Razzia bei Kaufland und Netto
Möckmühl - Die Handelsunternehmen Kaufland und Netto sollen in ihren Logistikzentren Kommissionierer und Staplerfahrer eingesetzt haben, deren Werkverträge nach Einschätzung der Behörden unwirksam sind.

Möckmühl - Die Handelsunternehmen Kaufland und Netto sollen in ihren Logistikzentren Kommissionierer und Staplerfahrer eingesetzt haben, deren Werkverträge nach Einschätzung der Behörden unwirksam sind. Mit mehr als 450 Beamten hat der Zoll deswegen gestern die Kaufland-Logistikzentren in Möckmühl, Dortmund und Donnersdorf sowie vier Warenverteilzentren des zu Edeka gehörenden Discounters Netto durchsucht.
Keine Zahlen Bestätigt sich diese Einschätzung, dann haben die Unternehmen gegen Gesetze im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung verstoßen, die Tariflöhne erheblich unterschritten und Sozialversicherungsbeiträge hinterzogen. Der Zoll machte keine Angaben, um wie viele Beschäftigte es geht: Man befinde sich noch im laufenden Ermittlungsverfahren. Bis die umfangreichen Materialien ausgewertet sind, würden wohl mehrere Monate ins Land ziehen.
Sowohl die Neckarsulmer Schwarz-Gruppe als Kaufland-Mutter als auch das Edeka-Tochterunternehmen Netto haben die Durchsuchungen auf Anfrage der Heilbronner Stimme bestätigt. Darüber hinaus hat der Zoll auf der Basis von gut 60 richterlichen Genehmigungen auch Dienstleister durchsucht, die für die beiden Firmen tätig sind.
Bei den Ermittlungen geht es um die Frage, ob die Voraussetzung für einen Werkvertrag gegeben sind: Im Gegensatz zur klassischen Leiharbeit stellt der Lieferant dabei nicht Mitarbeiter zur Verfügung, deren Arbeitszeit nach Stunden abgerechnet wird, sondern übernimmt in Eigenregie eine Dienstleistung, die etwa nach Stückzahl abgerechnet wird. Was die Bezahlung angeht, gelten für Werkverträgler weniger strenge Regeln als für normale Zeitarbeiter. Sie dürfen aber nur bedingt in die Abläufe des Kunden integriert werden und im Gegensatz zu Zeitarbeitern keine Anweisungen direkt vom Kunden erhalten.
Liegt ein Schein-Werkvertrag vor, dann müssen die Betroffenen nach den erheblich höheren Tarifen des Auftraggeberbetriebs bezahlt werden. Um diese Differenz geht es in dem Verfahren.
"Wir arbeiten mit dem Zoll kooperativ zusammen und unterstützen ihn umfänglich", heißt es bei Kaufland. Die Dienstleister in den Logistizentren seien alle geprüft. "Die Zusammenarbeit basiert auf der Einhaltung aller einschlägigen Gesetze." Im Sommer 2010 hatte Kaufland einen Mindestlohn von 8,50 Euro eingeführt, der seit März 2011 auch für alle Werkverträgler gilt.