Neues Neckarsulmer Parkkonzept startet mit Probelauf

NECKARSULM Gebühren in Innenstadt gelten voraussichtlich ab März-Schrankensysteme ab 14. Februar zunächst kostenfrei im Test

Im Parkhaus Seestraße/Ballei bleiben auch künftig die ersten beiden Stunden Parken kostenlos. Auf allen anderen öffentlichen Plätzen ist die gebührenfreie Stehdauer künftig auf eine Stunde begrenzt. Foto: Archiv/Seidel

In Neckarsulm laufen die Vorbereitungen, um das städtische Parkraumkonzept umzusetzen. Voraussichtlich vom 1. März an wird das Parken auf den öffentlichen Stellplätzen in der Innenstadt ab der zweiten Stunde kostenpflichtig. Die offenen Stellplatzanlagen wurden bereits mit Parkscheinautomaten ausgerüstet.

Demnächst werden die Parkhäuser und Tiefgaragen mit Automaten und Schrankensystemen versehen. Diese neuen Systeme werden dann versuchsweise in Betrieb genommen. Der Probebetrieb startet am Montag, 14. Februar, und dauert bis Montag, 28. Februar.

So funktioniert es Mit Schranken ausgerüstet werden die Tiefgaragen Rathaus und Klostergraben sowie das Parkhaus Seestraße/Ballei. Während des Probetriebs können sich die Nutzerinnen und Nutzer mit dem neuen System vertraut machen. In dieser Zeit kann weiter kostenfrei geparkt werden.

Und so funktioniert künftig das Parken in den Tiefgaragen beziehungsweise im Parkhaus: Sobald sich ein Fahrzeug nähert, öffnet die Schranke automatisch. Der Bezahlvorgang wird nicht per Parkticket, sondern über das amtliche Kennzeichen des Fahrzeugs geregelt. Hierzu wird das Kennzeichen beim Einfahren gescannt.

Zur Ausfahrt braucht die Nutzerin beziehungsweise der Nutzer lediglich sein Kennzeichen am Automaten einzutippen und die angezeigte Parkgebühr zu bezahlen. Der Scanner erfasst bei der Ausfahrt erneut das Kennzeichen und kontrolliert so, ob die Parkgebühr entrichtet wurde.

Kennzeichen eintippen Während des kostenfreien Probebetriebs ist der Ablauf der gleiche. Die Fahrerin beziehungsweise der Fahrer muss sein Kennzeichen eingeben, damit sich die Schranke zur Ausfahrt Öffnet. Bis zum 1. März muss keine Parkgebühr entrichtet werden. Im Probebetrieb zeigt der Automat null Euro an.

Das kostenpflichtige Parken mit Parkticktet gilt ab 1. März auf den offenen Stellplatzanlagen. Dazu gehören das Kolpingparkdeck, die Parkplätze am Museumsplatz und an der Weingärtnergenossenschaft sowie der Parkplatz Nestor/Stadtmauer mit den Parkplätzen im Außenbereich und im öffentlichen Teil der Tiefgarage. Dort dient ein reguläres Parkticket als Parkausweis. Der Nutzer legt die gewünschte Parkzeit fest und bezahlt im Voraus. Wie auch in den Tiefgaragen gilt: Die erste Stunde ist jeweils frei. Für die erste Stunde Parkzeit erhält der Nutzer sein Ticket kostenfrei.

Die bereits installierten Parkticketautomaten werden erst ab dem 1. März in Betrieb genommen. Solange gilt auf den offenen Stellplatzanlagen die bestehende Regel weiter: Mit Parkscheibe darf zwei Stunden kostenfrei geparkt werden.

Scheibenregel Diese Parkscheibenregel gilt vorerst auch weiterhin für alle öffentlichen Parkplätze im Straßenraum, wie zum Beispiel entlang der Kolpingstraße oder in der Lammgasse. Ab 1. März ist die kostenfreie Parkzeit auf den offenen Stellplätzen auf eine Stunde mit Parkscheibe begrenzt. Damit gilt künftig in allen Parkanlagen in der Innenstadt die gleiche Regel: Die erste Stunde ist jeweils kostenfrei. Einzige Ausnahme ist das Parkhaus Seestraße/Ballei. Dort sind die ersten beiden Stunden kostenfrei. snp


Bauarbeiten für „Marktquartier" haben begonnen

Bis April 2024 entstehen in Stadtmitte 69 moderne Mietwohnungen in bester Wohnlage

NECKARSULM Im Quartier Sonnengasse haben im Januar die Bauarbeiten für das Bauvorhaben „Marktquartier Neckarsulm" begonnen. Im Bereich zwischen der Schindlerstraße, der Sonnengasse, der Oberen Schulgasse und der Marktstraße entstehen 69 Stadtwohnungen und drei Gewerbeeinheiten.

Im Bereich zwischen der Schindlerstraße, der Sonnengasse, der Oberen Schulgasse und der Marktstraße entstehen 69 Stadtwohnungen und drei Gewerbeeinheiten.Bürgermeisterin Dr. Suzanne Mösel hatte im Sommer vergangenen Jahres die Baugenehmigung für dieses Projekt der Innenentwicklung an den Vorhabenträger, das Projektentwicklungsunternehmen Argon GmbH aus Stuttgart, übergeben.

Zunächst wird die Baugrube für die zweigeschossige Tiefgarage, wo dies erforderlich ist, mittels einer Bohrpfahlgründung für die Erdarbeiten vorbereitet. Im Anschluss erfolgen der Aushub sowie die Rückverankerung der Baugrubensicherung. Die Rohbauarbeiten beginnen im Mai und dauern etwa ein Jahr. Die Gesamtfertigstellung ist bis April 2024 geplant.

Bürgermeisterin Dr. Suzanne Mösel bittet die Anwohner um Verständnis für bestimmte Beeinträchtigungen, die während der Bauzeit unvermeidbar sind. „Beim Projekt Marktquartier Neckarsulm' entste hen moderne und hochwertig aus gestattete Mietwohnungen in bester Wohnlage mitten in der Innenstadt. Das ist ein weiterer großer Fortschritt in unserer Gesamtstrategie, brachgefallene Baugrundstücke im Innenbereich für eine Neubebauung zu mobilisieren und so den Flächenverbrauch zu reduzieren. Auch in architektonischer Hinsicht ist der neue Wohnkomplex ein Vorzeigeprojekt“, so Suzanne Mösel. snp


Landkreis erweitert Serviceangebot auf Recyclinghöfen

HEILBRONN Ausgediente Druckerpatronen können ab sofort kostenlos auf allen Recyclinghöfen im Landkreis Heilbronn abgegeben werden. Dafür stehen neue rote Wertstofftonnen bereit. Leere Tonerkartuschen, Tỉntenpatronen, Kopiertoner, Trommeleinheiten und andere Druckerpatronen werden in haushaltsüblichen Mengen entgegengenommen. Das System zur nachhaltigen Entsorgung und Wiederverwendung von Druckerpatronen hat sich in einer Pilotphase in einzelnen Recyclinghöfen bewährt und wurde jetzt auf landkreisweit alle Recyclinghöfe ausgeweitet. Um Schäden und Staubentwicklung zu vermeiden, sind die Patronen in einer Folie ohne Karton vorsichtig in die Tonne zu legen. Die alten Patronen werden wieder befüllt und erneut genutzt, was zu einer umweltfreundlichen Abfallbeseitigung führt. NSt


Bändchen als 3G-Nachweis

NECKARSULM Neue Einlassregel erleichtert Einkaufen in der Stadt

Für den Einkauf in der Neckarsulmer Innenstadt bietet der Gewerbeverein in Zusammenarbeit mit dem städtischen Citymanagement eine neue Einlassregelung an. Ab sofort dient ein farbiges Armbändchen in vielen Geschäften als 3G-Nachweis. Kunden müssen dann nur noch einmal am Tag nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind, um in den teilnehmenden Geschäften zu bummeln.

Lückenlos "Diese neue Regel soll den Kunden der Innenstadt das Einkaufen etwas erleichtern, ermöglicht aber gleichzeitig, die vorge schriebene 3G-Regel lückenlos zu kontrollieren“, erläutert Citymanager Daniel Bürkle.

Ausgegeben werden die farbigen Bändchen in der Buchhandlung am Markt, bei Lederwaren Berthold und bei Eli's Moden. Um ein Bändchen zu erhalten, müssen die Kunden einen gültigen GenesenenNachweis, Impfausweis oder negativen Antigen-Schnelltest vorlegen. Das Testzertifikat muss von einer zugelassenen Teststation ausgestellt worden sein.

Mit dem Bändchen erhält man Zutritt zu allen anderen teilnehmenden Geschäften, ohne sich dort erneut ausweisen zu müssen. Diese Regelung gilt von Montag bis Samstag. An jedem Werktag wird ein neues Bändchen in einer anderen Farbe ausgegeben. Selbstverständlich kann man frei wählen, ob man diesen Service nutzen möchte. Einkaufen ist auch weiterhin mit der Vorlage des regulären 3G-Nachweises möglich.

Teilnehmer sind unter anderen Bekleidungs- und Textilgeschäfte, Schuhgeschäfte (Ausnahme: Orthopädieschuhe), Buchhandlungen mit reinem Büchersortiment, Geschäfte für Lederwaren und Reisebedarf, Reisebüros, Juweliere und Anderungsschneidereien. Die Bändchen berechtigen nicht zum Eintritt in gastronomische Betriebe. Dort muss jeweils der erforderliche 2 GNachweis (geimpft oder genesen) vorgelegt werden.

Grundversorger Einzelhandelsgeschäfte, die der Grundversorgung dienen, sind laut Landesverordnung von der 3G-Regel ausge nommen.

In solchen Geschäften wird also auch kein Bändchen benötigt. Als Geschäfte zur Grundversorgung gelten Apotheken, Bäckereien und Lebensmittelhandel (Supermärkte), Metzgereien, Reformhäuser, Banken und Sparkassen, Baumärkte, Baumschulen und Gärtnereien, Blumenfachgeschäfte, Drogerien, Optikerfachgeschäfte, Poststellen und Paketdienste, Reinigungen, Tankstellen sowie Stellen des Zeitschriften- und Zeitungsverkaufs (auch Buchhandlungen mit entspre chendem Angebot). Auch auf dem Wochenmarkt gibt es keine Zugangsbeschränkungen. snp


Ententeich im Stadtpark wird entschlammt

NECKARSULM Die Stadt Neckarsulm setzt die vorbereitenden Arbeiten zur Sanierung des Ententeichs im Sulmtalpark fort. Als nächstes wird der Schlamm aus dem entleer ten Teich ausgebaggert. Diese Arbeiten beginnen am Montag, 7. Februar, und dauern voraussichtlich bis Ende des Monats. Sobald der Schlamm abtransportiert worden ist, kann eine Bestandsaufnahme stattfinden. Nach erfolgter Bestandsaufnahme kann der Ententeich vorerst wieder mit Wasser gefüllt werden.

Keine Schadstoffe Der Schlamm blieb im Winter einige Wochen lang im entleerten Teich liegen, so dass er durch biologische Abbauprozesse an Volumen verlor. Wie Proben ergeben haben, ist der Schlamm nicht mit Schadstoffen belastet. Er kann daher zur weiteren Entwässerung auf dem Gelände des Bauhofs am Wilfenseeweg zwischengelagert und später im Erdbau weiterverwendet werden.

Umgestaltung Nachdem der Teich entleert und entschlammtist, nimmt das Tiefbauamt eine genaue Bestandsaufnahme vor. Untersucht werden unter anderem sämtliche Zu- und Abläufe sowie der Aufbau der Teichsohle und der Uferwände, um eine verlässliche Grundlage für die weitere Planung zu schaffen.

Die Planung zur naturnahen Umgestaltung des Ententeichs und des unmittelbar angrenzenden Umfelds soll Mitte des Jahres vorliegen. Damit herrscht auch Klarheit, welche Kosten für die Umgestaltung zu erwarten sind. snp