterschlagungen gegeben hat.
Noname Nobody am 30.10.2012 16:54 Uhr
Ich lese wohl nicht recht dass die Staatsanwaltschaft aufgrund von Pressemitteilungen Vorermittlungen wegen Untreue eingeleitet hat. Dies würde ja bedeuten dass Gebühren unterschlagen worden wären. Davon war aber in den Pressemitteilungen nichts zu lesen. Ob Kursgebühren nicht erhoben oder unterschlagen wurden ist nicht nur
juristisch ein gewaltiger Unterschied.
am 30.10.2012 14:20 Uhr
... um diesen "Verein" aufzulösen.
am 30.10.2012 12:43 Uhr
es als eine Zwangsbereicherung auf meine Kosten an, habe ich das Institut nur einmal gebraucht zur Fortbildung (die ich zudem auch noch bezahlen musste), ansonsten sehe ich Sie immer an ihren Heftchen die sie versenden und der Beitragsrechnung für etwas das ich nicht brauche.
Eine Institution die selbst das Prüfverfahren, die Prüfer und die Kriterien festlegt.
Das ist das gleiche wie wenn ich Ausbilder, Meister und Prüfer wäre und die dazugehörigen Titel verleihe, alles nach meinem Ermessen.
Dazu ein schöner Prunkbau der auch nur mit unseren Beiträgen gebaut wurde. Viele Kleinunternehmer oder Selbstständige könnten bestimmt viel besser ohne eine IHK leben.
am 30.10.2012 11:16 Uhr
...da habe ich mich wohl nicht ganz klar ausgedrückt.
Gemeint war, daß es auch vermessen wäre, zu diesem Vorgang einer nach reiflicher Prüfung duch die IHK zustande gekommenen Wertung zu wiedersprechen, ohne die internen Fakten im Detail zu kennen.
Selbstverständlich gilt die Unschuldsvermutung so oder so bis zu einer wohl kommenden gerichtlichen Klärung.
Aber was wäre wohl passiert, wenn die IHK-Führung nicht gehandelt hätte?
Frank Weisbecker am 30.10.2012 08:34 Uhr
.. weil es überhaupt vermessen ist, eine Meinung als Außenstehender abzugeben.
Frau Rabe wird eine andere Version haben, als die IHK. Das ist ja offensichtlich.
Nur kann ich als Außenstehender weder der einen Seite, noch der anderen Seite glauben. Deshalb habe ich hierzu erst dann eine Meinung, wenn nach Abarbeitung aller Argumente, Beweise etc. am Ende des Tages ein finales Urteil vorliegt.
Sollten sich die Vorwürfe / Gründe zur Entlassung von Frau Rabe als richtig erweisen, wäre das eine weitere, beschämende Geschichte im Kaptiel Amigo.
am 30.10.2012 08:11 Uhr
...vermessen, ohne die internen Fakten im Detail zu kennen, zu diesem Vorgang eine andere Wertung abzugeben, als es die dafür verantwortlichen Gremien nach wohl reiflicher Prüfung abgegeben haben.
Korruption und Begünstigung hat viele Facetten. Darin unterscheiden wir uns gegenüber bestimmten südlichen Gefilden nur dadurch, daß dies nicht als allgemein bekanntes Verhalten derart offen praktiziert wird, sondern es sich in gesetzlichen Rahmenbedingungen bewegt, die viele Vorteile zulassen - nicht nur aktuelle Debatten zu bezahlten Politikerauftritten dokumentieren diesen Ist-Zustand.
Wer dann einmal seinem Kontrollauftrag nachkommt und nicht nach dem Motto "man kennt sich" gesetzliche Vorschriften beschönigend auslegt und handelt, macht sich in den etablierten Kreisen der Freunderl-Amigos, die am Liebsten alles unter sich regeln würden und es auch tun, wo sie es nur können, keine Freunde.
am 30.10.2012 08:05 Uhr
Es sei nichts einzuwenden gegen Verfolgung von Amigo und Filz in öffentlicher Verwaltung! Jedoch gelten hierfür im einem Rechtsstaat besondere, festgeschriebene Rechtsnormen. Das sich bedienen der Pressefreiheit erweckt den Eindruck einer "Meinungsbildung", gleich Vorverurteilung.
Noch spricht das Recht die ordentliche Gerichtsbarkeit, also abwarten und so manche Kampagne
später neu betrachten. Die Einzelnen sollten nicht geopfert werden, damit eine Institution die in der modernen Gesellschaft den Stellenwert eines Dinosauriers hat, überhaupt überlebt.In
Frank Weisbecker am 30.10.2012 07:53 Uhr
Auch wenn das, was hier gerade aufkommt auch für mich allzu gut ins Bild passt, und auch ich negative Erfahrungen mit dem ZfW gemacht habe, sollten wir nicht voreilig Frau Rabe verurteilen. Wer weiss, was am Ende des Tages hinter der Sache wirklich steckt?
Elfi Bülowius am 30.10.2012 14:35 Uhr
von ihr einmal korrekte Antwort erhalten zu haben.
Elfi Bülowius am 30.10.2012 03:05 Uhr
weil ja in Zukunft Noten verteilt werden, hat die gebotene Klarstellung in Sorgfalt und Pflicht natürlich Vorang.
Das ist das Positive an der Nachricht.
am 29.10.2012 23:15 Uhr
Ein Lob auf Frau Schweig die sich traut auch ihresgleichen nicht zu schonen. Während Angestellte sorgsam Dienst verrichten, bedienen sich die Geschäftsführer und deren Wohlgesinnte nach dem Motto erst ich, dann mein Freund und ganz weit hinten die Interessen der IHK und deren Mitglieder. Schön wenn einer der Hochwohlgeborenen über eine blöde Kleinigkeit stolpert und so richtig in den Dreck fällt. An Arroganz und Unfähigkeit kaum zu überbieten und doch bislang von allen gedeckt. Endlich kommt es ans Tageslicht. Danke Frau Schweig. Zeigen Sie keine falsche Verbundenheit. Ohne Ehre und ohne Mittel sollen sie gehen die Betrüger. Die renommierte Kanzlei Vetter Gerlach wäre auch gut beraten zu überdenken wen sie beschäftigt oder vertritt.
am 30.10.2012 11:57 Uhr
Mir als Aussenstehendem, aber interessiertem Beobachter erscheint die IHK als Plattform für Eigeninteresse und Vorteilsverschaffung in der oberen Ebene. Wenn sich dazu sich noch Unfähigkeit und Selbstüberschätzung gesellt wird die Toleranz der ehrlichen Mitglieder überstrapaziert. Es wurde ja vor einiger Zeit schon gehandelt. Die Frage ist: Was wird als nächstes aufgedeckt? Oder wars das, hoffentlich.
am 29.10.2012 22:30 Uhr
mit 10% Wahlbeteiligung der Mitglieder wird bei diesem Rausschmiß noch ordentlich draufzahlen, also die Industrie-/Handwerks-/Dienstleistungsbetriebe. Denn die mutmaßlichen Täterinnen, ob schuldig oder nicht, werden mit gerichtlichem Vergleich, Abfindung und mehr weich fallen.
am 29.10.2012 20:02 Uhr
Die nächste negative Schlagzeile von der IHK, und wiedermal geht es um Vorteilsgewährung. Wenn dies der ehemalige Hauptgeschäftsführer praktiziert hat (der sich noch in den Ruhestand retten konnte) so ist es auch kein Wunder, wenn dies Schule macht. Wer kontrolliert eigentlich die IHK?
am 29.10.2012 21:50 Uhr
Laut Satzung ist das oberste Gremium der IHK die Vollversammlung. Nur wurden dort in der Vergangenheit kritische Fragen ungern gehört. Daher rührt auch die tiefe Abneigung gegen die Presse. Gerade bei tiefer gehenden Haushaltsfragen und detaillierten Anfragen zum ZfW konnte man sich schnell den Unmut aus Teilen der Geschäftsführung und des Präsidiums zuziehen. Mir persönlich wurde einmal vom Präsidenten nahegelegt zu überdenken ob ich in dieser Vollversammlung am richtigen Platz bin. Leider interessieren sich die kleinen und mittleren Unternehmen nicht für die Organisation. Sie wird als lästiges Übel angesehen, die vorzugsweise zum Wohle der Großen und Mächtigen Unternehmen agiert. Und die negativen Schlagzeilen der letzten Jahre tragen nicht gerade zu einem besseren Image bei. Manchmal beschleicht einen der Eindruck, dass man dort zu über 50 % mit der eigenen Organisation beschäftigt ist. Eine Wahlbeteiligung in unserer Wahlgruppe von 8 % spricht Bände. Das ist mehr als bedauerlich, denn eine Handelkammer, befreit von dem Übel der Zwangsmitgliedschaft müsste, um nicht unterzugehen eine deutlich höhere Akzeptanz ihrer Mitglieder vorweisen.
Jürgen Mosthaf
am 29.10.2012 19:46 Uhr
das ist halt bei der ihk, immer so der herr philippiak vergibt kredite an ehemalige geschäftsführer und die neue macht auf demokratie weil juristin, vielleicht erreichen die auch mal 110 prozent an wahlbeteiligung. gruesse aus kiew.gregor
am 31.10.2012 12:13 Uhr
wurde eigentlich auch gegen ehmalige Geschäftsführer vorermittelt, oder hat man sich geeinigt bzw. verglichen? Bitte hier nicht mit zweierlei Maß messen, das wäre wieder ein Rückfall.
Noname Nobody am 29.10.2012 19:34 Uhr
"IHK trennt sich von Hauptgeschäftsführerin" diese Überschrift hätte mir besser gefallen. Ein bisschen mehr Rücksicht auf die Person Rabe (gleich mit Bild) hätte der
HSt. gut gestanden. Frau Rabe ist keine Person des öffentlichen Interesses, daher bitte
künftig mehr Fingerspitzengefühl.
M Voelkel am 29.10.2012 20:08 Uhr
zur meiner Definition : öffentliches Interesses
unterstrichen das Adjektiv: besonderes
im Artikel ist der § 248a StGB hervorzuheben
am 29.10.2012 21:03 Uhr
Na Stratege, Sie sind wohl nicht beschissen worden...
am 29.10.2012 18:18 Uhr
nun kann ich es ja nochmals mit der sachkundeprüfung probieren, vier mal hat es nicht geklappt, immer wegen 2-3 punkte!!!! ich glaub das es da auch nicht mit rechten dingen zugegangen ist... einmal durchgefallen verstehe ich ja, ja okay auch ein zweites mal aber gleich 4 mal und das immer wegen 2-3 punkte... ich schätze es geht hier nur ums geld!
am 29.10.2012 17:09 Uhr
Das Problem liegt nicht bei den Mitarbeitern, sondern bei Frau Schwaigle. Zu Herrn Metzgers Zeitrn hätte es so was nicht gegeben. Man sollte sich bei der IHK eher Gedanken machen wie lange man noch Frau Schwaigle ertragen will.
Frank Weisbecker am 29.10.2012 16:57 Uhr
Haben mir wohl dann gefehlt, weil ich ein paar Tausend Euro für ne Fortbildung habe blechen müssen.
Was für eine Mafia ist das eigentlich dort????
am 29.10.2012 15:57 Uhr
..und wieviel kriegt die Dame nun "Betriebsrente"?????????
am 29.10.2012 14:21 Uhr
diese Zwangskammer endlich aufgelöst ?
M Voelkel am 29.10.2012 14:31 Uhr
Erst der 100.000 EURO-Mann
jetzt die 10.000 EURO-Frau
das nächste 1000 Euro-Kind um in der Systematik zu bleiben ?
Und der/die Beitragszahler/Zwangsmitglieder haben keine Möglichkeit, die müssen dieses (er)tragen!
am 31.10.2012 10:45 Uhr
Gewiss, Steuern u. Beiträge sind für Bürger als auch Unternehmen oft schmerzlich - dafür bietet uns unser Staat aber auch eine Infrastruktur, die sicherlich ihren Anteil daran hat, dass Deutschland wirtschaftlich als auch gesellschaftlich mit in den vorderen Rängen steht. Gäbe es eine freiwillige IHK-Mitgliedschaft, wäre die IHK ein Spielball der großen Einflussnehmer (Großkonzerne) - gäbe es keine Zwangsmitgliedschaft (= Unternehmen verwalten sich selbst!), so müßte der Staat eine IHK über Steuern finanzieren. Eine IHK geht vorrangig hoheitlichen Aufgaben im Namen des Staates nach (zb. Berufsbildung) - eine möglichst hohe Unabhängigkeit ist hierfür wichtig, wenn die Arbeit zum Wohle aller getan werden soll. Sind es doch gerade auch viele Unternehmer selbst, die tagtäglich durch Anrufe und Gespräche versuchen, die IHK-Arbeit zu ihren Gunsten zu beeinflussen. Man sollte nicht mit Steinen werfen, wenn man mit im Glashaus sitzt! Das evtl. Fehlverhalten einzelner IHK-Mitarbeiter ist eine ganz andere Sache - Reinigung hat durch Elke Schweig begonnen - was wir meiner Meinung nach brauchen sind Bürger und Mitarbeiter mit stärkerer Moral- und Ethikprägung, Ehrlichkeit und Offenheit, in Wirtschaft genauso wie in Politik und Gesellschaft!