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Zusätzliche Mehrfamilienhäuser im Wolfsberg ermöglicht

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Der Wolfsberg ist schon seit Jahren als Wohnbaufläche vorgesehen. Ab kommendem Dienstag wird der Vorentwurf des Bebauungsplans öffentlich ausgelegt. Was hat sich nach der Kritik im Gemeinderat und von Bürgern an den Plänen geändert?

Von Ute Plückthun
Die Feldhecke im Westen sowie das Feldgehölz im Norden des Baugebiets Wolfsberg werden erhalten bleiben, allerdings nicht als geschützte Biotope. Foto: Ute Plückthun
Die Feldhecke im Westen sowie das Feldgehölz im Norden des Baugebiets Wolfsberg werden erhalten bleiben, allerdings nicht als geschützte Biotope. Foto: Ute Plückthun  Foto: Plückthun, Ute

Ein Schritt weiter: Für das 3,5 Hektar große Wohngebiet Wolfsberg sind die umweltbezogenen Stellungnahmen und der Bebauungsplanentwurf vom Gemeinderat gebilligt worden. Bei mehreren Gegenstimmen und Enthaltungen hat der Rat den Bewertungsvorschlägen zu den Stellungnahmen zugestimmt, die im Zuge der Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung eingegangen waren.

Nun wird der Entwurf ab 16. Juni im Rathaus für sechs Wochen öffentlich ausgelegt. Nachdem dann die eingegangenen Stellungnahmen abgewogen worden sind und falls es zu keinen gravierenden Änderungen kommt, kann der Satzungsbeschluss gefasst werden. Der Wolfsberg war bereits im Flächennutzungsplan 2020 vom Dezember 2013 als vorgesehene Wohnbaufläche dargestellt.

Im Gemeinderat gab es Kritik

Den Bebauungsplan des Außenbereichs im beschleunigten Verfahren aufzustellen, war im September 2019 bei Fraktionsangehörigen von WiSe und Bündnis 90/Die Grünen ebenso wie die Flächenversiegelung, Eingriffe ins Ökosystem oder die geplante Bebauungsweise auf deutliche Kritik gestoßen.

Neben Einfamilienhäusern waren entlang dem südlichen Gebietsrand im Baufeld B ursprünglich vier Doppelhäuser vorgesehen. Durch eine Änderung sind dort nun alternativ auch vier kleinere Mehrgeschossbauten in Einzelhausbauweise mit zwei Geschossen und Staffeldachgeschoss erlaubt. Am Quartiersplatz im Süden wird es zudem zwei Mehrfamilienhäuser mit je neun Wohneinheiten und entlang der nördlichen Zufahrtsstraße zwei Mehrfamilienhäuser mit einmal acht und einmal 16 Wohneinheiten geben, wobei dieses Mehrfamilienhaus mit einem preisgünstigen Wohnkonzept gekoppelt werden soll.

Einem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen war der Gemeinderat bereits im Vorfeld gefolgt, Photovoltaikanlagen bindend vorzuschreiben. Das Baugebiet in Nordhanglage sieht eine terrassierte Bauweise sowie am tiefsten Punkt ein Regenüberlaufbecken vor. Die Erschließung über die Tillystraße setzt Tempo 30 sowie Fußwege ins Bestandsgebiet und zur Schule voraus.

Bürgern geht es vor allem um den Schutz der Biotope

Die Feldhecke im Westen sowie das Feldgehölz im Norden des Plangebiets fanden besondere Beachtung vonseiten der Bürger. So versicherte die Verwaltung, dass für die Eingriffe ein Ausnahmeantrag beim Landratsamt gestellt werde: "Beide Biotope bleiben durch Pflanzbindungen weitestgehend erhalten."

Allerdings würden sie ihren Status als gesetzlich geschützte Biotope verlieren. "Daher ist für die gesamte Flächengröße der Biotope ein 1:1-Ausgleich auf einer planexternen Fläche zu leisten."

Das Landratsamt Heilbronn hatte gemahnt: Selbst bei einer Pflanzbindung stelle dies "nicht den gleichen Schutzstatus dar, da sie durch einfache Bebauungsplanänderung wieder wegfallen könne". Ein Vorwurf, den die Verwaltung nicht gelten ließ. Die Pflanzbindung sei gerade deshalb vorgesehen, "um zur artenschutzfachlichen Eingriffsminderung den dauerhaften Erhalt der Heckenstruktur zu sichern".

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