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Verlieren Sportvereine ihr Steuerprivileg? Reaktionen aus Heilbronn

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Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen müssen versteuert werden, sagt der Bundesfinanzhof. Doch das kommt darauf an. Das sagt der Geschäftsführer der TSG Heilbronn.


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Ein Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) hat die 86.000 Sportvereine in Deutschland elektrisiert. Die Richter haben in München bekräftigt, dass auch gemeinnützige Clubs Umsatzsteuer zahlen müssen. Droht tatsächlich Zehntausenden Vereinen ein Steuer-Schock, wie es die „Bild“-Zeitung formuliert hat? Was bedeutet das Urteil für die Vereinslandschaft von Hohenlohe über Heilbronn bis in den Kraichgau?

„Das Urteil haut uns nicht um, hat für uns keine Konsequenz.“

Marcel Hetzer

Ein Verein teilte mit, erst Rücksprache mit dem Steuerberater halten zu wollen, ein anderer wollte das Treffen mit dem Finanzvorstand abwarten. Nachvollziehbar. „Das Vereinsrecht ist kompliziert, das Steuerrecht noch viel mehr“,  sagt Marcel Hetzer. Der Geschäftsführer der 7500 Mitglieder großen Turn- und Sportgemeinschaft (TSG) Heilbronn ist gelassen. „Das Urteil haut uns nicht um, hat für uns keine Konsequenz.“ Was bei anderen Vereinen freilich anders sein kann.    

BFH-Urteil zur Umsatzsteuer bei Sportvereinen: „Echte Mitgliedsbeiträge sind immer steuerbefreit“

Das höchste deutsche Finanzgericht hat ein Urteil aus dem Jahr 2022 bekräftigt, dass die Mitgliedsbeiträge von Sportvereinen „steuerbar“ seien. Doch man müsse unterscheiden, sagt Marcel Hetzer, der Sportwissenschaften und Betriebswirtschaftslehre studiert hat, ob es sich um echte oder unechte Mitgliedsbeiträge handelt: „Echte Mitgliedsbeiträge sind immer steuerbefreit.“ Weil es sich um eine Art Solidaritätsbeitrag handele, der den Verein am Laufen hält.

„Gibt es einen Leistungsaustausch, wird Umsatzsteuer fällig. Das ist richtig, und das ist nicht neu.“

Marcel Hetzer

Bei echten Mitgliedsbeiträgen, die satzungsgemäß erhoben werden, gibt es keine konkrete Gegenleistung. Bei unechten Mitgliedsbeiträgen, also Beiträgen für spezielle Kurse wie Trainergebühren oder Eintrittsgelder für ein hochklassiges Spiel, gibt es allerdings einen Leistungsaustausch. „Dann wird Umsatzsteuer fällig“, sagt Marcel Hetzer. „Das ist richtig, und das ist nicht neu.“ Doch der konkrete Fall ist kompliziert.

Besonderer Fall: Verein wollte freiwillig Umsatzsteuer bezahlen

Der betroffene Verein wollte freiwillig Umsatzsteuer auf seine echten Mitgliedsbeiträge zahlen, um einen Vorteil beim Bau eines neuen Kunstrasenplatzes, einen höheren Vorsteuerabzug zu bekommen. Sowohl das Finanzamt als auch das zuständige Finanzgericht Hannover wollten den Vorsteuerabzug mit dem Verweis auf die übliche Steuerbefreiung aber nicht akzeptieren. Dagegen hatte der Verein geklagt.

Ist seit zehn Jahren Geschäftsführer der TSG Heilbronn: Marcel Hetzer.
Ist seit zehn Jahren Geschäftsführer der TSG Heilbronn: Marcel Hetzer.  Foto: Alternativer Fotograf

Details teilte der BFH nicht mit, es gelte das Steuergeheimnis. Und der Bundesfinanzhof wies erneut darauf hin, dass das Umsatzsteuergesetz geändert werden könnte, wenn die Vereine ihr Steuerprivileg behalten sollen. Was bedeutet das? Wie könnten Städte und Gemeinden ihren Sportvereinen helfen?

Reaktion der Stadt Heilbronn: „Es gibt noch keine endgültige Entscheidung“

„Hier ist jeweils ein ganz spezieller Einzelfall beschrieben. Außerdem gibt es auch noch keine endgültige Entscheidung beziehungsweise eine gesetzliche Regelung“, teilt Karin Schüttler mit, Leiterin des Schul-, Kultur- und Sportamts der Stadt Heilbronn. „Es bleibt also abzuwarten, ob es für die Vereine tatsächlich zu einer Änderung kommt.“

 

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