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Lidl muss alte Elektrogeräte zurücknehmen: Gericht weist Klage ab

  
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Im Streit um die Rücknahme alter Elektrogeräte hat die Deutsche Umwelthilfe vor Gericht gegen Lidl gewonnen. Das Oberlandesgericht Koblenz entschied, dass die Rücknahmepflicht rechtmäßig ist.


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Im Streit um die Rücknahme von alten Elektrogeräten in deutschen Handelsketten hat die Deutsche Umwelthilfe (DUH) einen Erfolg gegen den Discounter Lidl erstritten. Wie die Organisation mitteilte, urteilte das Oberlandesgericht Koblenz, dass es sich bei der gesetzlichen Rücknahmepflicht ausgedienter Elektrokleingeräte durch Unternehmen wie Lidl nicht um eine willkürliche Ungleichbehandlung im Vergleich zu anderen Handelsunternehmen handele.

Stattdessen sei die Rücknahmepflicht durch das Europarecht in einer Richtlinie gedeckt und ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz des Grundgesetzes könne nicht festgestellt werden. Eine Revision gegen das Urteil wurde nicht zugelassen. Lidl könne jedoch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.

Lidl verweigert Rücknahme von Elektrogeräten: Gericht lässt das nicht gelten

Bei Testbesuchen habe der Discounter die Rücknahme verweigert, berichtete die DUH. Vor Gericht habe Lidl versucht, die Pflicht als verfassungswidrig einstufen zu lassen. Das OLG Koblenz führte nun aus, dass es dem Gesetzgeber freistehe, Lebensmitteleinzelhändler mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten, zur unentgeltlichen Rücknahme von alten Elektrokleingeräten zu verpflichten.

2023 seien nur 29,5 Prozent statt der gesetzlich vorgeschriebenen 65 Prozent Elektrogeräte gesammelt worden, sagte Barbara Metz, Bundesgeschäftsführerin der DUH. „Unkomplizierte, verlässliche Sammelstellen sind ein wesentlicher Faktor, dieses massive Umweltproblem in den Griff zu kriegen.“

Lidl muss alte Elektrogeräte zurücknehmen: „Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen“

Ein Sprecher von Lidl Deutschland teilte auf Anfrage mit: „Wir haben das Urteil zur Kenntnis genommen und stehen zu unseren aus dem Gesetz hervorgehenden Pflichten.“ Angaben, wie Lidl die Rücknahme nun umsetzen werde, wurden nicht gemacht.

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