Warum trotz sinkender Hospitalisierungsrate weiterhin die Alarmstufe II gilt
Ein Leser schreibt der Stimme, dass in Baden-Württemberg nun wieder die Alarmstufe I gelten müsste - schließlich lag die Hospitalisierungsrate in den vergangenen Tagen stabil unter dem entsprechenden Schwellenwert. Doch so einfach ist die Sache nicht.

Die Nachricht eines Nutzers der Stimme-Facebookseite hat der Redaktion beinahe detektivisches Gespür abverlangt. Schuld ist - mal wieder - eine Unklarheit in der Auslegung der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. Darin heißt es in Bezug auf das System von Basis-, Warn- und Alarmstufe unter Paragraf eins, Absatz drei: "Die nächstniedrigere Stufe tritt ein, wenn die für eine Stufe maßgebliche Zahl an fünf aufeinanderfolgenden Tagen unterschritten wurde." Bei der aktuell geltenden