Kreissparkasse Heilbronn: Vermögen erhalten: Spezialform Stiftung

Die Kreissparkasse Heilbronn bietet alle Möglichkeiten an, um eine Stiftung zu gründen, auch die Treuhandschaft einer Stiftung

Stiftungen werden überwiegend von Menschen gegründet, die nachhaltig Gutes tun möchten. Statistisch gesehen machen gemeinnützige Stiftungen in Deutschland, neben Familienstiftungen und anderen Stiftungsformen, mehr als 90 Prozent aus. Eine Stiftung setzt sich aus drei Elementen zusammen - dem Vermögen, dem Zweck und der Organisation. „Für mich ist der Kern einer Stiftung der Stiftungszweck“, so Prof. Dr. Burghard Küstermann, Professor für Rechtswissenschaften an der Hochschule Bielefeld und Stiftungsberater bei seinem Vortrag im Rahmen der 5. Heilbronner Erbrechtstage in der Kreissparkasse Heilbronn „Unter der Pyramide“. Dieser ist frei wählbar, aber es muss eine "gemeinwohlkonforme Allzweckstiftung“ sein. Gut überlegt sein sollte er, so Küstermann, da der Stiftungszweck nach Stiftungsgründung nicht mehr verändert werden kann. In Deutschland wird Soziales mit 46 Prozent am meisten gefördert. Dies spiegelt auch die Herkunft des Stiftungswesens wider. Andere Zwecke mussten erst im Laufe der Zeit entstehen. 26 gemeinnützige Zwecke sind in der Abgabenordnung geregelt, darunter auch traditionelles Brauchtum, wie z. B. Fasnacht oder Schach.

Das zweite Element ist das Vermögen, das für eine Stiftung eingesetzt wird. Dies kann in Form von Geld, Wertpapieren, Immobilien oder Kunstgegenstände erfolgen. Zu überlegen ist, wie viel wann eingebracht wird, da einmal eingebrachtes Vermögen nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Interessanterweise liegt bei zwei Dritteln aller Stiftungen in Deutschland das Vermögen unter einer Million Euro. Da nur die Erträge für den Stiftungszweck ausgeschüttet werden, sind Stiftungen je nach Art der Stiftung auf ehrenamtliches Engagement und Spenden angewiesen. Dies führt zum dritten Element: Wer vertritt denn die Stiftung? Das BGB ist hier sehr zurückhaltend und verweist auf das Vereinsrecht. Es ist nur ein Vorstand zwingend erforderlich, er plädiere aber zur Offenheit, etwa mit drei bis fünf Personen im Vorstand, so Küstermann. „Damit bleibt man flexibel.“ Im Gegensatz dazu braucht man bei einer Treuhandstiftung nur einen geeigneten Treuhänder, wie z. B. Kommunen, Banken oder ähnliche. Hier gilt der Grundsatz der Vertragsfreiheit im Gegensatz zur rechtsfähigen Stiftung, bei der die Stiftung anerkannt werden muss.

Die Kreissparkasse Heilbronn bietet alle Möglichkeiten an, um eine Stiftung zu gründen, auch die Treuhandschaft einer Stiftung. Das Stiftungs- und Generationenmanagement mit Brigitte Krüger und Nicole Lipsmeier beraten gerne zum Thema. Kontakt per Mail unter sgm@spk-hn.de