Um den Lärmschutz entlang der B 27 in Neckarsulm zu verbessern, wird die zulässige Höchstgeschwindigkeit im vierspurigen Abschnitt zwischen dem Anschluss Neuenstädter Straße und dem Anschluss der L 1095 (Amorbachknoten) nachts auf 30 Kilometer pro Stunde begrenzt. Die nächtliche Geschwindigkeitsbegrenzung gilt ab sofort und wird nach einem Gemeinderatsbeschluss durch den stationären Blitzer an der Neuenstädter Straße überwacht.
Die Geschwindigkeitsbeschränkung gilt von 22 bis 6 Uhr. Tagsüber beträgt die zulässige Höchstgeschwindigkeit im genannten Abschnitt weiterhin unverändert 60 Kilometer pro Stunde.
Die Überwachungsanlagen wurden so programmiert, dass sie die zulässige jeweils Höchstgeschwindigkeit messen. Das Regierungspräsidium Stuttgart hat dem Tempolimit zugestimmt. Das Tempolimit wurde jetzt mit dem Anbringen der Beschilderung umgesetzt. Wie Pegelberechnungen ergeben haben, kann dadurch die unmittelbar an die B 27 angrenzende Gebäudereihe im genannten Abschnitt spürbar entlastet werden. Erwartet wird ein Lärmrückgang, der mehr als einer Halbierung des Verkehrsaufkommens entspricht.
snp