Soll die Wohnung auch bei Hitze möglichst kühl bleiben, sind außen liegende Sonnenschutzlösungen erste Wahl. Rollläden etwa. Wer sie nachrüsten will, muss allerdings klären, welche Variante überhaupt bautechnisch möglich ist. In vielen Fällen sind dann sogenannte Vorbaurollläden die einfachste Lösung. Diese werden an der Fassade oder in die Fensterlaibung montiert. Ein Nachteil allerdings: der Rollladenkasten ist in dem Fall sichtbar-anders als bei Einbaurollläden, die meist bei Neubauten zum Einsatz kommen.
Lichteinfall Es gibt Alternativen: Sogenannte Raffstores etwa, also bewegliche Sonnenschutzsysteme mit Lamellen, die in der Regel aus Aluminium bestehen. Mit ihnen lässt sich der Lichteinfall gezielt steuern, weshalb Raffstores vor allem für Wohnzimmer und Küchen mit Südausrichtung geeignet sind: Bei entsprechender Einstellung gelangt dann dennoch Tageslicht in die Räume. Der Nachteil: Raffstores sind aber weniger effektiv als Rollläden, wenn es um Temperatur- und Lärmschutz geht. Bei Neubauten oder bei einer umfassenden Sanierung des Gebäudes werden Raffstores meist in die Fassade integriert. Bei einer Nachrüstung werden sie in der Regel auf oder vor der Fassade angebracht.
Sonnenschutzfolien Auch Textilscreens können Sonnen- und Sichtschutz bieten, ohne dabei die Räume komplett abzudunkeln. Sie eignen sich laut Wohnen im Eigentum vor allem für große Glasfronten - und sind in der Regel wetterfest und windstabil. Markisen sind hingegen vor allem für Balkone oder Terrassen gedacht. Neben den klassischen Markisen gibt es auch Senkrecht- und Fassadenmarkisen, die direkt vor Fensteröffnungen montiert werden können. Für Sonnenschutzfolien sind keine Umbauten nötig. Sie werden einfach von außen an die Fenster geklebt. Vorteil: Sie sind relativ kostengünstig. Im Herbst müssen sie jedoch wieder entfernt werden.
Genehmigung Apropos Nachbarn: Wollen Sie Rollläden und Co. an ihrer Eigentumswohnung anbringen, müssen Sie zunächst immer einen Beschluss der Eigentümerversammlung einholen. Bei innen liegendem Sonnenschutz braucht es diese Zustimmung nur bei Eingriffen in die Fenster oder Fensterrahmen. Für Plissees, Innenrollos oder Lamellenvorhänge ist das nicht notwendig. dpa