Gras unter den Sohlen

Warum Barfußlaufen so guttut - und wie man es anfängt

Barfuß unterwegs zu sein, sorgt nicht nur für eine stärkere Fußmuskulatur, sondern verbessert auch die Haltung. Foto: Christin Klose/dpa

In Sneaker, Sandalen, Schnürschuhe oder Stiefel schlüpfen: Das ist eine feste Routine, bevor die Menschen das Haus verlassen. Dabei lohnt es sich - gerade jetzt im Sommer das Schuhwerk einfach mal wegzulassen. Nachfolgend einige Antworten, warum Barfußlaufen die Füße stärkt, wie mehr "unten ohne“ im Alltag gelingt - und wer lieber doch mit Schuhen unterwegs sein sollte.

Welche positiven Effekte bringt das Barfußlaufen?
In einen Schuh gesperrt zu sein, das ist für einen Fuß auf Dauer etwas eintönig. "Das Barfußlaufen ermöglicht den Fußsohlen, andere Reize zu verspüren", sagt der Orthopäde und Fußchirurg Thomas Schneider von der Gelenkklinik Gundelfingen. Gras, Sand, Kieselsteine, Matsch: Unterschiedliche Böden stimulieren die Nervenenden, die sich in den Fußsohlen befinden. 

Diese Reize leiten die Nervenenden in den Fußsohlen ans Gehirn weiter. All das trägt zu einer besseren Körperwahrnehmung bei und oft auch zu einer aufrechteren Körperhaltung. Zudem sorgt das Barfußlaufen mittelbis langfristig für eine bessere Gelenkstabilität und für eine bessere Körperbalance. „Das Barfußlaufen trägt auch dazu bei, die Fußmuskulatur zu trainieren", sagt die Reutlinger Podologin Tatjana Pfersich. Eine trainierte Fuẞmuskulatur verringert etwa das Risiko für einen Fersensporn, eine schmerzhafte Verknöcherung an der Ferse. 

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Hat das Barfußlaufen im Haus die gleichen Effekte wie in der Natur? 

Nein. Egal, ob die Wohnung oder das Haus Fliesen, Parkett- oder einen Teppichboden hat: „Von diesen Böden gehen zu wenige Reize für die Fußsohlen aus“, sagt Thomas Schneider. Besser ist es, in der Natur mit ihren unterschiedlichen Bodenbeschaffenheiten barfuß zu laufen. "Aber es wirkt auch positiv, in der Wohnung barfuß zu laufen", so Schneider. Übrigens: Auf Strümpfen oder Socken durch die Wohnung zu gehen, hat oft den gleichen Effekt wie das barfuß zu tun.  

Birgt es nicht auch Risiken, draußen barfuß zu laufen?
Die Füße sind dabei ungeschützt - ein Problem? „Eine Verletzungsgefahr ist durchaus gegeben“, sagt Tatjana Pfersich. Spitze Gegenstände wie etwa Glasscherben können leicht in die Fußsohlen eindringen und Schnittwunden verursachen. Und auf Wiesen sind Wespen und Bienen unterwegs, die zustechen, wenn man versehentlich auf sie tritt. Daher gilt beim Barfußlaufen: Gut aufpassen, wohin man tritt. 

Ist das Barfußlaufen tatsächlich für jeden etwas?
Grundsätzlich ja, sagen Experten. "Das gilt auch für Seniorinnen und Senioren sowie für Kinder", sagt Thomas Schneider. Vorsicht ist allerdings angesagt bei Nervenschäden, die ein eingeschränktes oder gar kein Empfinden mehr an den Füßen mit sich bringen. Solche Neuropathien können auch im Zusammenhang mit Diabetes auftreten.
Sie bergen ein erhöhtes Verletzungsrisiko, weil Betroffene nicht spüren, wenn es für ihre Fußsohlen gefährlich werden könnte. Im Zweifel gilt: Rücksprache mit Arzt oder Ärztin halten.


Von Sabine Meuter 
dpa

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Neue Adresse schnell mitteilen

Rentenzahlungen werden sonst gestoppt

Umgezogen? Dann sollte man sich spätestens innerhalb von zwei Wochen beim zuständigen Bürgeramt umgemeldet haben. Rentnerinnen und Rentner sollten darüber hinaus auch dem Renten-Service der Deutschen Post, der für die Auszahlung der Rente zuständig ist, ihre neue Adresse mitteilen.
Und zwar unabhängig davon, ob der neue Wohnsitz im In- oder Ausland liegt. Ansonsten können die Überweisungen unter Umständen eingestellt werden, teilt die Deutsche Rentenversicherung mit.

Der Grund: Kann die neue Adresse nach einem Rücklauf der Rentenanpassungsmitteilung nicht ermittelt werden, stoppt der Renten-Service weitere Zahlungen. So sollen Überzahlungen vermieden werden. Erst wenn daraufhin die neue Anschrift übermittelt wird, kommt die Rente wieder aufs Konto. 

Proaktiv vorgehen Wer dem Ärger vorbeugen möchte, sollte besser proaktiv eine Änderungsmitteilung an den Renten-Service abschicken. Das geht unter der Internetadresse www.rentenservice.com . Wer eine postalische Mitteilung bevorzugt, kann das entsprechende Formular ebenfalls online herunterladen und ausdrucken oder in jeder Postfiliale mitnehmen. 

Weiterleitung Die Adresse des zuständigen Renten-Services steht im Rentenbescheid und in den jährlichen Rentenanpassungsmitteilungen. Die aktualisierte Adresse leitet der Renten-Service automatisch auch an den zuständigen Rentenversicherungsträger weiter.


dpa