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Windpark-Projekt: Die fragwürdige Mathematik des Artenschutzes

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Ein Windpark-Projekt der Zeag platzt, weil die Standorte im Dichtezentrum des Rotmilans liegen. Die Vorgaben der LUBW zum Thema basierten aber auf einem Rechenfehler, erklärt der zuständige Gutachter. Für die geplante Ausbau-Offensive des Landes lässt das nichts Gutes erwarten.

Ein Rotmilan kreist am Himmel.
Ein Rotmilan kreist am Himmel.  Foto: Soeren Stache/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild

Die grün geführten Landesregierungen hatten seit 2011 große Pläne, was den Ausbau der Windenergie angeht. Auch der neue Koalitionsvertrag kündigt an, dass neue Windkraftstandorte im Staatswald ausgewiesen werden sollen, 1000 neue Anlagen sind das Ziel. Ein Windpark bei Meßkirch hätte diesen 1000 immerhin zehn beigesteuert. Doch das Projekt wird nicht kommen.

Schuld sind, sagt der zuständige Gutachter, die zu eng ausgelegten Artenschutzregeln für den Rotmilan. Regeln, die es so nur in Baden-Württemberg gibt.

Der Vogel ist runter von der roten Liste

Der Rotmilan bleibt Verhinderungsgrund Nummer eins bei der Windkraft. Im Südwesten befindet sich der größte Verbreitungsschwerpunkt der streng geschützten Vogelart in der gesamten Bundesrepublik.


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Hier leben nach Angaben der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg (LUBW) 4100 bis 4500 Brutpaare. Von der roten Liste ist der Vogel damit allerdings verschwunden: Seine Population - die in den 70er Jahren auf wenige Hundert Paare schrumpfte - gilt jetzt nicht mehr als gefährdet.

Zu viele Milan-Horste im Umfeld

Dennoch: Die Art gilt als besonders windradsensibel. Das ist der Grund, warum die LUBW in Karlsruhe als Behörde darüber wacht, dass dem Artenschutz auch beim Ausbau der erneuerbaren Energie im Land genug Beachtung geschenkt wird. Ihre Erfassungsstandards und Vorgaben sind strenger als andernorts, stellt Gutachter Peter Beck aus Darmstadt fest.

Die geplanten Windkraft-Standorte in Meßkirch, umgeben von den Milan-Horsten. Foto: HSt-Grafik
Die geplanten Windkraft-Standorte in Meßkirch, umgeben von den Milan-Horsten. Foto: HSt-Grafik

Er hatte - im Auftrag der Heilbronner Zeag - für den geplanten Windpark bei Meßkirch das Gelände untersucht und musste nun die Segel streichen, bevor er richtig anfangen konnte. Schuld waren die vielen Milan-Horste rund um das Waldgebiet, wo der Windpark entstehen sollte. Dabei sind alle weiter als 1000 Meter von den Windrädern entfernt. Beck ist überzeugt: "In Hessen wären die Standorte, nach allem, was wir bisher wissen, zu 100 Prozent genehmigungsfähig.

Dass sie es in Baden-Württemberg nicht sind, liegt an einer Regelung, die es so nur hier gibt. Im konkreten Fall: Rund um den geplanten Meßkircher Windpark fanden sich 14 Horste. Damit kommt das Konzept des sogenannten Dichtezentrums zum Tragen. Um jeden Horst wird ein Kreis gezogen, Radius 3,3 Kilometer. Jede Überschneidung dieser Kreise wird gezählt. Gibt es mehr als sechs Überschneidungen, dann gilt das Gebiet als Dichtezentrum.

Acht Überschneidungen: "Damit ist der Windparkt tot"

Bei Meßkirch gab es acht Überschneidungen. "Damit ist der Windpark tot", sagt Peter Beck. Die Zeag äußert sich mit Rücksicht auf einen Projektpartner nicht und erklärt nur knapp: "Eine Entscheidung ist noch nicht gefallen."

Die geplanten Windkraft-Standorten, umgeben von den Milan-Horsten, um die ein Radius von 3,3 Kilometern gezogen ist. Foto: HSt-Grafik
Die geplanten Windkraft-Standorten, umgeben von den Milan-Horsten, um die ein Radius von 3,3 Kilometern gezogen ist. Foto: HSt-Grafik

Becks Kritik: Die mathematisch exakte Berechnungsmethode ergibt das Dichtezentrum genau dort, wo die Vögel üblicherweise kaum anzutreffen sind - über dem Wald. Man könne nun zwar versuchen, durch Raumnutzungsanalysen nachzuweisen, dass die Vögel tatsächlich nie über den Wald fliegen.

"Aber ob dann ein Vogel in mehr als 50 Stunden Beobachtungszeit schon genügt, um das Projekt zu stoppen, oder ob erst der sechste der eine zu viel ist, das kann einem niemand sagen", sagt Beck.

Ein wissenschaftliches Modell sollte auch seine Grenzen definieren

Die Kritik an der nur scheinbar streng wissenschaftlichen Methode, teilt Andreas Thomé, der sich als Teamleiter Maker Space in der Experimenta mit Wissenschaft im Allgemeinen beschäftigt und in der Vergangenheit auch mit der Planung von Windkraftanlagen zu tun hatte.

Er sagt: "Wer ein vereinfachendes Modell nutzt, sollte darlegen, auf welchen wissenschaftlichen Erkenntnissen es basiert und wo die Grenzen liegen. Ansonsten führt eine so vereinfachte Darstellung zu einer Verzerrung der tatsächlichen Verhältnisse." Denn Milane würden in der Regel ja die Waldgebiete meiden.

Studie zeigt: Milane haben engen Radius

Und nicht nur das. Eine Studie aus Hessen, bei der die Flugdichte des Rotmilans in Entfernung zum Horst untersucht wurde, kommt zum Ergebnis, dass sich die Vögel grundsätzlich äußerst selten jenseits eines Drei-Kilometer-Radius um ihren Horst aufhalten.

Für Peter Beck zeigt das den Knackpunkt: "Beim Dichtezentrum geht Baden-Württemberg davon aus, dass sich die Milane gleichmäßig in einem 3,3-Kilometer-Umkreis bewegen. Weil sie das aber nachweislich nicht tun, basiert das gesamte Modell auf einem Rechenfehler."

Eigentlich sollten noch viele Windparks in Wäldern ausgewiesen werden

Der "Rechenfehler" könnte die Planung auch in den vielen Staatswaldflächen, die jetzt für die Windkraft geöffnet werden, erschweren. Die LUBW sah sich aufgrund der Urlaubssituation allerdings nicht in der Lage, Hintergründe zu erläutern. Allerdings gelten die Grundsätze bereits seit 2015, erst im vergangenen Jahr wurden sie überarbeitet und teilweise sogar verschärft, auch mit Blick auf den Rotmilan.

Für Andreas Thomé ist das nicht nachvollziehbar: "Windenergieanlagen sind nicht die Hauptursache für Tötungen von Milanen", so der Geograph. Dies seien vielmehr der Verlust von Nahrungsvorkommen durch die Landwirtschaft und illegale Bejagung.

Tabu Tötungsverbot

Der Rotmilan ist eine streng geschützte Art. Damit gilt automatisch das artenschutzrechtliche Tötungsverbot, das bei Genehmigungen von Windkraftanlagen eine so entscheidende Rolle spielt. Sobald sich das Tötungsrisiko durch den Bau einer Anlage signifikant erhöht, kann sie nicht genehmigt werden.

In Hessen, wo der Windkraft-Ausbau zuletzt ebenfalls ins Stocken geraten ist, wird dieser Grundsatz derzeit allerdings diskutiert. Der "Hessische Rundfunk" zitiert Vertreter der Landesregierung: Statt auf jedes Tier zu schauen, gehe es darum, die Lebensbedingungen der Population insgesamt zu verbessern.

Zweiter Rechenfehler

Ein anderer Rechenfehler im Umgang mit der Genehmigung von Windkraftanlagen wurde vor wenigen Wochen korrigiert. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) hatte die Belastung durch Infraschall im Umfeld von Windkraftanlagen jahrelang zu hoch veranschlagt. Sie gab die Belastungen durch den unhörbaren Schall rund 4000fach überhöht an. Die Behörden gehen nun übereinstimmend davon aus, dass von Windrädern keine schädliche Infraschallbelastung ausgeht. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) entschuldigte sich für die fehlerhaften Berechnungen.

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