Um für eine Bestattung sicher vorzusorgen, gibt es den Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Wünsche rund um die eigene Beerdigung können darin bereits zu Lebzeiten festgelegt und finanziell abgesichert werden.In Deutschland haben trotz guter Beschäftigungslage zehntausende Familien nicht genug Geld, um die Bestattung ihrer verstorbenen Angehörigen zu finanzieren. Laut Statistischem Bundesamt erhielten 2018 rund 19 200 Personen Geld für eine Bestattung von den Sozialämtern. Dafür muss beim zuständigen Sozialamt ein Antrag auf Übernahme der Bestattungskosten gestellt werden. Hinterbliebene werden dann einer umfangreichen Einkommens- und Vermögensprüfung unterzogen. Übernommen werden laut Sozialgesetzbuch die Kosten „für eine ortsübliche und einfache, der Würde des Verstorbenen entsprechende Bestattung“.In welcher Höhe die Kommunen tatsächlich die Kosten übernehmen und welche Bestattungsleistungen im Detail übernommen werden, ist nicht festgelegt. Hier gibt es erhebliche Unterschiede. Da bei einer Beerdigung viele Kosten entstehen, ist eine Bestattungsvorsorge oft unumgänglich, wenn die Angehörigen nicht auf den Kosten sitzen bleiben sollen beziehungsweise ihnen der Gang zum Sozialamt erspart werden soll.
Zugriff
Wenn Menschen an ihre Bestattung denken, fragen sie nicht selten „Reicht da mein Sparbuch?“ Davon rät der Bundesverband Deutscher Bestatter (BVB) jedoch ab. Denn das Geld ist so nicht zweckgebunden hinterlegt und auch nicht vor dem Zugriff des Sozialamts geschützt. So könnte das Amt die Auflösung des Sparguthabens verlagen, wenn etwa zur Deckung von Pflegekosten Sozialleistungen in Anspruch genommen werden. Im Sterbefall stünde es dann nicht mehr zur Verfügung.
Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die Erben den Sparbetrag nicht oder nur teilweise für die gewünschten Bestattungsleistungen verwenden, warnt der BVB. Und: „Auch das Testament ist keine geeignete Form einer Bestattungsverfügung.“ Denn es werde in der Regel erst nach der Beisetzung eröffnet.
Um für eine Bestattung sicher vorzusorgen, gibt es den Treuhandvertrag zur Bestattungsvorsorge der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG. Darin kann genau vereinbart werden, wie die Bestattung ablaufen soll. Der Vertrag wird direkt mit dem Unternehmen, das die Bestattung ausführen soll, abgeschlossen.
Beratung
Zuvor gilt es, wichtige Details zu klären. In einem ausführlichen Beratungsgespräch werden die eigenen Wünsche festgelegt – bis hin zu Musik und Blumenschmuck. Der Bestatter erstellt auf dieser Grundlage ein Angebot. Kommt der Vorsorgevertrag zustande, werden die Kosten für die Bestattungsleistung bereits zu Lebzeiten beglichen und damit eine finanzielle Absicherung geschaffen. Denn das Geld wird gegen eine geringe Gebühr bei der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG pfändungssicher hinterlegt. Die Treuhandeinlage ist keine Versicherung, sondern eine sichere Form der Geldanlage. Damit steht im Leistungsfall das eingezahlte Geld direkt zur Verfügung. Eingezahlt wird die Treuhandeinlage als Einmalzahlung oder als Teilzahlung.
Die bei vielen Versicherungen übliche Wartezeit vor dem Leistungsanspruch entfällt. Zusatzleistungen, wie beispielsweise eine Auslandsrückholgarantie, eine kostenfreie Erstberatung zu Themen des Bestattungs-, Sozial- und Erbrechts sowie eine Bestattungsvorsorge-Card, die über die Art der Vorsorge informiert, ergänzen das Vorsorge-Paket. Die Höhe der Einlage richtet sich individuell nach den vereinbarten Wünschen und Vorstellungen.
Alle Treuhandverträge können zudem, gegen eine geringe Verwaltungsgebühr, im Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer in Bonn eingetragen werden. Da das Kapital einem besonderen Zweck gewidmet ist, steht es noch unter einem weiteren Schutz: Dritten und auch dem Sozialamt ist der Zugriff verwehrt. Der Vorsorgende selbst jedoch kann den Vorsorge-Vertrag kündigen und erhält das Geld zurück.
Geschützt
Bei der Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG ist das angelegte Geld also in mehrfacher Hinsicht gut geschützt. Genau wie die beim Bestatter schriftlich festgehaltenen Wünsche und Vorstellungen zur Bestattungsform, zur Zeremonie sowie optional auch zur Grabpflege.
Auf Wunsch können selbstverständlich zusätzliche Details mit dem Bestatter des Vertrauens abgesprochen werden. Mit der Treuhandeinlage können Vorsorgende und deren Angehörige also sicher sein, dass Bestattungsform, Zeremonie und optional auch die Grabpflege genau den dargelegten Wünschen entsprechen. So ist bereits heute für alles gesorgt und das Leben kann noch gelassener genossen werden. red
@ Mehr Informationen
www.bestatter.de/bestattungsvorsorge
Streit vermeiden
Oft gibt es mehrere Erben, die gemeinsam eine Erbengemeinschaft bilden. Über die Verteilung oder den Verkauf der einzelnen Nachlassgegenstände müssen sich alle Erben einigen, erklärt die Bundesnotarkammer in Berlin. Nicht selten kommt es dabei zu einem Streit. Über die Anordnung von Testamentsvollstreckung im Testament oder Erbvertrag kann das verhindert werden. Denn der Testamentsvollstrecker verteilt den Nachlass so, wie es der Erblasser oder die Erblasserin wollte. Hierfür kann und sollte es genaue Vorgaben geben. Möglich ist es auch, die Nachlassverteilung in das Ermessen des Testamentsvollstreckers zu stellen.dpa