Krimiabend mit Jürgen Seibold in Neckarsulm am 7. März

In seinem aktuellen Schwabenkrimi „Sherlock ist ausgeflogen“ schickt Seibold seine Romanfigur, den Buchhändler und Ex-Spion Robert Mondrian, in ein neues Abenteuer

Jürgen Seibold liest in der Mediathek aus seinem neuen Schwabenkrimi. Foto: privat

Eine Autorenlesung als Live-Hörspiel - damit fesselt Krimiautor Jürgen Seibold die Zuhörer beim Krimiabend „Ohrenkino Sherlock ist ausgeflogen“ am Donnerstag, 7. März, um 19 Uhr in der Mediathek. In seinem aktuellen Schwabenkrimi „Sherlock ist ausgeflogen“ schickt Seibold seine Romanfigur, den Buchhändler und Ex-Spion Robert Mondrian, in ein neues Abenteuer.

Der professionelle Geräuschemacher Louis Schöffend begleitet das Krimigeschehen live auf der Bühne und verwandelt die Lesung so in ein humorvolles „Ohrenkino“. Eintrittskarten zum Preis von zehn Euro sind im Vorverkauf in der Mediathek und der Buchhandlung am Markt erhältlich.                 snp


Zeltanlage wird nicht realisiert

Bedarf für vorläufige Unterbringung Geflüchteter hat sich verschoben

Die als befristete Notunterkunft geplante Zeltanlage für Geflüchtete in Neckarsulm wird nicht realisiert. Nach aktueller Prognose reichen die Kapazitäten für die vorläufige Flüchtlingsunterbringung im Landkreis Heilbronn länger als ursprünglich gedacht. Bis Mitte des Jahres bedarf es daher vermutlich keiner zusätzlichen Notunterkünfte. Im vergangenen Herbst stellte sich die Situation noch anders dar. Zeitweise war die Zahl der geflüchteten Menschen, die der Landkreis vorläufig unterbringen musste, auf mehr als 200 Personen im Monat gestiegen.

In dieser Situation hatte sich Landrat Norbert Heuser bei der Standortsuche nach einer befristeten Notunterkunft hilfesuchend an OB Steffen Hertwig gewandt. Stadt und Landkreis suchten daraufhin gemeinsam nach einem Standort für eine befristete winterfeste Zeltanlage für bis zu 100 Geflüchtete in Neckarsulm. Aufgrund der sinkenden Zugangszahlen wird eine solche Notunterkunft aktuell nicht mehr sofort benötigt. Da diese aber von Anfang an nur befristet bis zum 31. Dezember 2024 geplant und genehmigt war, hätte der Landkreis die Zeltanlage nur maximal zwei- bis zweieinhalb Monate lang nutzen können. Dies hätte den hohen finanziellen und logistischen Aufwand nicht gerechtfertigt.                   snp