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Schwäbisch Hall

Bausparkasse verteidigt Kündigung von Altverträgen

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Der Vorstandsvorsitzende der Bausparkasse Schwäbisch Hall (BSH), Reinhard Klein, hat seine Branche gegen die Kritik an der Kündigung von Altverträgen verteidigt.

Diese Bausparverträge seien seit mindestens zehn Jahren zuteilungsreif und im Schnitt 22 Jahre alt, sagte Klein bei der Jahrespressekonferenz in Stuttgart.

"Ich betone ausdrücklich, dass es grundsätzlich natürlich nicht unser Ziel ist, überhaupt Verträge zu kündigen", sagte der Vorstandschef. Doch diese Verträge, die seit mehr als zehn Jahren zuteilungsreif seien, würden offensichtlich aufgrund der damals vereinbarten höheren Guthabenzinsen nur zur Geldanlage genutzt. Das Bauspardarlehen werde nicht abgerufen, was dem eigentlichen Zweck des Bausparens widerspreche.

"Die zugrundeliegenden Konditionen auf der Sparseite belasten das gesamte Kollektiv und damit die Gemeinschaft aller Bausparer", so Klein. Als Bausparkasse könne man eine einseitige Rendite-Optimierung zu Lasten der heutigen und künftigen Sparer nicht akzeptieren.

Bei der BSH sind Klein zufolge "deutlich weniger als ein Prozent" des Vertragsbestandes von der Kündigung betroffen, dem Vernehmen nach wurden rund 50.000 Altverträge gekündigt. Die meisten Kunden hätten den Schritt akzeptiert, vereinzelt gebe es aber Klagen. Rückstellungen für Schadensersatzzahlungen habe man nicht gebildet. Klein verwies auf juristische Gutachten, die auch den Bausparkassen ein Kündigungsrecht zusprechen.

"Die große Mehrheit der Gerichte, die in dieser Sache bislang entschieden hat, sieht das auch so", sagte er. Branchenweit habe es bislang rund 140 Gerichtsurteile gegeben, 90 Prozent seien zugunsten der Bausparkassen entschieden worden.

Aktuell nehmen nur rund 30 Prozent der BSH-Kunden das Darlehen in Anspruch, sagte Vorstandsmitglied Jürgen Gießler.

 

Fragen und Antworten zum Thema

Für tausende Bausparer war es ein jähes Erwachen -als ihnen die Kündigung ihres lukrativ verzinsten Vertrags ins Haus flatterte. Viele Bausparkassen kündigten Verträge, weil absehbar war, dass die Kunden überhaupt nicht mehr auf ein Eigenheim sparten. Nun rollt eine Klagewelle - die erst ein höchstrichterlicher Beschluss stoppen dürfte.

Warum werden die Verträge überhaupt gekündigt?
In den 90er Jahren war das Zinsniveau deutlich höher. Für die Ansparzeit im Bausparvertrag zahlten die Institute mittlere einstellige Prozente, was damals wenig war. Nachdem das allgemeine Zinsniveau im Zuge der Finanzkrise immer weiter absackte, wurden die damals günstigen Verträge mehr und mehr zur Belastung für die Bausparkassen. Zumal einige Sparer das vorgesehene Darlehen überhaupt nicht nutzen.


Was ist das Problem? 
Das System Bausparen funktioniert so, dass immer eine gewisse Kundenmenge spart, während andere von dem Geld Kredite zu günstigen Zinsen bekommt und diese Zinsen wieder im gemeinsamen Topf landen. Die Darlehen sind ab einer bestimmten gesparten Summe „zuteilungsreif“, können also in Anspruch genommen werden. Angesichts des niedrigen Zinsniveaus krankt das System aber an zwei Enden. Zum einen nutzen einige Sparer die Altverträge wegen ihrer im Vergleich zu anderen Anlageformen derzeit höheren Zinsen als Geldanlage. Zum anderen wurden die früher so günstigen Darlehen wegen der andernorts ebenfalls günstigen Kredite nicht mehr genutzt. Bei Schwäbisch Hall werden den Angaben zufolge bei etwa 70 Prozent der zuteilungsreifen Verträge die Darlehen nicht abgerufen. 


Wie ist das Argument der Bausparkassen?
Die Bausparkassen berufen sich auf einen Paragraf im Bürgerlichen Gesetzbuch, der eigentlich zum Schutze der Verbraucher installiert wurde (§ 489 Absatz 1 Nr. 2). Er räumt dem Darlehensnehmer ein Kündigungsrecht ein. Nun ist die entscheidende Frage, ob die Bausparkassen überhaupt als Darlehensnehmer angesehen werden können. Ihr Argument: Sie bekommen gewissermaßen von den Sparern Geld geliehen. Unter Juristen ist das allerdings umstritten. 


Wie viele Verträge sind betroffen?
Berichten zufolge haben die Institute insgesamt etwa 200 000 Altverträge gekündigt. Dabei geht es vor allem um Verträge, die schon zehn Jahre „zuteilungsreif“ sind und nicht genutzt werden, wo also das zinsgünstige Darlehen nicht in Anspruch genommen wird. Die Verträge seien im Schnitt 22 Jahre alt, heißt es beim Verband der Privaten Bausparkassen. Bislang kam es zu 970 Klagen. Dem Verband zufolge sind 141 zu Gunsten der Bausparkassen entschieden worden, 14 Mal hätten Gerichte das anders gesehen. Allerdings legen die Institute auch schon Geld für die Prozesse zurück: Zumindest für laufende Verfahren dürften die Bausparkassen bereits Rückstellungen bilden, heißt es in der Branche. Branchenprimus Schwäbisch Hall verneint das. Bislang seien keine Rückstellungen aufgebaut worden.


Was denken Verbraucherschützer?
Die halten die Rechtsprechung bislang für nicht eindeutig, da man sich in vielen Fällen auch auf einen Vergleich geeinigt habe. Das bestätigen auch Gerichte. Bei der Verbraucherzentrale Bremen heißt es, derzeit werde die Rechtsprechung der vergangenen Monate im Hinblick auf ein zu erwartendes höchstrichterliches Urteil geprüft. Ziel sei es, eine klare Rechtslage zu schaffen.


Wie geht es weiter? 
Die ersten aussagekräftigen Urteile vor Oberlandesgerichten stehen nun an. Das Oberlandesgericht Hamm hat Ende Dezember 2015 eine Kündigung als rechtmäßig bewertet - aber die Berufung nicht zugelassen und damit den weiteren Rechtsweg in diesem Fall versperrt. Ein weiteres Urteil ist vor dem Oberlandesgericht Stuttgart Ende März geplant. Das alles entscheidende Urteil dürfte erst irgendwann vor dem Bundesgerichtshof fallen - und damit wird erst 2017 gerechnet. lsw/jüp

 

 

 

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