Weit vor dem VfB Stuttgart: KSC-Fans sind die bösen Buben in der Polizei-Datei
Die Anhänger des Fußball-Zweitligisten haben 365 Einträge in der von der Landespolizei geführten „Einheitlichen Fallbearbeitungssystem eFBS“ und liegen damit weit vor dem VfB Stuttgart. Was steckt dahinter - und wo liegen die Probleme?
Der VfB Stuttgart hat am sich am Samstag im Topspiel der Bundesliga mit einem eindrucksvollen 4:1-Sieg gegen „Angstgegner“ Bayer Leverkusen aus der Winterpause zurückgemeldet, der Karlsruher SC befindet sich im Zweitliga-Mittelfeld: Doch in einem Bereich liegt der KSC ganz vorne, wenn auch nicht im positiven Sinne. Bei den Zahlen polizeilich erfasster Fußballfans sind die Anhänger der Badener in einer von zwei einschlägigen Dateien der Landespolizei führend. Im „Einheitlichen Fallbearbeitungssystem eFBS“ sind zum Stichtag 1. November 365 von ihnen aufgefallen. VfB-Fans sind es 184. Diese Datei war früher als „Arbeitsdatei der Szenekundigen Beamten“ bekannt, nun wurde sie in das polizeiliche Nachfolgesystem eingegliedert.
VfB Stuttgart führt „Verbunddatei Gewalttäter Sport“ an
In der „Verbunddatei Gewalttäter Sport (DGS)“ nimmt der KSC hinter dem VfB Rang zwei ein. Darin waren zum Jahresende 62 KSC-Anhänger registriert, der VfB kommt auf 125. Dies lässt sich einer Antwort des Innenministeriums an die Grünen-Landtagsabgeordneten Alexander Salomon und Peter Seimer entnehmen. Dritter in der DGS ist der SC Freiburg (49), gefolgt von Hoffenheim (24), Waldhof Mannheim und den Stuttgarter Kickers (je 21). In der Datei eFBS sind die Freiburger mit 146 Nennungen Dritter.
Die eFBS-Zahlen sind auch daher für Karlsruhe so hoch, weil laut Auflistung des Innenministeriums allein 85-Mal Personenkontrollen spieltagsbezogen mit Verbindung zur Ultraszene und 69-Mal Personen nach Verdacht auf Landfriedensbruch und 67-Mal mit Verstoß gegen das Versammlungsgesetz als Erststraftat oder Erstereignis Eingang fand. Ob sich darin der heftig debattierte Polizeieinsatz bei dem aus dem Ruder gelaufenen KSC-Heimspiel gegen Kaiserslautern im Mai 2025 widerspiegelt, konnte das Innenministerium bisher nicht klären. Eine derartige Auffälligkeit findet sich bei keinem anderen Verein.
Fußball-Fans klagen über Schikanen und überzogene Kontrollen
In der Fußballszene gibt es jedoch immer wieder Klagen über diese Dateien. Fans sehen sich über Gebühr kontrolliert und schikaniert. Einträge hätten Folgen im Alltag – so bei Grenzkontrollen. Auch Juristen kritisieren den Umgang mit dem Speichern von Daten. Für die Aufnahme bestünden keine „objektiven und transparenten Kriterien“, moniert der Karlsruher Anwalt Benedikt Klas. Oder diese würden seitens der Polizei nicht einheitlich gehandhabt. „Zum anderen erfolgt über die Aufnahme in diese Dateien keine aktive und transparente Information, so dass auch die Rechtsschutzmöglichkeiten faktisch begrenzt sind“, sagt Klas. Dies sei in „rechtsstaatlicher und datenschutzrechtlicher Sicht problematisch“.
VfB und KSC: Vergehen im Stadionumfeld kann zur Speicherung in der Polizei-Datei führen
Rechtsgrundlage sind Polizeigesetze von Land und Bund. Daten von Fußballfans werden in der DGS gespeichert, wenn gegen Personen bei Sportveranstaltungen Ermittlungsverfahren eingeleitet oder sie verurteilt wurden. Auch Vorkommnisse im Stadionumfeld können zu einer Speicherung führen. Die zur eFBS gehörende Arbeitsdatei der Szenenkundigen Beamten dient als „Hilfsmittel“ so das Innenministerium, zur Verwaltung von Erkenntnissen über gewaltgeneigte Störerszenen.
Sie ermöglicht die Speicherung und Dokumentation auch unterhalb der Schwelle von Straftaten. Es dürften jedoch nur Personen erfasst werden, bei denen tatsächliche Anhaltspunkte für sicherheitsrelevantes Verhalten vorlägen, betont das Innenministerium. Die Datensätze werden gelöscht, sobald eine Speicherung nicht mehr erforderlich ist.
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