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Gutscheine bei Depot nicht mehr einlösbar – Ist das rechtens?

  
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Bei der insolventen Kette Depot können Kunden nicht mehr mit Gutschein bezahlen. Das sorgt für Aufregung. Doch ist das rechtlich möglich? Die Verbraucherzentrale klärt auf.


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Bei derinsolventen Möbel- und Deko-Kette Depot können Kunden nicht mehr mit Gutschein bezahlen. Auch im Online-Shop kann man seine Wertgutscheine nicht mehr einlösen, was bei vielen Kunden für Aufregung sorgt. Depot akzeptiert nur noch Bargeld- oder Kartenzahlungen. Aber ist das rechtlich möglich? Darf ein Geschäft in der Insolvenz Wertgutscheine ablehnen?

Gutscheine bei Depot nicht mehr einlösbar – Das sagt die Verbraucherzentrale

Depot schließt fast jede zehnte deutsche Filiale. Die sich in der Stadt-Galerie befindende Filiale in Heilbronn hat noch geöffnet. Ob diese von den Schließungen betroffen ist, wollte Depot auf Stimme-Nachfrage noch nicht beantworten.

Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, erklärt, dass solche Ansprüche zur Insolvenztabelle anzumelden sind. In dieser Tabelle können alle Gläubiger des insolventen Unternehmens ihre Ansprüche eintragen.  Jedoch stehen die Kunden, die noch Gutscheine besitzen, aufgrund des meist geringen Werts der Gutscheine, nicht an erster Stelle der Ausschüttung.

Wie Buttler erläutert, bekommt der Insolvenzverwalter rund 40 Prozent der Insolvenzmasse. Danach werden Großgläubiger wie Banken, Sozialversicherungsträger und das Finanzamt bezahlt.  Das, was dann noch übrig bleibt, wird auf alle anderen Gläubiger verteilt. "Die Gutscheininhaber, die etwas in der Insolvenztabelle anmelden, bekommen am Ende meistens aber sehr wenig ausbezahlt", erklärt der Verbraucherschützer.

Gutscheine bei Depot nicht mehr einlösbar – Ist es den Zeitaufwand wert?

Buttler erläutert ebenfalls, dass es den Zeitaufwand in der Regel nicht wert ist, niedrige Beträge in der Insolvenztabelle anzumelden. "Wenn man jetzt nicht unbedingt einen 500- bis 1000-Euro-Gutschein hat, lohnt es sich nicht, ihn in der Insolvenztabelle anzumelden", sagt der Verbraucherschützer. Die meisten Inhaber von Depot-Gutscheinen dürften also leer ausgehen.

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