Kosten für die Bestattung können stark variieren

Im Trauerfall gut informiert sein – Vergleich von Preis und Leistung lohnt sich immer

Je nachdem, welche Leistungen erbracht werden sollen, können die Kosten für eine Bestattung stark variieren. Foto: dpa

Nichts ist umsonst. Schon gar nicht der Tod. Im Gegenteil: Sterben ist hierzulande eine kostspielige Angelegenheit. Je nach Ausstattung liegen die Kosten in Deutschland durchschnittlich zwischen 2000 und 10 000 Euro, können aber auch deutlich höher ausfallen.

Trauerprozess Abschiednahme und das Begräbnis sind ein wichtiger Schritt im Trauerprozess. Deshalb soll die Bestattung würdig und angemessen sein. Trotzdem ist es wichtig, sich gut zu informieren. Nur so lassen sich die besten Entscheidungen treffen, die finanziell ganz unterschiedlich zu Buche schlagen können.

Die Höhe der Bestattungskosten variiert je nach Bestattungsart, Ausführung und Region. Ein Großteil der Kosten entsteht durch den Friedhof, der diese in einer Gebührenordnung festlegt. Weitere Ausgaben für die Beerdigung entstehen durch die Leistungen des Bestattungsunternehmens sowie Fremdleistungen wie Blumenschmuck, eine Todesanzeige und Trauerkarten. Da jeder Bestatter seine eigenen Preise veranschlagen kann, ist ein Bestattervergleich in der Region zu empfehlen.

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Portfolio Die Kosten einer Bestattung werden üblicherweise direkt über das Bestattungsunternehmen beglichen, das eigene Dienstleistungen erbringt - und für einige andere in Vorleistung geht.

Zu den Eigenleistungen zählen beispielsweise die Überführung des Verstorbenen vom Sterbeort zu dem Bestattungsunternehmen sowie zum Friedhof, die hygienische Versorgung und die Aufbahrung. Falls Formalitäten wie die Beantragung der Sterbeurkunde nicht eigenständig erledigt werden sollen, kann der Bestatter dies für die Hinterbliebenen übernehmen. Für Behördengänge und Abmeldungen bei Krankenkassen etc. fallen in der Regel ebenfalls Kosten an. Dazu kommt dann die „Hardware“.

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Sarg Die Kosten für einen Sarg variieren je nach Bestattungsart und Material. Der Sarg für eine Feuerbestattung, der Verbrennungssarg, ist in der Regel einige hundert Euro günstiger als der Sarg für eine Erdbestattung.

Grund dafür ist die geringere Stabilität des Verbrennungssarges. Der Verstorbene wird unter anderem aus Gründen der Pietät in einem Sarg verbrannt, dieser muss aber keiner Erdlast standhalten wie der Sarg für die Beerdigung. Ebenso sind keine Griffe zum Tragen vorhanden.

Bei dem Sarg für die Erdbestattung unterscheiden sich die Kosten durch günstige Materialien wie Kiefer oder Fichte und teure Materialien wie Eichenholz oder Mahagoni. Designersärge können auch mit Edelsteinen besetzt sein oder aus Kunstharz gefertigt werden. Diese sind meistens teurer als ein Sarg aus Holz.

Geeignete Urne Die Kosten für eine Urne sind ebenfalls sehr unterschiedlich. Nach der Kremierung wird die Asche des Verstorbenen in eine Aschekapsel gefüllt. Die Urne, die auf Trauerfeiern zu sehen ist, ist die Schmuck- oder Überurne. In dieser wird die Aschekapsel aufbewahrt. Die Überurne wird je nach Bestattungsart und Geschmack ausgewählt. Für eine Seebestattung können nur spezielle Urnen gewählt werden, die sich innerhalb weniger Stunden auf dem Meeresboden auflösen.

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Für eine oberirdische Bestattung, beispielsweise in einem Kolumbarium, muss das Material der Urne beständiger sein. Hier werden meist Urnen aus Marmor gewählt.

Die Kosten der Urne variieren je nach Material und Individualität. Eine mit einem Wunschmotiv handbemalte Urne ist teurer als eine schlichte Überurne, die bereits ab 50 Euro erworben werden kann.

Fremdleistungen Die Kosten einer Bestattung, die nicht durch Leistungen des Bestatters entstehen, werden als Fremdleistungen bezeichnet. Diese fallen beispielsweise für den Sarg- oder Urnenschmuck, die Kremierung bei einer Feuerbestattung (200 bis 400 Euro) oder die Schaltung einer Traueranzeige in einer Zeitung an. Das Bestattungsunternehmen kann auch das Versenden von Trauerkarten veranlassen. Wichtig ist es, mit dem Bestatter im Vorfeld zu besprechen, ob er diese Aufgaben übernehmen soll, und ob bei deren Erledigung gesonderte Kosten für die Hinterbliebenen anfallen. Die nachfolgenden Leistungen werden üblicherweise ebenso wie die Friedhofsgebühren als Fremdleistungen über das Bestattungsinstitut bezahlt. 

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Friedhofsgebühren Die Friedhofsgebühren machen einen großen Teil der gesamten Bestattungskosten aus. Unterschieden wird dabei nach den Grabkosten und den Beisetzungsgebühren.

Die Grabkosten entstehen für die Nutzung der Grabstätte, die Beisetzungsgebühren für die Bereitstellung dieser. Dazu gehört beispielsweise das Ausheben ebenso wie das Einebnen des Grabes. Je nach Grabart und Friedhof unterscheiden sich die Kosten. Die teuerste Grabstätte ist das Wahlgrab. Für eine anonyme Grabstätte fallen geringere Friedhofsgebühren an.

Grabstein Abhängig davon, ob ein Grabstein gesetzt wird, fallen diese Kosten erst einige Wochen nach der Beisetzung an. Mit der Fertigung eines Grabmals wird ein Steinmetz beauftragt. Bei der anonymen Feuerbestattung, der Seebestattung und der Baumbestattung kann kein Grabmal gesetzt werden.

Die Beerdigungskosten können übrigens in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, sofern diese nicht aus dem Nachlass beglichen werden können. Die Aufwendungen, die berücksichtigt werden sollen, müssen im direkten Zusammenhang mit der Bestattung stehen. Falls ein Teil der Kosten mit einer Sterbegeldversicherung abgedeckt werden kann, so ist dieser Teil von dem Betrag, der steuerlich geltend gemacht werden soll, abzuziehen. Quittungen und Rechnungen müssen die Ausgaben belegen.

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Bestattungsarten Große Preisunterschiede entstehen auch bei der Wahl der Bestattungsart. Die Feuerbestattung, im speziellen die anonyme, ist üblicherweise die günstigste Bestattungsart. Die einfache Seebestattung ist in der Regel aufgrund der wegfallenden Friedhofsgebühren ebenfalls günstiger als die Erdbestattung.

Die Kosten der Baumbestattung hängen davon ab, welcher Baum für die Beisetzung gewählt wird. Einzel- oder Familienbäume sind beispielsweise teurer als ein Gemeinschaftsbaum.
red


Benötigte Dokumente und Unterlagen

Der Tod eines Angehörigen trifft die Familie oft völlig unvorbereitet. Auch wenn es schwerfällt: Auf die Hinterbliebenen kommen eine Reihe von bürokratischen Aufgaben zu, die sie erledigen müssen - selbst dann, wenn sie die Behördengänge in die Hände eines Bestatters legen. Daher ist es wichtig, die Dokumente und Unterlagen der verstorbenen Person zu sichten und zu sammeln.

Persönliches Benötigt werden im Todesfall persönliche Unterlagen wie Personalausweis oder Pass sowie ein Nachweis über den letzten Wohnsitz. Vorzulegen ist auch die Todesbescheinigung vom Arzt.

Urkunden Grundsätzlich ist ein Auszug aus dem Familienbuch vorzulegen. Bei Ledigen ist es die Geburtsurkunde, bei Verheirateten die Heiratsurkunde, bei Geschiedenen Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk und bei Verwitweten die Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehepartners.

Zu den wichtigen Versicherungsunterlagen gehören die der Rentenversicherung inklusive der Rentennummer und - falls vorhanden - Nachweise über eine betriebliche Rente.

Wichtig ist auch der Bestattungsvorsorgevertrag, falls ein solcher vom Verstorbenen abgeschlossen wurde, um mit einem Bestatter die Gestaltung der Beerdigung anhand der Wünsche des Verstorbenen zu besprechen.

Versicherungen Nachweise braucht man auch zur Sterbegeld-, Lebens-, Unfallversicherung. Benötigt werden Testament, Erbvertrag oder Hinterlegungsschein für das Nachlassgericht oder den Notar und für die Ausstellung eines Erbscheins. Wird eine Kremation gewünscht, braucht es eine letztwillige Verfügung.
red