Bevor Urlauber das Geld für eine gebuchte Reise überweisen, sollten sie prüfen, ob sie den Reisesicherungsschein bekommen haben. Dieses Dokument finden Verbraucher häufig auf der Rückseite ihrer Buchungsbestätigung. Wie wichtig das ist, hat die FTI-Pleite kürzlich gezeigt. Der Reisesicherungsschein sichert Verbraucher im Fall einer Insolvenz des Reiseanbieters ab, erklärt Tiana Schönbohm. Die Expertin der Verbraucherzentrale Niedersachsen rät: „Kundinnen und Kunden sollten erst bezahlen, wenn ihnen ein gültiger Reisesicherungsschein vorliegt, im Notfall erst am Flughafen.“
Wichtig: Im Gegensatz zu den meisten online abgeschlossenen Kaufverträgen gilt das Widerrufsrecht bei Reisebuchungen nicht. „Egal, ob Verbraucherinnen und Verbraucher vor Ort im Reisebüro oder im Internet buchen, sie können den Vertrag unter normalen Umständen nicht einfach widerrufen“, sagt Schönbohm. Reisende sollten die Vertragsbedingungen genau prüfen. Das gilt besonders bei Last-Minute-Angeboten. Der Begriff ist nicht geschützt - somit können auch teure Angebote als vermeintliche Schnäppchen angepriesen werden. Hinzu kommt: Wer eine Reise nicht antreten kann und diese storniert, muss dafür häufig Gebühren zahlen. Daher gilt: Wer kurzfristig eine Reise buchen will, sollte sich dennoch genug Zeit nehmen, die Last-Minute-Angebote gründlich zu prüfen. Dazu gehört, sich vorab die Einreisebestimmungen fürs Zielland gut durchzulesen. dpa