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Was auf dem Stückle erlaubt ist und was nicht

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Ein kleines Stückchen Grün. Für die eigenen Tomaten, Paprika oder Salatköpfe. Für ein paar Obstbäume. Mit einer kleinen Hütte, einer Handvoll Gartenstühle um einen Tisch. Diesen Traum verwirklichen sich viele mit einem Stückle, einem „Stücken, kleinen Stück Land“, wie es ein schwäbisches Online-Wörterbuch erklärt. Doch die Stückle-Welt ist nicht so einfach, wie sie aussieht.

von Alexander Klug
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Verwaltungsmitarbeiterin Julia Leiß schaut nicht nur in der Kleingartensiedlung auf der Böckinger Viehweide nach dem rechten. Foto: Alexander Klug
Verwaltungsmitarbeiterin Julia Leiß schaut nicht nur in der Kleingartensiedlung auf der Böckinger Viehweide nach dem rechten. Foto: Alexander Klug

Es gibt Dauerkleingärten, Krautgärten und Obstwiesenstückle, mit jeweils eigenen Regeln. Mehr als 2000 solcher Gärten verpachtet allein die Stadt Heilbronn, dazu kommen im Stadtgebiet nochmal ungefähr doppelt so viele in privatem Eigentum. Was auf diesen kleinen Landstücken so alles erlaubt ist und was nicht, erklären Mitarbeiter des Heilbronner Liegenschaftsamts.

Wer einen Kleingarten hat, will auch etwas anbauen. Dafür braucht er Werkzeug, Spaten, Schaufel, Gießkanne. „Um solche Sachen trocken unterzubringen, sind einfache Lauben oder Hütten meistens erlaubt“, sagt Immanuel Schmutz. Er ist Leiter der Abteilung Forst und Landwirtschaft. Hier werden die Kleingärten verwaltet, die auf einem Pachtvertrag zwischen Stadt und Kleingärtner basieren sowie die Dauerkleingartenanlagen, um die sich jeweils ein Verein kümmert.

Luftbilder entlarven "Das war schon immer so"

Aber es komme oft vor, dass die Kleingärtner größere Hütten in ihre Gärten stellten als erlaubt ist, weiß Julia Leiß. Einmal in der Woche macht sich die 22-Jährige auf den Weg in Anlagen und direkt verpachtete Grundstücke, um nach dem rechten zu schauen. „Bei diesen Touren bekomme sie so einiges zu sehen“, erzählt sie.

Zwölf bis 15 Kubikmeter dürften die Hütten laut der Pachtverträge groß sein. „In den Dauerkleingartenanlagen ist es ein bisschen mehr, 24 Quadratmeter Grundfläche“, ergänzt der Abteilungsleiter. Man entwickle ein Auge für die Größe der Hütten, „nachmessen muss ich meistens nicht, um eine zu große Hütte zu erkennen“, sagt Immanuel Schmutz. „Wenn in der Hütte ein Sofa und ein Küchenzeile stehen, ist für Spaten und Rasenmäher manchmal kein Platz mehr und es muss ein Anbau her.“

Falle so etwas auf, schreite man ein. „Dann spreche ich den Pächter an und er muss zum Beispiel einen Anbau oder ein Vordach wieder abbauen“, sagt Julia Leiß. Ausreden wie „Das war schon immer so“ funktionierten nicht. „Luftbilder sind seit einigen Jahren leicht verfügbar und auf denen kann man gut sehen, was schon immer da war und was dazugekommen ist.“

Das Grundwasser anzubohren, ist tabu

Nicht nur zu große Hütten sind nicht erlaubt. Während ein Wasseranschluss in Ordnung ist – Heizung und Strom sind es nicht. „Natürlich finden Sie dort den einen oder anderen Ofen, wenn Sie vorbeischauen“, sagt Schmutz. „Der muss dann weg, schon wegen der Brandgefahr.“ Zumal der dauerhafte Aufenthalt auf dem Stückle ohnehin nicht erlaubt ist. Auch Tierhaltung ist verboten, von Fischen über Hühner bis zu Ziegen. „Ausnahme sind Bienen“, sagt Schmutz.

Der Pächter müsse sich um seinen Garten kümmern, das Gras mähen, die Hecken und Bäume schneiden – und in ausreichendem Umfang Obst und Gemüse anpflanzen. Dass dafür angesichts steigender Temperaturen im Sommer immer mehr Wasser benötigt wird, sei nachvollziehbar. „Trotzdem ist es nicht erlaubt, mit Brunnen das Grundwasser anzuzapfen“, sagt Immanuel Schmutz. Die Gefahr, dass auf diesem Weg Unerwünschtes in das empfindliche Trinkwasser gelange, sei zu hoch. Im Fall von Verstößen gegen die Regeln würden die Ermahnungen seitens des Amts meist rasch befolgt. „Die Warteliste für einen Garten ist lang“, sagt Schmutz. „Das ist bekannt.“

Zäune sind meistens verboten, Partys verbietet die Corona-Verordnung

Für viele gehe es bei der Pacht eines Stückles nicht nur um Hobbygärtnerei und Liegestuhl, sondern auch um Privatsphäre. Damit sei es aber nicht so einfach, räumt Schmutz ein. Zäune seien mindestens bei neu vergebenen Gärten verboten, im Landschaftschutzgebiet, wo zum Beispiel viele Wiesenstückle gelegen sind, sowieso. „Auch Gewebefolien aller Art stehen wir kritisch gegenüber. Sie sehen einfach unschön aus und fliegen meistens irgendwann einfach davon“, sagt Immanuel Schmutz.

Trotzdem lässt sich der eine oder andere nicht davon abhalten, auf seinem Stückle zu feiern. „Es gibt es immer wieder Pächter, die Partys auf ihrem Stückle feiern. Die Überreste finde ich öfters bei meinem Rundgang“, sagt Julia Leiß. Manchmal liegen sie einfach herum, manchmal wurden sie unter Reisighaufen versteckt. Wer aus welchem Grund auf sein Stückle fahren darf, regelt bis auf Weiteres ohnehin die Corona-Verordnung der Landesregierung. Ein Stückle darf nachts nur mit triftigem Grund aufgesucht werden. Weder Unkrautbekämpfung noch ein paar Bierchen unter der Pergola gehören dazu.

 

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