Fußball-EM 2024: Welche Verkehrsregeln beim Autokorso gelten
Autokorsos können sowohl rechtlich zulässig sein als auch zu Bußgeldern und Punkten führen – abhängig von den genauen Umständen. Während der EM sollten Fans also wissen, was sie dürfen und was nicht.

Die Fußball-Europameisterschaft weckt bei Fans oft den Wunsch, durch Autokorsos den Sieg der eigenen Mannschaft zu feiern. Die gesetzlichen Bestimmungen in Deutschland hinsichtlich Autokorsos sind jedoch nicht ganz eindeutig. Die Heilbronner Stimme gibt Tipps, was Autofahrer beachten sollten, um Bußgelder zu vermeiden.
Regelungen für Autokorsos während der EM 2024 und mögliche Bußgelder
Die Straßenverkehrsordnung (StVO) § 30 verbietet grundsätzlich unnötiges Hin- und Herfahren innerhalb geschlossener Ortschaften sowie unnötigen Lärm und vermeidbare Abgase beim Betrieb von Fahrzeugen. Wer ziellos umherfährt, muss daher mit einem Bußgeld rechnen. Dies bedeutet jedoch nicht, dass Autokorsos grundsätzlich verboten sind. Autokorsos sind laut "Bußgeldkatalog" nicht pauschal verboten.
Es gibt jedoch bestimmte Voraussetzungen, die Fahrer bei Autokorsos beachten müssen:
- Der Verkehr und Anwohner dürfen nicht gefährdet oder belästigt werden.
- Die Teilnehmer des Autokorsos müssen die Straßenverkehrsordnung einhalten.
- Es darf keine unnötige Lärm- und Abgasbelästigung verursacht werden.
Im Einzelnen bedeutet dies, dass die Geschwindigkeit des Autokorsos den Verkehrsverhältnissen angepasst sein muss. Riskante Fahrmanöver sind zu vermeiden, laute Musik und unnötiges Hupen sind nicht zulässig. Die Verkehrsteilnehmer müssen Verkehrszeichen und Ampeln beachten, wie im normalen Straßenverkehr.
Mögliche Strafen für Verstöße während eines Autokorsos
Für einen sicheren Autokorso müssen die Fahrer die Verkehrsregeln einhalten und dürfen keine gefährlichen Manöver ausführen. Dennoch sind einige Verstöße wie das missbräuchliche Verwenden von Hupe, Blinker oder Lichthupe und das laute Abspielen von Musik typisch für Autokorsos, wie der "ADAC" schreibt.
Der Bußgeldkatalog sieht für diese Verstöße folgende Bußgelder vor:
- Unnötiger Lärm: 80 Euro
- Vermeidbare Abgasbelästigung: 80 Euro
- Belästigung Dritter durch wiederholtes Hin- und Herfahren: 100 Euro
- Nicht ordnungsgemäß angelegter Sicherheitsgurt: 30 Euro
- Überbelegung des Fahrzeugs: 25 Euro
- Gefährdung der Verkehrssicherheit durch Überbelegung: 80 Euro
- Missbräuchliche Verwendung von Hupe, Lichthupe oder Warnblinkanlage: 5 Euro
- Unterschreiten des Sicherheitsabstands: 25 Euro
- Gefährdung durch zu geringen Sicherheitsabstand: 30 Euro
- Sachbeschädigung durch zu geringen Abstand: 35 Euro
- Fahren trotz Einschränkung von Sicht oder Gehör: 10 Euro
Dieser Text wurde unter Mithilfe einer Künstlicher Intelligenz erstellt.