Ein schön gepflegtes Grab als letzte Ruhestätte wünscht sich jeder. Doch oft ist es gar nicht so einfach, dem Verstorbenen diesen Wunsch zu erfüllen. Was, wenn die Hinterbliebenen in großer Entfernung vom Friedhof wohnen, beruflich stark eingespannt sind oder die Pflege der Ruhestätte aus anderen Gründen nicht übernehmen können? Da kommt die Dauergrabpflege ins Spiel.
Individuell Mit Fachwissen und Erfahrung bieten Friedhofsgärtner ihre Dienstleistungen von der Bepflanzung bis zur Pflege. Sie bringen Ideen für eine individuelle Grabgestaltung ein und kreieren einzigartige floristische Arrangement ganz nach Wunsch und Auftrag.
Mit der Inanspruchnahme einer Dauergrabpflege können Hinterbliebene dafür sorgen, dass das Andenken an einen Menschen durch die fachgerechte Grabgestaltung und -pflege erhalten bleibt. Und zwar so lange wie gewünscht, ohne Kostensteigerungen, dafür aber mit garantierter Qualität. Dafür steht beispielsweise die Württembergische Friedhofsgärtner Genossenschaft, deren Mitgliedsbetriebe als Teil der bundesweit rund 4500 Friedhofsgärtnereien ausnahmslos zertifiziert sind.
Sie unterziehen sich zudem regelmäßigen Qualitätskontrollen. Die Laufzeit eines Dauergrabpflegevertrags beträgt in der Regel zwischen 15 und 30 Jahren. Sie richtet sich in der Regel an die Grabnutzungsdauer. Wer sich beispielsweise für eine 25-jährige Dauergrabpflege entscheidet, sollte sich auf einen Preis zwischen 3000 und 8000 Euro einstellen - je nach Umfang und Grabgröße.
Selbstverständlich muss man diese Entscheidung nicht den Hinterbliebenen überlassen. Wer diese entlasten, und sichergehen will, dass die eigenen Wünsche wirklich berücksichtigt werden, der kann schon zu Lebzeiten selbst Vorsorge treffen, indem er mit einer Dauergrabpflegeeinrichtung einen Treuhandvertrag abschließt.
Leistungen festlegen Darin wird der Umfang der Leistungen festgelegt. Man kann bestimmen, welche Blumen gepflanzt werden, ob die Grabstelle nur sauber gehalten werden soll oder, ob man sich doch lieber für einen Komplettservice entscheidet, der alle Wünsche erfüllt. Und auch die Dauer der Leistungen lässt sich individuell bestimmen.
Abgeschlossen wird solch eine Pflegevereinbarung mit einer Dauergrabpflege-Einrichtung und einer Friedhofsgärtnerei. Rund 24 solcher Treuhandgesellschaften gibt es bundesweit. Eine davon ist die Treuhandstelle der Württembergischen Friedhofsgärtner. Sie übernehmen die Verwaltung des Geldes, überprüfen regelmäßig, ob die vereinbarten Leistungen mit der er-brachten Qualität übereinstimmen und suchen im Zweifelsfall nach einem anderen Friedhofsgärtner.
Wunschliste Bei der Besprechung fasst der Friedhofsgärtner in einer Leistungsaufstellung alle Wünsche zusammen. Mit viel Erfahrung und einer fundierten Ausbildung unterbreitet dieser Ideen und Vorschläge, die dazu verhelfen, dass aus einem Grab eine würdige, blühende letzte Ruhestätte wird. Diese Zusammenfassung dient dann als Grundlage für den Dauergrabpflege-Vertrag. Auftraggeber und Friedhofsgärtner unterzeichnen dann beide Dokumente - Vertrag und Leistungsaufstellung. Die Originale werden an die Treuhandstelle der Württembergischen Friedhofsgärtner gesandt.
Diese prüft beide Dokumente, zeichnet sie gegen und registriert den Vertrag. Ist dies erledigt, wird der Auftraggeber dazu aufgefordert, die Vertragssumme zuzüglich der im Vertrag vereinbarten Verwaltungsgebühr zu bezahlen. Wird dieser Zahlungseingang bestätigt, erhält der Dauergrabpflegevertrag seine Gültigkeit.
Von unserer Redakteurin Ulrike Kübelwirth
INFO Kontakt
Württembergische Friedhofsgärtner EG,
Leibnizstraße 11,
70806 Kornwestheim,
Telefon 07154 1785990,
E-Mail: info@wfgeg.de.
Internet: www.wfg-eg.de , www.dauergrabpflegewuerttemberg.de