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Windkraft-Branche zwischen Frust und Fragezeichen

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Der Zubau an Windrädern im Südwesten stockt seit langem, da werden die Artenschutz-Hinweise noch einmal verschärft. Dafür gelten sie vorerst nur auf Freiwilligkeitsbasis. Die LUBW steht nicht nur deshalb in der Kritik.

Mit dem Fernglas suchen Gutachter Quadratkilometer um Quadratkilometer nach geschützten Vogelarten ab. Ein aufwendiges Unterfangen, das zuletzt noch aufwendiger wurde. Foto: Gleichauf/Archiv
Mit dem Fernglas suchen Gutachter Quadratkilometer um Quadratkilometer nach geschützten Vogelarten ab. Ein aufwendiges Unterfangen, das zuletzt noch aufwendiger wurde. Foto: Gleichauf/Archiv  Foto: Gleichauf, Christian

Der Ausbau der Windenergie im Land bleibt weit hinter den Zielen der Landesregierung zurück. Im vergangenen Jahr wurden nach vorläufigen Zahlen nur 16 neue Windkraftanlagen fertiggestellt, so die Plattform Erneuerbare Energien Baden-Württemberg. Mehr als 80 wären notwendig, um die Ziele der Landesregierung zu erreichen.

Dafür ist zum einen die Ausschreibungspraxis mitverantwortlich. Doch auch die artenschutzrechtlichen Vorgaben des Landes bremsten in den vergangenen Jahren viele Projekte aus.

Der Minister hatte das Problem eigentlich erkannt

Selbst der baden-württembergische Umweltminister Franz Untersteller hatte die von seiner Landesanstalt für Messungen und Umwelt (LUBW) erarbeiteten Artenschutzvorgaben schon vor zwei Jahren als zu streng eingeschätzt.

Es könne nicht sein, wird er zitiert, dass immer dann, wenn ein Vogel auftaucht, ganze Windkraftprojekte neu geplant werden müssten. Dazu kommt der Aufwand, der grundsätzlich notwendig ist. Nun setzte die LUBW mit neuen Artenschutzhinweisen noch eins drauf. Und zwar in einem einzigartigen Hü-und-hott-Verfahren.

Die Hinweise von 2015 wurden im Frühjahr 2020 ergänzt. Wenig später gelangte ein Entwurf an die Öffentlichkeit, der nach Einschätzung von Experten eine deutliche Verschärfung bedeutet hätte. Er sah vor, dass sobald ein Schwarzstorch im Zehn-Kilometer-Umkreis gefunden wird, eine Fläche von 300 Quadratkilometern untersucht werden soll. Für einen Vogel, der in Deutschland erst vier Mal Opfer eines Windrads wurde und der beispielsweise in Hessen gerade als "nicht kollisionsempfindlich" eingestuft wurde.

Zusätzlich wären hunderte Stunden an Kartierungsarbeit zusätzlich vorneweg gefordert gewesen. "Das alles ist absolut nicht verhältnismäßig", sagen zwei Gutachter unabhängig voneinander.

Neue Hinweise kommen verspätet und unverbindlich

Entsprechend groß war die Erleichterung bei Projektierern, Gutachtern und sogar manchem Behördenvertreter, als zum 1. Januar die umstrittenen Entwürfe der LUBW nicht in Kraft traten. Ebenso groß war jetzt die Verwunderung, als das Papier - leicht verändert und in Bezug auf den Schwarzstorch auch deutlich entschärft - in dieser Woche doch noch veröffentlicht wurde.

Noch überraschter waren die Betroffenen, dass diese neuen Vorgaben aber gar nicht angewendet werden müssen. Es gilt eine "Pilotphase". Diese "beinhaltet für den Vorhabenträger ein umfassendes Wahlrecht zwischen den bisherigen und den neuen Hinweisen", so das Umweltministerium in Stuttgart.

Angst vor der LUBW

Unsere Redaktion fragte nach bei Windkraft-Betreibern, Behördenvertretern und Gutachtern. Öffentlich Stellung nehmen möchte dazu keine der Personen. Zu groß ist die Furcht vor "Vergeltungsmaßnahmen" einer Behörde, die mit weiten Teilen der Windkraft-Branche auf Kriegsfuß zu stehen scheint.

Hinter vorgehaltener Hand werden aber alle deutlich. Die LUBW führe ein Eigenleben, heißt es. Betreiber und Gutachter-Büros sehen dort wenig Verständnis für ihre Anliegen.

Es werde mit zweierlei Maß gemessen

Von "Perfektionsanspruch, koste es, was es wolle" ist die Rede. Von einem "Artenschutz nach Idealvorstellungen", der in anderen Bereichen nicht gelte. So sei noch kein Wohn- oder Gewerbegebiet wegen eines Tiers abgelehnt worden. "Da gibt es allenfalls mal eine Verzögerung", sagt ein Gutachter. Für die Landwirtschaft würden artenschutzrechtliche Kriterien ständig aufgeweicht. Doch bei der Windkraft seien Kompromisse, die einen nennenswerten Ausbau ermöglichen, nicht vorgesehen.

Es werde mit zweierlei Maß gemessen. Das Umweltministerium habe es in jedem Fall versäumt, der Expertise ihrer Fachbehörde einen politischen Willen entgegenzusetzen.

Umweltministerium kann keine Verschärfung erkennen

Im Umweltministerium hält man auf Anfrage unserer Zeitung dagegen. Die Hinweis-Ergänzungen aus dem Jahr 2020 seien keine Verschärfung gewesen, sondern im Fall des Rotmilans sogar eine Erleichterung.

Die Bedeutung der Windenergie zur Erreichung der Klimaschutzziele werde in einer Präambel zu den neuen Hinweisen nun ausdrücklich hervorgehoben. Und der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz liege jedem Verwaltungshandeln zugrunde.

"Darüberhinausgehende Vorgaben seitens des Umweltministeriums sind daher nicht erforderlich", teilt ein Sprecher mit. Der Austausch mit Vertretern der unteren wie auch höheren Naturschutzbehörden sei jederzeit gegeben.

Nur für die Genehmigungsbehörden einfacher

Das bezweifelt ein Gutachter: "Entweder hat sich die LUBW dann die falschen Ansprechpartner ausgesucht, oder sie hören nicht auf sie." Immerhin für die Genehmigungsbehörde sei manches einfacher geworden, räumt ein Zuständiger ein. Für die Antragsteller aber sei der Aufwand kräftig gestiegen.

Während die Gutachter bis vor einem Jahr auf Daten der LUBW zurückgreifen konnten, um sogenannte "Dichtezentren" des Rotmilans auszumachen, muss nun ein 3,3-Kilometer-Radius um die Windräder abgesucht werden. "Das sind sieben Tage zusätzlich - bei guten Bedingungen." Wenn man dann tatsächlich Horste finde, vervielfache sich der Aufwand noch einmal, um den Lebensraum der Vögel zu erfassen.

Viel Aufwand für ein "Nice to know"

"Aus wissenschaftlicher Sicht finde ich es toll, wenn wir großzügige Habitatuntersuchungen machen. Aber warum? Wir sollten wissen, wo die Vögel fliegen, nicht, wie ihr Lebensraum aussieht", erklärt ein Gutachter. Das sei nur "nice to know". Wissenschaftliche Grundlagenforschung sei nicht Sache von Anlagenbetreibern. Ein anderer Gutachter gibt zu bedenken: "Unsere Kapazitäten sind begrenzt." Je höher der Aufwand, desto weniger Projekte könnten umgesetzt werden.

Wie geht es nun weiter? Wie lange die "Pilotphase" mit Wahlrecht dauert, ist offen. "Dass es dieses Wahlrecht gibt, ist allein schon ein gigantischer Gesichtsverlust für die LUBW. Ich halte es zudem für ausgeschlossen, dass sich irgendjemand für die 2021er-Hinweise entscheidet", so der Gutachter. Entsprechend dürften die neuen Hinweise in dieser Form auch keinen Bestand haben. Doch sicher sein könne man da nie.

 

Windkraftanlagen sind für zahlreiche Vogelarten gefährlich. Bussarde, Rotmilane, Stare und viele andere Vögel werden "Schlagopfer" der Rotoren in Baden-Württemberg. Die zentrale Schlagopferdatei der Staatlichen Vogelschutzwarte Brandenburg, die seit 2002 deutschlandweit Fälle zusammenträgt, weist für 2020 in Baden-Württemberg neun getötete Rotmilane aus. Die Zahl der nachgewiesenen Fälle bei anderen Arten ist deutlich geringer. Seit Beginn der Aufzeichnungen wurden aber nur neun Wespenbussarde Opfer von Windkraftanlagen, ein Weißstorch und kein Schwarzstorch.

Um das Risiko von Kollisionen zu minimieren, müssen für eine Genehmigung von Windkraftanlagen umfangreiche artenschutzrechtliche Gutachten erstellt werden. Mehrere Hundert Stunden werden in der Regel aufgewendet, um Flugrouten und Nahrungsflächen potenziell gefährdeter Arten zu kartieren und zu analysieren. Wie diese Untersuchungen stattzufinden haben, wird von der Landesanstalt für Umwelt und Messungen (LUBW) festgelegt - zuletzt in den "Hinweisen zur Erfassung und Bewertung von Vogelvorkommen bei der Genehmigung von Windenergieanlagen".

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