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Partei spricht von Arroganz
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VR-Bank Heilbronn Schwäbisch Hall kündigt Konto des AfD-Kreisverbands in Hohenlohe

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Das Institut hat dem AfD-Kreisverband in Hohenlohe das Parteikonto gekündigt. Der Hohenloher AfD-Sprecher Anton Baron kritisiert die Genossenschaftsbank für ihr Vorgehen scharf. 


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Die VR-Bank Heilbronn Schwäbisch Hall hat dem AfD-Kreisverband in Hohenlohe das Parteikonto gekündigt. Das teilte AfD-Kreissprecher Anton Baron am Freitag mit. In der Pressemitteilung ist von der Volksbank Heilbronn-Schwäbisch Hall die Rede, Baron dürfte aber die umfirmierte VR-Bank Heilbronn Schwäbisch Hall meinen.

AfD-Kreissprecher wirft Chef der VR-Bank Heilbronn Schwäbisch Hall herablassende Arroganz vor

Die Kündigung der langjährigen Geschäftsverbindung zum 31. März 2025 sei ohne Angabe von Gründen erfolgt. Baron kritisiert die Bank für ihr Vorgehen scharf. Dies spreche „für die herablassende Arroganz des Vorsitzenden Eberhard Spies, der die Kündigung unterzeichnet hat“, so Baron. Die VR-Bank äußerte sich auf Anfrage nicht zu dem Vorgang.

AfD-Kreissprecher: VR-Bank Heilbronn Schwäbisch Hall beleidigt AfD-Wähler

Baron sieht mit der Kündigung des Kontos auch die 20 Prozent Wähler der AfD, die „sicher teilweise auch Mitglied im genossenschaftlichen Bankenverband sind, mitbeleidigt“. Der AfD-Kreissprecher nennt das Verhalten der VR-Bank Heilbronn Schwäbisch Hall demokratiefeindlich.

Der Bankvorstand hätte seine Kraft besser dafür einsetzen sollen, das Serviceangebot der VR-Bank aufrechtzuerhalten und „nicht ständig massenhaft Zweigstellen mit Geldautomaten gegen den Willen der Bevölkerung im ländlichen Raum zu schließen“, so Baron.

Die VR-Bank Heilbronn Schwäbisch Hall (hier die Hauptstelle in Heilbronn) hat der AfD Hohenlohe-Schwäbisch Hall das Parteikonto gekündigt.
Die VR-Bank Heilbronn Schwäbisch Hall (hier die Hauptstelle in Heilbronn) hat der AfD Hohenlohe-Schwäbisch Hall das Parteikonto gekündigt.  Foto: Berger, dpa - Montage: Stimme.de

Konto der AfD gekündigt: Jede Bank kann selbst entscheiden, wen sie als Kunden aufnimmt

Rechtlich ist die Kündigung des Kontos nicht zu beanstanden. Der Bundesgerichtshof hat vor einigen Jahren entschieden, dass Privatbanken in Gestalt ihrer „Privatautonomie“ frei entscheiden dürfen, mit wem sie in Geschäftsbeziehung bleiben wollen und mit wem nicht. Die privaten Institute müssten das auch nicht begründen. Anders sieht es bei den Sparkassen aus. Als Anstalten des öffentlichen Rechts müssen sie auch unliebsamen Kunden ein Konto geben.

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