Präsentiert von

Neckarsulm: Fußgängerzone für E-Scooter tabu

Elektro-Roller in der City sind wegen ständiger Regelverstöße nicht mehr erlaubt

Die Stadt Neckarsulm verbannt jetzt die weit verbreiteten E-Scooter aus der Fußgängerzone.   Foto: Jens Büttner

Wegen zunehmender Beschwerden über rücksichtsloses und teilweise gefährliches Fahrverhalten verbannt die Stadt Neckarsulm E-Scooter aus der Fußgängerzone. Ab sofort darf die Fußgängerzone in der Neckarsulmer Innenstadt nicht mehr mit E-Scootern befahren werden. Wer den Marktplatz und den verkehrsberuhigten Abschnitt der Marktstraße mit dem E-Roller passieren will, muss entweder absteigen und schieben oder die zentrale Innenstadt umfahren. Die Scooter-Fahrer erhalten jetzt vier Wochen Zeit, sich auf die geänderte Verkehrsregel einzustellen. In diesem Zeitraum weisen die Vollzugsbeamten E-Roller-Fahrer in der Fußgängerzone mündlich auf die neue Situation hin. 

Unternehmen aus der Region

Danach wird der Gemeindevollzugsdienst der Ortspolizeibehörde Falschfahrer in der Fußgängerzone kostenpflichtig verwarnen.

Regeln
Als das E-Scooter-Verleihsystem Anfang 2021 in Neckarsulm eingeführt wurde, begrüßte die Stadt die neue Form der nachhaltigen Mobilität im Stadtgebiet. Die ElektroKleinstfahrzeuge schienen geeignet, den Öffentlichen Nahverkehr als Zubringer auf kurzen Distanzen zu ergänzen. Voraussetzung war allerdings von Anfang an, dass sich die Nutzer an bestimmte Regeln halten. Trotz mehrfacher Appelle wurden die Regeln für E-Scooter und die Vorgaben der Straßenverkehrsordnung permanent missachtet.

Unternehmen aus der Region

Alter
So sind Elektro-Roller in Neckarsulm erst ab 14 Jahren zugelassen. Außerdem ist das Fahren mit mehreren Personen verboten. Dennoch sind immer wieder Jugendliche zu beobachten, die zu zweit auf einem E-Roller unterwegs sind. Hinzu kommt die unangepasste Geschwindigkeit. 

E-Roller erreichen eine Geschwindigkeit von bis zu 20 Kilometern pro Stunde. Die Stadt hat immer wieder an die Nutzer appelliert, besonders in der Fußgängerzone langsam zu fahren und auf Fußgänger Rücksicht zu nehmen - ohne Erfolg. 

Aus diesem Grund sieht die Stadt keine andere Möglichkeit, als zur ursprünglichen Verkehrsregel zurückzukehren: E-Scooter sind in einer Fußgängerzone grundsätzlich nicht erlaubt.

Die bisherigen Zusatzschilder, die den Verkehr von EScootern ausnahmsweise erlaubten, wurden inzwischen abmontiert. Jetzt darf die Fußgängerzone wie bisher nur von Radlerinnen und Radlern befahren werden.
Auch für Radfahrer gilt selbstverständlich das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme: bitte langsam und vorsichtig fahren und auf Fußgänger Rücksicht nehmen.



snp