Die Wertung im Eiskunstlauf
Nach dem Preisrichterskandal im Jahr 2002 bei den Olympischen Winterspielen von Salt Lake City hat die Internationale Eislauf-Union (ISU) ihr Wertungssystem radikal reformiert. Die Traumnote 6,0 mit der Untergliederung in A- und B-Note ist Geschichte.

Mit Punktzahlen wie beim Skispringen gehen die Eiskunstläufer seit sechs Jahren auf Weltrekordjagd. Die Juroren benoten wie im Turnen die einzelnen Elemente und ihre Ausführung.
So ist ein dreifacher Axel 8,2 Punkte wert, je nach Ausführung werden bis zu drei Punkte addiert oder abgezogen. Die Anzahl der Sprünge ist begrenzt, damit auch der Gesamteindruck noch stimmig ist. Im Anschluss gibt es noch einmal Punkte für die Interpretation der Vorführung und für den künstlerischen Ausdruck. Die Durchschnittspunkte des Preisgerichts erscheinen dann auf der Anzeigetafel.
Neu ist auch, dass das auf neun Juroren ausgeweitete Preisgericht anonym wertet. Auf Video können sich die Juroren jedes einzelne Element noch einmal in Zeitlupe anschauen. Der Computer wählt zum Schluss per Zufallsprinzip 7 der 9 Wertungen aus, von denen jeweils die beste und schlechteste herausfallen. In den vergangenen Jahren gab es immer wieder Diskussionen um die Anonymität der Preisrichter. Die ISU wollte damit aber gerade diejenigen schützen, die aus ihren nationalen Verbänden einem starken Einfluss ausgesetzt sind.
Das Kurzprogramm mit acht vorgeschriebenen Elementen zählt beim Endergebnis zu einem Drittel, die Kür zu zwei Dritteln. Beim Eistanz tragen die Pflichttänze zu 20, der Originaltanz zu 30 und die Kür zu 50 Prozent zum Resultat bei. Die Sportart ist durch das neue System messbarer geworden, für den Zuschauer aber schwerer nachzuvollziehen. Nach wie vor steht der Eistanz in der Kritik, zu subjektiv bewertet zu werden.
Stimme.de