Der Bauhof der Stadt Neckarsulm ist ein wichtiger interner Dienstleister der Stadtverwaltung. Er unterhält nicht nur die städtischen Liegenschaften und Grünflächen, sondern leistet auch maßgebliche Hilfe bei Festen und Veranstaltungen in der Stadt. Die Festdienste des Bauhofes liegen jedoch schon seit Jahren weit über dem üblichen Normalmaß. Die Folge ist ein seit Jahren steigendes Defizit, das von der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg bemängelt wurde. Daher muss die Stadt den Umfang der Bauhofleistungen reduzieren und auf ein gesetzlich zulässiges Normalmaß zurückführen.
Arbeitskreis Zu diesem Zweck haben Mitglieder aus Verwaltung und Gemeinderat einen Arbeitskreis gebildet, um die Serviceleistungen des Bauhofs bei Festen und Veranstaltungen unter die Lupe zu nehmen und zu untersuchen, ob der Leistungsumfang angemessen ist. Im Ergebnis wurde ein Leistungskatalog vorgeschlagen, der sich wieder vorrangig am Eigenbedarf der Kommune orientiert. Für die Veranstaltungsnutzer stellt der städtische Bauhof weiterhin seine Sachund Dienstleistungen zu einem großen Anteil kostenfrei zur Verfügung. Veranstaltungen von Privatpersonen und Unternehmen in und außerhalb des Stadtgebiets werden jedoch nicht mehr unterstützt.
Beschluss Für welche Veranstaltungen und in welchem Umfang der Bauhof als Dienstleister tätig wird, hat der Gemeinderat jetzt per Beschluss festgelegt. Um die Leistungen genau zu definieren, werden die Feste und Veranstaltungen in bestimmte Kategorien unterteilt. Der Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Kategorie.
Grundsätzlich wird in Sach- und Dienstleistungen unterschieden. Die Sachleistungen beinhalten die Ausrüstung, die für Veranstaltungen benötigt wird. Dazu gehören zum Beispiel Markthütten und Bühnenelemente, Geschirr und Geschirrmobil, Biertischgarnituren sowie Mikrofon- und Lautsprechertechnik. Die Dienstleistungen erfordern Personaleinsatz und umfassen vor allem den Transport sowie den Auf- und Abbau der Ausrüstungsgegenstände.
Stadtfeste In der Kategorie „Stadtfeste“ übernimmt der Bauhof sämtliche Sach- und Dienstleistungen im Auftrag der jeweils veranstaltenden städtischen Ämter und Einrichtungen weiterhin in vollem Umfang. In diese Kategorie fallen alle Feste und Veranstaltungen, welche die Stadt in Eigenregie organisiert und ausrichtet. Dies sind unter anderem die Interkulturelle Woche, der Seniorennachmittag, die Konzertreihe „Donnerstags in die City“, das Neujahrskonzert in der Ballei, das Musikschulfest, der Weihnachtsmarkt „Adventszauber“ sowie die Shopping-Events des Citymanagements im Rahmen des Jahreszeiten Formats „Shop’in Neckarsulm“.
Ausrüstung Bei Schul- und Kita-Veranstaltungen liefert der Bauhof die benötigte Ausrüstung jeweils an und holt sie wieder ab. Dieser Service ist pro Jahr auf zwei Schulveranstaltungen und eine Kitaveranstaltung begrenzt. Die bestellten Leistungen verrechnet der Bauhof intern mit den jeweiligen Ämtern.
Vereinsfeste Leistungen im vollen Umfang erbringt der Bauhof weiterhin für ,,Gemeinschaftliche Vereinsfeste". Diese Kategorie beinhaltet Veranstaltungen, die in besonderer Weise zum städtischen Kulturund Vereinsleben beitragen, also das Ganzhornfest sowie alle Stadtteilfeste (Eberwinfest Obereisesheim, Dahenfelder Dorffest, Sonnenfest Amorbach). Bei diesen Festen wird den Veranstaltern - wie bereits bislang - die Miete für die städtischen Markthütten in Rechnung gestellt. Zudem tragen die Vereine künftig einheitlich die Abfallgebühren der lokalen Entsorgungsbetriebe. Die Miete für die Markthütten beträgt 200 Euro bei Veranstaltungen von bis zu drei Tagen Dauer; die Höhe der Abfallgebühren kann der Veranstalter selbst beeinflussen, indem er Müll aktiv vermeidet.
Gemeinnutzen Das volle Leistungspaket des Bauhofs mit Markthütten-Miete gilt Feste mit ebenfalls für „Gewerbliche Gemeinnutzen“. Diese Kategorie umfasst Veranstaltungen mit Außenwirkung, die von überörtlicher Bedeutung sind und/oder den örtlichen Einzelhandel unterstützen. Darunter fallen der Hamburger Fischmarkt sowie Kooperationsveranstaltungen der Stadt mit Partnern wie Gewerbeverein oder Weinbauverein (Shopping-Lights in der City", Weindorf in der City, Sommerfest im Neuberg).
Fasching Die Unterländer Faschingsfeier in der Ballei ist weit über die Stadtgrenzen hinaus bekannt und hat eine gewisse gesamtstädtische Außenwirkung. Im Zuge der Traditions- und Brauchtumspflege wird diese Veranstaltung auch weiterhin mit Sach- und Dienstleistungen unterstützt.
Alle weiteren Feste einzelner Vereine und Institutionen, die nicht zu den genannten Kategorien gehören, unterstützt der Bauhof nur noch in eingeschränktem Umfang. Für solche Veranstaltungen stellt der Bauhof Ausrüstungsgegenstände leihweise zur Verfügung. snp
Neubau im Kostenrahmen
Franz-Binder-Verbundschule Neckarsulm
Die Erdarbeiten beim Neubau der Franz-Binder-Verbundschule in Neckarsulm haben belastetes Erdreich zutage gefördert. Für den Umgang mit entsprechend klassifiziertem Erdmaterial gelten strenge Vorgaben. Insgesamt 34000 Tonnen Erdaushub mussten beprobt zwischengelagert, und zur Deponie transportiert werden, um die Erde zu entsorgen. Dadurch entstehen der Stadt Mehrkosten von insgesamt rund 1,2 Millionen Euro. Für solche unvorhergesehen Risiken bei diesem Großbauprojekt hat die Stadt vorgesorgt und eine Finanzreserve im Haushalt eingeplant.
Das Baugrundrisiko liegt grundsätzlich immer beim Bauherrn und wird also in diesem Fall von der Stadt getragen. Dementsprechend waren Mehrkosten, die durch etwaige Altlasten auf dem Baugrundstück entstehen, von vorneherein nicht im vereinbarten Festpreis enthalten. Diese Mehrkosten gehen zu Lasten der Stadt.
Die Stadt hat das nach dem Zweiten Weltkrieg verfüllte Baugrundstück im Vorfeld untersuchen lassen. Hierzu werden Stichproben entnommen. Bei diesen Proben stellte der geologische Gutachter nichts Auffälliges fest. Beim großflächigen Aushub der Baugrube wurden dann jedoch Reste von nicht bekannten Vorgängerbauten oder aus den Nachkriegsauffüllungen entdeckt, darunter Fundamentstreifen, Bodenplatten, Mauer- und Brunnenreste sowie Kabelund Leitungsmaterial. Sobald ein größerer Anteil von Fremdmaterial im Boden gefunden wird, gilt das betreffende Erdmaterial als belastet und muss behandelt werden. Von den Mehrkosten in Höhe von 1,2 Millionen Euro schlägt allein der Mehraufwand durch Betonteile mit rund 46 000 Euro zu Buche.
Da die Mehrkosten durch die eingeplante Finanzreserve für Unvorhergesehenes abgedeckt sind, benötigt die Stadt keine zusätzlichen Haushaltsmittel. Lediglich der Abfluss der bereitgestellten Mittel muss haushaltstechnisch angepasst werden. Weil die verfügbaren Mittel in diesem Haushaltsjahr nicht mehr ausreichen, genehmigte der Gemeinderat formal einen Vorgriff auf die im Haushalt 2023 eingestellten Mittel in Höhe von rund 680 000 Euro. snp