Viele Menschen haben konkrete Vorstellungen davon, wo und wie ihre eigene Bestattung ablaufen soll. Daher ist es sinnvoll, die eigene Beisetzung oder Beerdigung schon zu Lebzeiten zu planen. Je nach Art der Vorsorge werden entweder die organisatorischen, die finanziellen oder beide Aspekte geklärt und in einem Bestattungsvorsorgevertrag festgehalten. Darüber hinaus entlastet eine Bestattungsvorsorge die Angehörigen, die dadurch eine klare Vorgabe erhalten, wie die Beisetzung ablaufen soll.
Kostenpunkte
Eine Bestattung ist mit Kosten verbunden, deren Höhe sich je nach Art und Umfang unterscheidet. Um sicherzustellen, dass alle Wünsche im Sterbefall umsetzbar sind, lässt es sich zu Lebzeiten finanziell vorsorgen. So müssen die späteren Hinterbliebenen nicht mit ihrem persönlichen Geld in Vorleistung treten. Zudem entfällt die oft brisante Klärung, wer welche Kosten übernimmt.
Da eine Bestattung nicht nur die eigentliche Beisetzung umfasst, sollten betroffene Personen bei der finanziellen Planung alle potenziellen Kostenpunkte berücksichtigen passende Beispiele sind der zusätzliche Abschied vom verstorbenen Menschen in Form einer Aufbahrung oder die Gestaltung der Trauerfeier. Wer sich beispielsweise einen bestimmten Redner oder spezielle Musiktitel wünscht, kann dies im Vertrag festhalten.
Grundsätzlich sollte sich der Umfang der finanziellen Absicherung an den Kosten orientieren, die in der Beratung zur Bestattungsvorsorge beim Bestatter besprochen wurden. Allerdings empfiehlt es sich, dass die Bestattungsvorsorge darüber hinausgeht, um zukünftigen Preisanpassungen und einer etwaigen Inflation entgegenzuwirken.
Die Bestattungsfürsorge umfasst drei Aspekte: Bestattungsverfügung, Vorsorgevertrag und Sterbegeldversicherung. Eine Bestattungsverfügung bestimmt, an welchem Ort und in welcher Form die eigene Beisetzung erfolgen soll. Zudem enthält sie alle relevanten Informationen zum Ablauf sowie zur Trauerfeier und definiert dazugehörige Programmpunkte auf Wunsch bis ins kleinste Detail.
Über den Tod hinaus
Ein Bestattungsvorsorgevertrag ist ein Zeichen von Vorausschau und Verantwortung. Wer einen solchen Vertrag mit einem Bestattungsinstitut abschließt, trifft eine verbindliche Regelung, die nach geltendem Recht auch über den eigenen Tod hinaus Bestand hat.
Finanziell entlasten
Der Abschluss einer Sterbegeldversicherung ist ein wichtiger Teil des Bestattungsvorsorgevertrags, um die Kosten einer Beisetzung zu sichern. Diese besondere Form der Kapitallebensversicherung dient dazu, Hinterbliebene finanziell zu entlasten.
Die versicherte Person zahlt zu Lebzeiten monatliche Beiträge in die Sterbegeldversicherung ein und im Todesfall erhalten die Angehörigen die angesparte Summe, um die Bestattungskosten zu decken. Häufig ist es auch möglich, sich das summierte Geld in Raten als eine Art Rente auszahlen zu lassen.
Die Sterbekasse ist eine spezielle Bestattungsvorsorge. Sie ersetzt das 2003 von den Krankenkassen gestrichene Sterbegeld. Als eine Art Lebensversicherung deckt sie die Bestattungskosten ab. Im Todesfall erhalten die rechtmäßig Erben das Sterbegeld aus dem Bestattungsfonds. Alternativ wird es an die Person ausgezahlt, die dafür zuständig ist, die Beisetzung zu beauftragen. Gibt es keine Angehörigen, führt die Sterbekasse die Bestattung auch selbst durch.
Eine weitere Möglichkeit zur finanziellen Bestattungsvorsorge ist die Lebensversicherung. Ähnlich zur Sterbekasse wird die herkömmliche Lebensversicherung lebenslang abgeschlossen und im Sterbefall ausgezahlt. Darunter fallen alle Versicherungen, die existenzielle Risiken wie den Tod beziehungsweise die Invalidität absichern oder der privaten Altersvorsorge dienen. Die Lebensversicherung unterscheidet sich jedoch durch die Höhe der Versicherungssumme: Während die Sterbegeldversicherung die Bestattungskosten nur abdeckt, fällt der Betrag einer Lebensversicherung in der Regel wesentlich höher aus.
Beamtenstatus
Zwar hat die gesetzliche Krankenversicherung das Sterbegeld gestrichen, hatte der Verstorbene aber reinen Beamtenstatus inne, erhalten Hinterbliebene laut Beamtenversorgungsgesetz nach wie vor ein Sterbegeld in Höhe der doppelten Dienstbezüge.
Auch Arbeitnehmer haben Anspruch auf Sterbegeld, sofern der Tarif- oder Arbeitsvertrag eine entsprechende Regelung enthält. Unter bestimmten Umständen kann auch die Unfallversicherung ein Sterbegeld auszahlen, wenn das Ableben beispielsweise aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit erfolgt.
red
Auch im Trauerfall nichts überstürzen
Angehörige können in Ruhe Abschied nehmen
Der Tod eines Angehörigen trifft die Familie oft völlig unvorbereitet. Die nächsten Tage und Wochen sind für die Hinterbliebenen in der Regel eine Phase der großen Trauer. In dieser emotionalen Ausnahmesituation sind viele überfordert und wissen nicht, was zu tun ist. Doch auch in dieser Zeit ist es wichtig, dass einige Dinge erledigt werden.
Sich Zeit lassen
Nicht selten neigen Trauernde dabei zu überstürzten Entscheidungen. Doch nach einem Todesfall müssen Hinterbliebene nichts übereilen. Sie können sich in Ruhe von Verstorbenen verabschieden. Diese müssen nicht umgehend abgeholt werden zum Beispiel noch in der Todesnacht, was meistens mit Extrakosten wegen der Nachtzuschläge verbunden ist. Diese sind übrigens auch am Wochenende üblich.
Erst nach 36 Stunden müssen Verstorbene in eine Kühlzelle überführt worden sein. Deshalb können sich Angehörige die Zeit nehmen, die sie brauchen. Trotzdem sollte man so rasch wie möglich Kontakt mit einem Bestatter des Vertrauens aufnehmen, um die weiteren Schritte abzusprechen.
Für die Bestattung selbst bestehen - je nach Bundesland - Fristen zwischen vier und zehn Tagen, wobei hier auch Ausnahmen möglich sind. Für die Beisetzung der Urne im Anschluss an die Einäscherung gelten darüber hinaus meist noch einmal deutlich längere Fristen, je nach Bundesland bis zu sechs Monate nach der Einäscherung.
Rasch sollten auch die engsten Angehörigen und Freunde informiert werden. Gerade das persönliche Umfeld kann in dieser schweren Zeit zur Entlastung beitragen. Freunde und Angehörige helfen gerne und sorgen dafür, dass sich die Hinterbliebenen nicht alleine um alles kümmern müssen. Denn neben der Trauer kommen auf sie gerade in den Tagen nach dem Todesfall einige bürokratische Aufgaben zu. Daher ist es wichtig, die Dokumente und Unterlagen des Verstorbenen zu sichten und zu sammeln. Auch hierbei sollte man sich mit den nächsten Angehörigen abstimmen.
Wünsche erfüllen
Einfacher wird es, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten seine Wünsche schriftlich festgehalten hat - etwa in einer Bestattungsverfügung. Eventuell bestehen auch Bestattungsvorsorgeverträge, Sterbegeldversicherungen, Lebensversicherungen oder Vereinbarungen zur Dauergrabpflege. Diese Unterlagen helfen zum einen bei der Organisation der Bestattung und sollte ein Vertrag zur finanziellen Vorsorge vorhanden sein auch bei den anfallenden Kosten.
Finden die Hinterbliebenen ein Testament, muss dieses so, wie es vorgefunden wurde zwecks Eröffnung zum Amtsgericht. Es besteht nämlich eine gesetzliche Ablieferungspflicht.
red