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Unbezahlte Mehrarbeit kippt vor Gericht: EBM-Papst unterliegt in letzter Instanz

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Mehr als 20 Jahre lang haben EBM-Papst-Mitarbeiter in Mulfingen eineinhalb Stunden pro Woche unentgeltlich gearbeitet. Das war nach Auffassung des Gerichts unzulässig. Die IG Metall spricht von einem Sieg auf ganzer Linie.


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Im Verfahren um unentgeltlich geleistete Mehrarbeit hat EBM-Papst nun auch vor dem Bundesarbeitsgericht eine Niederlage kassiert. Wie schon in den beiden vorangegangenen Verfahren am Arbeitsgericht Crailsheim und dem Landesarbeitsgericht gaben die Richter in Erfurt am Mittwoch den Mitarbeitern recht, die mit Unterstützung der IG Metall gegen das sogenannte „Bündnis für Arbeit“ geklagt hatten, und wiesen die Revision von EBM-Papst zurück.

Das vor rund 25 Jahren geschlossene Bündnis sollte damals die Beschäftigung am Standort sichern und Flexibilität ermöglichen. Die Vereinbarung, die der Betriebsrat mit dem Hersteller von Ventilatoren geschlossen hatte, sah eine Mehrarbeit von eineinhalb Stunden pro Woche vor, ohne dass Mitarbeiter dafür bezahlt wurden. Allerdings hätten eine solche Regelung eigentlich die Tarifpartner schließen müssen. 

Mehr als 200 EBM-Papst-Mitarbeiter haben geklagt, nur vier Fälle wurden verhandelt 

Die IG Metall hatte die Belegschaft nach eigenen Angaben darüber informiert, dass die Regelung nicht zulässig sei, entsprechend entschieden mehrere Beschäftigte vor vier Jahren, ihre Ansprüche auf Rückzahlung gerichtlich klären zu lassen. Nach Auskunft der Gewerkschaft hatten mehr als 200 Mitarbeiter geklagt, verhandelt wurden bisher aber nur vier Fälle als Musterverfahren. Die bisherigen Instanzen hatten den Beschäftigten Recht gegeben.

Bei der IG Metall und den Beschäftigten, die gegen das Bündnis geklagt hatten, herrschte nach dem Urteil Freude.
Bei der IG Metall und den Beschäftigten, die gegen das Bündnis geklagt hatten, herrschte nach dem Urteil Freude.  Foto: IG Metall

Die Entscheidungen bestätigte nun auch das Bundesarbeitsgericht. Demnach hätten die betroffenen Beschäftigten Anspruch auf die Bezahlung der ihnen vorenthaltenen Arbeitszeit zuzüglich Zinsen, heißt es vonseiten der IG Metall Schwäbisch-Hall. Die Gewerkschaft feiert das Urteil als Sieg auf ganzer Linie und warf EBM-Papst angesichts klarer Urteile in den beiden Instanzen zuvor vor, auf Zeit gespielt zu haben.

EBM-Papst hält Bündnis weiter für rechtsmäßig: keine inhaltliche Entscheidung

Demnach hätte der Hersteller von Ventilatoren in Kauf genommen, dass Forderungen von Mitarbeitern verjähren, sofern diese nicht geklagt haben. „Der Arbeitgeber hat versucht, berechtigte Forderungen auszusitzen. Am Ende stehen nun drei Niederlagen durch alle Instanzen sowie hohe Zinszahlungen auf die durchgesetzten Forderungen“, sagt Uwe Bauer, Erster Bevollmächtigter der IG Metall Schwäbisch Hall. 2021 hatten in derselben Sache bereits acht Mitarbeiter das Arbeitsgericht angerufen. Mit ihnen einigte sich das Unternehmen auf Teil-Rückzahlungen. 

Das Unternehmen aus Mulfingen hält sein Bündnis für Arbeit trotz des Urteils nach wie vor für rechtmäßig. „Zur grundsätzlichen Rechtsfrage, ob nicht tarifgebundene Unternehmen betriebliche Bündnisse schließen dürfen, hat das Bundesarbeitsgericht keine inhaltliche Entscheidung getroffen“, so ein Sprecher auf Nachfrage der Heilbronner Stimme mit. Gegenstand der Urteile sei ausschließlich die Zurückweisung der Revision der Hohenloher gewesen, wodurch die Rechtsfrage erneut in die Zuständigkeit der unteren Instanzen falle.

Regelungen wie unbezahlte Mehrarbeit unterliegen dem Tarifvorbehalt

„Vor diesem Hintergrund und angesichts unserer umfangreichen Revisionsbegründung unter Einbeziehung verfassungs- und europarechtlicher Argumente behalten wir uns vor, die Revisionsentscheidung nach Vorliegen der schriftlichen Urteilsgründe verfassungsrechtlich überprüfen zu lassen“, teilt der Sprecher mit. Zunächst aber wolle man die schriftlichen Begründungen der vier Einzelurteile abwarten, heißt es.

Die EBM-Papst-Zentrale in Mulfingen: Der Hersteller von Ventilatoren hat in der Auseinandersetzung um unbezahlte Überstunden vor dem Bundesarbeitsgericht den Kürzeren gezogen.
Die EBM-Papst-Zentrale in Mulfingen: Der Hersteller von Ventilatoren hat in der Auseinandersetzung um unbezahlte Überstunden vor dem Bundesarbeitsgericht den Kürzeren gezogen.  Foto: EBM-Papst

Bereits bei der Verhandlung am Arbeitsgericht Crailsheim hatte sich abgezeichnet, dass Regelungen wie die bei EBM-Papst zwar nicht unlauter seien, aber generell unter dem Tarifvorbehalt stehen. Heißt: Arbeitsbedingungen wie unbezahlte Stunden, die durch einen Tarifvertrag geregelt sind, können überhaupt nicht Gegenstand einer Betriebsvereinbarung sein. „Seit 2022 kämpfen wir als Team IG Metall darum, dass jede geleistete Arbeitsstunde bezahlt wird. Das hat jeder Beschäftigte verdient“, sagt Andreas Schmetzer, Betriebsrat beim EBM-Papst und einer der Kläger. Das Bundesarbeitsgericht bestätigte nun, dass die Arbeitszeit hätte bezahlt werden müssen.

IG Metall sieht in der Entscheidung ein Urteil mit Signalwirkung

Die IG Metall sieht in dem Urteil zudem ein deutliches Signal auch an andere Betriebe: „Der Tarifvorbehalt nach Paragraf 77 Absatz 3 Betriebsverfassungsgesetz bedeutet: Tarif schlägt Betrieb. Arbeitszeit und Entgelt gehören in Tarifverträge und dürfen nicht durch Betriebsvereinbarungen geregelt oder gar verschlechtert werden“, sagt Simon Habermaaß. Unklar ist, wie es mit den ruhenden Klagen weitergeht: „Es liegt beim Arbeitgeber“, sagt Habermaaß. EBM-Papst könnte das Urteil auf die ruhenden Klagen übertragen und die geleistete Mehrarbeit nachzahlen. Oder es drohten weitere Klagen.

Mitarbeiter, die nicht geklagt haben werden in die Röhre schauen. Zumal auch das Unternehmen nicht plant, ihnen entgegenzukommen. „Die große Mehrheit der Belegschaft hat das Bündnis für Arbeit über viele Jahre mitgetragen, zumal es neben der Zielsetzung der Standortsicherung stets auch Regelungen zum finanziellen Ausgleich der zusätzlichen Arbeitszeit gab“, sagt der Sprecher. 

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