Wie wär es mit Mitbewohnern?

WOHNEN Das Familienheim im Alter zu verlassen, ist für viele keine Option - Die Alternative: Jemanden bei sich einziehen lassen

Rentner Norbert Lippenmeier steht vor seinem Haus. Noch wohnt er alleine, trägt sich aber mit dem Gedanken, sein Anwesen für weitere Parteien zu öffnen. Foto: Uwe Zucchi/dpa

260 Quadratmeter Wohnfläche samt großzügigem Garten, eingerahmt von Feldern auf der einen und Wald auf der anderen Seite. „Ich lebe hier in traumhafter Natur“, sagt Norbert Lippenmeier über sein Zuhause nördlich von Kassel. Bis in die nächste Großstadt ist es nur gut eine halbe Stunde Autofahrt. Es könnte also alles schön sein. Doch eine Sache lässt Lippenmeier keine Ruhe.
„Vor 25 Jahren habe ich das zunächst kleine Einfamilienhaus für meine Familie erworben und es nach und nach in alle Richtungen ausgebaut“, sagt er. Inzwischen wohnt der 84-Jährige in dem stattlichen Anwesen aber alleine. „Und die Frage ist, wie lange werde ich das noch können?“

Leere Räume Schon jetzt hat sich der Rentner in seinem eigenen Haus Stück für Stück zurückgezogen. Er lebt nur noch im Erdgeschoss, den ersten und zweiten Stock sowie das im Souterrain liegende Appartement nutzt er überhaupt nicht mehr. Zwischenzeitlich hatte sich der Rentner bereits überlegt, auszuziehen und woanders eine Alters-WG zu gründen. Im Gespräch mit einer Freundin, die in einer ähnlichen Situation steckt, kam dem 84-Jährigen aber ein neuer Gedanke: Wieso wegziehen, wenn das eigene Haus alle Möglichkeiten bietet? „Ich spiele mit dem Gedanken, das hier umzubauen, umzunutzen.“
 Warum nicht einfach andere Menschen mit einziehen lassen? „Für Familien wäre das eine traumhafte Angelegenheit", findet Lippenmeier. „Man könnte Pferde oder Fische halten, Bienen züchten.“
Der 84-Jährige sieht in seiner Immobilie viele ungenutzte Möglichkeiten. Er ist davon überzeugt, dass es viele andere Menschen gibt, die in einer ähnlichen Situation stecken wie er. Und das, während überall der Wohnungsnotstand beklagt wird.„Wenn man die Vorbehalte überwindet, das eigene Zuhause umzubauen, könnte das für alle von Vorteil sein“, sagt Lippenmeier.

„Wenn man die Vorbehalte überwindet, das eigene Zuhause umzubauen, könnte das für alle von Vorteil sein.“

Optionen Er selbst glaubt, länger in seinem Zuhause bleiben zu können, wenn jemand im Haus wäre, der gelegentlich nach dem Rechten sieht. Nur ist das (bau-)rechtlich überhaupt möglich, aus einem Einfamilienhaus ein Mehrparteienhaus oder eine WG zu machen - oder es in eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) umzuwandeln?
Aus dem Einfamilienhaus eine WG zu machen, hält Julia Wagner vom Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland für relativ unproblematisch. Dafür wären weder bauliche Veränderungen notwendig, noch müsste man eine Nutzungsänderung bei der örtlichen Baubehörde beantragen. Mit einem Mietvertrag zwischen Eigentümer und Mieter über die zu nutzenden Räumlichkeiten wäre es im Wesentlichen getan. Eigentümer wie Mieter sollten dann aber wissen, dass sie zu den anderen Parteien im Zweifel keine richtige räumliche Trennung haben, Küche und Bad gegebenenfalls gemeinschaftlich genutzt werden. 

Abwägungsprozess „0b man das möchte, sollte man sich genau überlegen“, sagt Wagner. Immerhin sei das nicht jedermanns Sache. Insbesondere, wenn man jahrelang alleine gelebt hat, sollte man nicht unbedacht jemanden einziehen lassen. Bei den anderen Möglichkeiten steht es um die räumliche Trennung besser, sie sind aber auch deutlich aufwendiger herzustellen. Denn für sie müssen tatsächlich bauliche Veränderungen vorgenommen werden. Voraussetzung ist nämlich sowohl für die WEG-Teilung als auch für die Herstellung von einer oder mehreren Mietwohnungen im Einfamilienhaus, dass diese in sich selbstständige und abgeschlossene Einheiten bilden. Darauf weist Milan Bayram von der Bundesnotarkammer hin.

Trennung „Mit dem Einzug einer Trockenbauwand ist es da nicht getan“, sagt Julia Wagner. Vielmehr müssten die Wohnungen so klar voneinander getrennt werden, dass sie selbstständig nutzbar und zugänglich sind. Das setzt laut Bayram voraus, „dass die Wohnung betreten werden kann, ohne hierfür durch die Räume einer der anderen Wohnungseinheiten gehen zu müssen“.
"Je nachdem, wie viele Parteien das werden, kann es auch sein, dass sich die Gebäudeklasse ändert“, sagt Wagner. Davon hänge zum Beispiel auch der Brandschutz oder die Anzahl der Parkplätze ab. „Das kann also größere Umbaumaßnahmen nach sich ziehen, für die womöglich der Platz gar nicht vorhanden ist“, so Wagner. Die entscheidende Frage ist also: Ist es baulich überhaupt möglich? Wer diese Frage für sein Eigenheim mit Ja beantwortet, kann trotzdem nicht einfach drauflos bauen. Zunächst muss dafür ein neuer Bauantrag durch eine antragsberechtigte Person bei der örtlichen Baubehörde gestellt werden. Erst wenn dieser genehmigt ist, kann der Umbau beginnen.
Ob Norbert Lippenmeier sich tatsächlich dazu durchringen kann, sein Eigenheim zu öffnen, weiß nur er selbst. Es bleibt eine Abwägung zwischen Sicherheit und Veränderung, zwischen Einsamkeit und Fürsorge.

Von Christoph Jänsch/dpa


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