Irreführende Werbung: Lidl kassiert Klatsche am Landgericht Heilbronn
Überraschend für alle Parteien hat das Landgericht Heilbronn der Klage von Verbraucherschützern stattgegeben: Demnach hat Lidl Verbraucher mit seiner Werbung im Vorjahr in die Irre geführt.
Paukenschlag am Landgericht Heilbronn: Die Kammer um den Vorsitzenden Richter Martin Ihle hat am Donnerstag der Klage von Verbraucherschützern gegen Lidl stattgegeben. Demnach hat der Discounter aus Bad Wimpfen mit seiner Werbung im vergangenen Mai die Verbraucher in die Irre geführt.
Im Mittelpunkt stand eine Kampagne des Lebensmittelhändlers, die im Mai 2025 Aufsehen erregte. Lidl hatte damals mit der „größten Preissenkung aller Zeiten“ geworben. 500 Produkte sollten dauerhaft günstiger werden, hieß es. Aus Sicht der Verbraucherschützer ist die Lidl-Werbung unwahr und irreführend. „Sie verspricht mehr, als sie tatsächlich bietet“, sagte Armin Valet von der Verbraucherzentrale Hamburg im Vorfeld.

Verbraucher könnten denken, in ihrer Filiale seien 500 Produkte im Preis gesenkt
Lidl hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen, wollte aus Geheimhaltungsgründen auch keine detaillierte Liste der Artikel veröffentlichen, wie ein Sprecher damals sagte. Die Zahl 500 beziehe sich auf die in Deutschland reduzierten Einzelartikel. Die Aktion umfasse sowohl bundesweite als auch regionale Preisanpassungen.
Das sei für den Verbraucher nicht nachvollziehbar, argumentierte das Gericht. Er könne aufgrund der Kampagne vielmehr zur der Ansicht gelangen, dass in seiner Filiale 500 Produkte reduziert seien, sagte Richter Ihle. Entsprechend gab die Kammer der Klage der Verbraucherschützer statt.
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