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75 Jahre Grundgesetz
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Warum das Klima-Urteil des Verfassungsgerichts Juristen enttäuscht hat

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Im Frühjahr 2021 hat das Bundesverfassungsgericht ein wegweisendes Urteil zum Klimaschutz gefällt. Für die beiden Juristen Christian Calliess und Remo Klinger hat der Richterspruch jedoch wenige Folgen und dafür umso mehr Fragen aufgeworfen.

Seit Jahren protestieren Menschen in Deutschland für mehr Klimaschutz. Juristen sind uneins, wie weit das Klima-Urteil des Verfassungsgerichts reicht.
Foto: dpa
Seit Jahren protestieren Menschen in Deutschland für mehr Klimaschutz. Juristen sind uneins, wie weit das Klima-Urteil des Verfassungsgerichts reicht. Foto: dpa  Foto: Carsten Koall

Vor fast drei Jahren waren sich alle einig: Das Klima-Urteil des Bundesverfassungsgerichts verändert alles. Am 24. März 2021 erklärten die Karlsruher Richter das Klimaschutzgesetz der großen Koalition in Teilen für verfassungswidrig. Der Grund: Die Bundesregierung hatte sich bis 2030 jährliche CO2-Reduktionsziele gesetzt, aber nicht darüber hinaus.

Das Gericht kritisierte, dass dadurch die Freiheit künftiger Generationen eingeschränkt wird, weil immer mehr CO2 gespart werden muss. Wer heute zu viel CO2 verbrauche, greife in diese Freiheit ein (das nannten die Richter "eingriffsähnliche Vorwirkung"). Die Grundrechte würden davor schützen und den Gesetzgeber verpflichten, das Paris-Abkommen einzuhalten. Im Urteil wird das als "intertemporale Freiheitssicherung" bezeichnet.

Umwelt-Rechtler: Klima-Urteil aus Karlsruhe ist innovativ, aber kein Grundrecht auf Klimaschutz

"Am Anfang dachten wir alle: Jetzt haben wir ein Grundrecht auf Klimaschutz", sagt der Rechtswissenschaftler Christian Calliess bei einer Tagung der Akademie für politische Bildung in Tutzing anlässlich 75 Jahren Grundgesetz. Bei genauerem Hinsehen sei das jedoch nicht so. "Das Bundesverfassungsgericht geht hier sehr innovativ vor, allerdings ohne jede Grundlage im Grundgesetz."

Denn die einzige Stelle, in der es um den Umweltschutz geht, ist Artikel 20a. Darin heißt es: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen." Die Richter hätten den Klimaschutz deshalb immer in die Hände des Gesetzgebers gelegt.

Transparent und öffentlich: Karlsruher blicken idealistisch auf Klima-Gesetzgebungsprozess

Das Urteil ändert das nicht: Darin fordern die Richter, dass das parlamentarische Verfahren zum Klimaschutzgesetz transparent, öffentlich und diskursiv sein muss. "Das ist eine unglaublich idealistische Perspektive auf das, was im Bundestag stattfindet", findet Calliess.

Das Verfahren beim Klima-Gesetz sei intransparent gewesen und der Entwurf unter Kanzlerin Angela Merkel "Stück für Stück" aufgeweicht worden. "Wir brauchen Institutionen, die kontrollieren, ob das vom Gesetzgeber beschlossene Gesetz auch eingehalten wird", fordert Calliess. Das könne in einem Leitgesetz festgeschrieben werden. "Wir haben gerade leider eine Entwicklung, die in die andere Richtung geht und weichen die Sektorenziele wieder auf."

Rechtsanwalt Remo Klinger: Pariser Abkommen steht laut Verfassungsgericht im Grundgesetz

Ähnlich sieht das Remo Klinger. Der Rechtsanwalt hat die Verfassungsbeschwerde damals angeführt. Ihre gedanklichen Verrenkungen hätten die Richter nur machen müssen, weil es kein Grundrecht auf Umweltschutz gibt, sagt Klinger. "Das ist eine ganz erhebliche Schwachstelle."

Im Klima-Urteil stecke aber "nicht wenig" drin, räumt er ein: Die CO2-Neutralität und die Vorgabe, die Erderwärmung auf 1,5 und weit unter 2 Grad zu begrenzen. "Das Pariser Abkommen steht in unserem Grundgesetz - laut Verfassungsgericht."

Ab 2030 droht noch immer eine "potenzielle Vollbremsung" - deutsches CO2-Budget ab 2035 erschöpft

Gleichwohl geht der Beschluss aus Klingers Sicht nicht weit genug. Zwar habe die Bundesregierung nachgebessert und CO2-Ziele ab 2030 ins Gesetz geschrieben. Die "potenzielle Vollbremsung" drohe aber noch immer. 130 Milliarden Tonnen weniger CO2 sollen nämlich zur Hälfte aus dem Energiesektor kommen, "so dass ich mich frage, wie man um den Kohleausstieg herumkommen will", sagt Klinger.

Spätestens 2035 sei das CO2-Budget dann erschöpft, zehn Jahre bevor Deutschland klimaneutral sein will. "Das ist eine Lücke, von der ich mir nicht erklären kann, wie sie geschlossen werden soll." Er klagt deshalb weiter, diesmal vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Denn mit der geplanten Reform des Klimaschutzgesetzes muss erst die neue Bundesregierung Ende 2025 nachbessern. Von der Ampel-Koalition sei mehr Klimaschutz nicht mehr zu erwarten.

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