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Aquatoll-Gelände in Neckarsulm: Option besteht weiterhin

Bürgerpark-Pläne vorerst zurückgestellt, Prüfung der Freibad-Option und Sanierung des Ernst-Freyer-Bades

Vorerst wird die Aquatoll-Fläche nicht mit einem Bürgerpark überbaut, da man sich die Option auf ein Freibad offen halten will. Foto: Seidel

Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hält grundsätz lich an der Sanierung des Ernst-Freyer-Bades in Obereisesheim fest, hält sich aber auch die Option eines Freibades auf dem Gelände des früheren Aquatoll Erlebnisbades offen. In seiner Sitzung stimmte der Gemeinderat mehrheitlich einem Antrag von Stadtrat Gerald Friebe zu. Der FDP-Stadtrat hatte gefordert, das Aquatoll-Gelände vorerst nicht mit einem Bürgerpark zu überplanen, weil diese Fläche der „einzig plausible Alternativstandort“ für ein Freibad sei.

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Hochwasser

Das Ernst-Freyer-Bad liegt im Überschwemmungsgebiet der Neckarauen und wurde wiederholt durch Hochwasser in Mitleidenschaft gezogen, zuletzt Anfang Juni 2024. Daher folgten die Stadträte dem Antrag von Gerald Friebe und fassten folgenden Beschluss: Die langfristige Nutzung und Sanierungsmöglichkeiten des Ernst-Freyer-Bades sollen intensiv geprüft und genaue Planzahlen für die Sanierung und Ertüchtigung des Hochwasserschutzes vorgelegt werden. Erst wenn der Gemeinderat einen Beschluss mit klaren Erläuterungen zum Baurecht und zur Investitionshöhe für die Sanierung verabschiedet hat, soll das Grundstück des Aquatoll mit einem Bürgerpark überplant werden.

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Sanierung

Der Gemeinderat hatte sich bereits in einer Klausur tagung zur Zukunft der Neckarsulmer Bäderlandschaft darauf geeinigt, dass auf dem Gelände des künftigen Bürgerparks eine Potenzialfläche für ein mögliches Freibad eingeplant werden soll. Gleichzeitig sprach sich der Gemeinderat weiter für die Sanierung des Ernst-Freyer-Bades aus. Das Bekenntnis zur Sanierung wurde jetzt bestätigt. Im jüngsten Beschluss heißt es zusätzlich: Das Ernst-Freyer-Bad soll grundsätzlich saniert werden.

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Der Neckarsulmer Gemeinderat hatte bereits zuvor festgelegt, dass die Sanierungskosten auf maximal fünf Millionen Euro gedeckelt werden sollen. Im Zuge der Sanierung soll zum Beispiel die Badewassertechnik höher gelegt werden, um das Herzstück der Anlage besser vor sehr wahrscheinlich auftretenden Hochwassern auch zukünftig schützen zu können.
snp

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Neues aus dem Gemeinderat

Straßenbeleuchtung in Kernstadt, Amorbach und Dahenfeld wird nachts wieder eingeschaltet

Die Straßenbeleuchtung in der Kernstadt Neckarsulm und den Stadtteilen Amorbach und Dahenfeld wird nachts wieder eingeschaltet. Auf Antrag der SPD-Fraktion beschloss der Gemeinderat mehrheitlich, den im Mai 2023 gefassten Beschluss, die Straßenbeleuchtung in der Zeit von 1 bis 5 Uhr abzuschalten, wieder aufzuheben. Der Gemeinderat hatte die Nachtabschaltung erstmals 2022 unter dem Eindruck der damaligen Gasversorgungskrise beschlossen und 2023 als langfristige Energiesparmaẞnahme umgesetzt.

Reaktion

Reaktion Mit ihrem Antrag reagierte die SPD-Fraktion auf „wiederholt geäußerte Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern, die sich während nächtlicher Wege aus beruflichen oder freizeitlichen Gründen, selbst in den Sommermonaten, unsicher fühlen“, wie es in der Antragsbegründung heißt. Die Verwaltung setzt den neuen Gemeinderatsbeschluss jetzt bis zum Jahresende 2024 um. Die Straßenbeleuchtung bleibt von 2025 an auch in den Nachtstunden eingeschaltet.

Aus Sicherheitsgründen waren bestimmte Bereiche von der Nachtabschaltung ohnehin ausgenommen. Dazu zählten Fußgängerüberführungen, Querungshilfen, Wartezonen und die Bushaltestellen der Nachtbuslinie N 20. Der Stadtteil Obereisesheim war von der Nachtabschaltung ebenfalls nicht betroffen, weil das Stromnetz in diesem Stadtteil von der Syna GmbH betrieben wird und die Stadt dort keinen direkten Zugriff auf das Stromnetz hat. 

Derzeit entfallen noch rund zwölf Prozent des kommunalen Stromverbrauchs auf die Beleuchtung von Straßen, Wegen und öffentlichen Plätzen. Um in diesem Bereich künftig Energie einzusparen, rüstet die Stadt die Straßenbeleuchtung im Stadtgebiet auf moderne, umweltfreundliche LED-Technik mit Präsenz- oder Tageslichtsteuerung um. Auf diese Weise modernisiert der städtische Bauhof jedes Jahr 50 Straßenzüge. Bis zum Jahr 2028 soll die Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umgestellt sein.

Haushaltskommission

Der Gemeinderat hat die Einrichtung einer Haushaltskommission beschlossen. Die Stadträte befürworteten einstimmig einen entsprechenden Antrag der CDU-Faktion. Die Kommission wird aus Vertretern des Gemeinderates und der Verwaltung gebildet und soll sich mit zwei Schwerpunkten befassen: der Aufgabenkritik vor allem im Hinblick auf die vorhandenen Personalressourcen (Ergebnishaushalt) und die Priorisierung von Investitionsprojekten (Finanzhaushalt). In ihrer Antragsbegründung verweist die CDU-Fraktion auf weiter steigende Ausgaben bei deutlich niedrigeren Einnahmen und fordert, die städtischen Finanzen „zukunftssicher zu ordnen und weiterzuentwickeln“. 

Die Verwaltung begrüßt diesen Antrag vor dem Hintergrund der aktuellen Haushaltsplanung ausdrücklich. Der Ergebnishaushalt 2025 weist ein negatives ordentliches Ergebnis aus. Die Rücklage ist zwar aktuell gut gefüllt. Die liquiden Mittel werden jedoch mittelfristig durch die Vielzahl der geplanten Projekte fast vollständig aufgebraucht.

Die größeren Gemeinderatsfraktionen CDU, SPD und Freie Wähler entsenden jeweils zwei Vertreter in die Haushaltskommission, die kleinere Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen sowie die Gruppierungen FDP, BIG und ZfN jeweils einen. Die Haushaltskommission wird vorberatend für den Gemeinderat tätig und soll 2025 ihre Arbeit aufnehmen.

Uli Bertok

Die Stadträtin Uli Bertok ist aus der Gemeinderatsfraktion der Freien Wählervereinigung Neckarsulm ausgetreten und gehört dem Gemeinderat künftig als fraktionsunabhängiges Mitglied an. Sie begründete diesen Schritt damit, dass die Fraktion und sie in bestimmten Punkten abweichende Ansichten und Ziele verfolgten. Ratsmitglieder können jederzeit aus einer Fraktion austreten, zu einer anderen Fraktion wechseln oder dem Gemeinderat weiterhin als fraktionsloses Mitglied angehören.
snp


Bis zu 450 Helfer gesucht

Vom 9. bis 12. Juli 2025 findet in Heilbronn und Neckarsulm die größte Sportveranstaltung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Beeinträchtigung Baden-Württembergs statt: die Special Olympics Landesspiele. Um dieses inklusive Sportereignis zu einem vollen Erfolg zu machen, suchen der Veranstalter, Special Olympics Baden-Württemberg, und die Ausrichterstädte Heilbronn und Neckarsulm rund 450 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer. Wer teilnehmen möchte, kann dies als Einzelperson oder in der Gruppe tun. Bei Interesse, Teil der Landesspiele 2025 zu werden, ist eine Anmeldung unter https://landesspiele.bw.specialolympics.de/ möglich.

Bei Rückfragen können sich Interessierte an Lea Stark wenden: Tel. 0178 3269365, E-Mail: lea.stark@bw.specialolympics.de.
NSt


Steueraufkommen bleibt gleich

Gemeinderat Neckarsulm legt neuen Hebesatz für Grundsteuer B fest

Der Gemeinderat der Stadt Neckarsulm hat den Hebesatz für die Grundsteuer B aufgrund der geänderten gesetzlichen Vorgaben neu festgelegt. Der Hebesatz steigt von 320 auf 400 vom Hundert. Damit bleiben die Steuereinnahmen aus der Grundsteuer B insgesamt aufkommensneutral, das heißt die Stadt verzeichnet weder Minder- noch Mehreinnahmen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnungsgrundlage der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt und die Länder aufgefordert, die Berechnungsgrundlage gesetzlich neu zu regeln. Wesentlicher Faktor, um die Grundsteuer zu ermitteln, ist der Grundsteuer-Messbetrag. Dieser wird jetzt von den Finanzämtern auf einer völlig anderen Basis festgelegt. Während früher der Einheitswert auch die Art der Bebauung, also den Wert des Gebäudes, berücksichtigte, sind jetzt nur noch die Grundstücksfläche und der Bodenrichtwert ausschlaggebend. Nach dem modifizierten Bodenwertmodell des Landes Baden-Württemberg werden diese beiden Faktoren miteinander multipliziert. Daraus ergibt sich der Grundsteuerwert, der mit der Steuermesszahl (1,3 Promille, für bebaute Wohngrundstücke 0,91 Promille) vervielfacht wird.

Höherer Hebesatz

Diese Neuberechnung wirkt sich besonders auf Kommunen aus, die wie die Stadt Neckarsulm im Verhältnis zur Wohnbebauung eine hohe Gewerbe- und Industriedichte aufweisen. Hier verringert sich die Messbetragssumme, weil die erheblichen Sachwerte (Gebäude) auf den Gewerbegrundstücken bei der Grundsteuerbemessung keine Rolle mehr spielen. Aus diesem Grund muss die Stadt Neckarsulm einen höheren neuen Hebesatz ausweisen, um die Grundsteuer der kommunalen Selbstverpflichtung entsprechend aufkommensneutral zu kalkulieren. Das Aufkommen aus der Grundsteuer B betrug im Jahr 2024 in Neckarsulm etwa 6,44 Millionen Euro.

Der Hebesatz der Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft) beträgt unverändert 300 vom Hundert. Bei der Grundsteuer A werden die Wohngebäude der Betriebsinhaber künftig als eigenes Grundsteuerobjekt nach der Grundsteuer B bewertet. Die erhöhte neue Grundsteuer bedeutet nicht automatisch, dass jede und jeder einzelne Grundstückseigentümer in Neckarsulm mehr Grundsteuer zahlen muss. Es kann aber in bestimmten Fällen zu Belastungsverschiebungen kommen. So zeichnet sich die Tendenz ab, dass Ein- und Zweifamilienhäuser auf großen Grundstücken eher belastet und Eigentumswohnungen je nach Bebauungsdichte des jeweiligen Grundstücks entlastet werden.

Bodenwert

Dieser Effekt ist dem Bodenwertmodell geschuldet, das bei gleicher Grundstücksfläche nicht mehr zwischen einem hochwertigen Neubau und einem älteren Gebäude unterscheidet. Auf diesen Umstand haben die Grundsteuer-Hebesätze keinen Einfluss.
snp