Privates Bahnunternehmen verliert Streit um Gleise
Das Mammutprojekt Stuttgart 21 sorgt seit Jahren für juristischen Streit. Nun ist ein weiteres Verfahren zu Ende. Die Gleisanlagen des Kopfbahnhofs dürfen abgebaut werden.
Bahnanlagen des Stuttgarter Kopfbahnhofs müssen nach Fertigstellung des Tiefbahnhofs im Zuge des Projekts Stuttgart 21 nicht für Dritte nutzbar bleiben. Mit dieser Entscheidung hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag eine Klage des privaten Bahnunternehmens Stuttgarter Netz AG (SNAG) im Streit um eine künftige Nutzung der alten oberirdischen Gleise am Hauptbahnhof Stuttgart abgewiesen.





