Bad Friedrichshall: Fördergelder für zwei Hallen in Aussicht

Stadt testet per Antragstellung die Möglichkeiten in Bezug auf Lindenberg- und Glück-Auf-Halle aus

Die Lindenberghalle ist in die Jahre gekommen. Die Stadt prüft nun, ob es über neue Programme des Bundes und des Landes Zuschüsse für einen Neubau gibt. Foto: Archiv/Plückthun

Der Bund und das Land Baden-Württemberg haben zur Minderung der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie ein Investitionspaket zur baulichen Erneuerung von Sportstätten für den Breitensport aufgelegt. Damit sollen auch Ersatzneubauten gefördert werden. Es handelt sich um ein ergänzendes Programm zur Städtebauförderung. Bedingung ist, dass die Sportstätten in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegen und sich im Eigentum der Kommune befinden. Sowohl die Lindenberghalle als auch die Glück-Auf-Halle in Kochendorf erfüllen diese Kriterien.Projektaufruf Gleichzeitig hat der Bund einen Projektaufruf im Programm „Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur“ gestartet. Dieses fördert größere Investitionen bei der Sanierung von Sporthallen. Hier erfüllt die Lindenberghalle die Kriterien, da sie auch für Kulturveranstaltungen genutzt wird.   

Bei den Sanierungsarbeiten der Glück-Auf-Halle handelt es sich um eine Kostenschätzung von rund zwei Millionen Euro, bei dem Neubau der Lindenberghalle um rund 6,5 Millionen Euro. So wurden von der Stadt entsprechende Anträge gestellt, die eine Förderung zwischen 54 bis 90 Prozent vorsehen. Allerdings ist dies kein Baubeschluss. Es gehe darum, Fördergrundlagen abzuklopfen, sagt Bürgermeister Timo Frey. Im Fall einer Förderzusage müsse schnellstmöglich mit der Realisierung begonnen werden, da das Vorhaben bis zum April 2024 abzurechnen sei.

Bebauungsplan liegt aus
Der Gemeinderat der Stadt Bad Friedrichshall hat in seiner öffentlichen Sitzung dem Entwurf des Bebauungsplans „79 Engel-Brauerei“ zugestimmt und die öffentliche Auslegung des Plans beschlossen. Auf dem Gelände des ehemaligen Brauerei-Gasthauses soll ein neues Wohnhaus entstehen. Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den textlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften, der Begründung, der Untersuchung zum Artenschutz sowie die schalltechnische Untersuchung wird von Montag, 9. November, bis Mittwoch, 9. Dezember, im Rathaus ausgelegt.

Gleichzeitig können die betreffenden Unterlagen auf der Homepage der Stadt Bad Friedrichshall im Internet unter www.friedrichshall.de, Menüpunkt „Rathaus online“, Menüpunkt „Aktuelle Bauleitplanverfahren“ zur Einsicht abgerufen werden. sta