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Nach Pleite bei Paulus Wohnbau – Unternehmer muss Privatinsolvenz anmelden

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Nach der Zahlungsunfähigkeit seiner Wohnbaugesellschaft und Forderungen der Crowdfunding-Anleger: Erwin Paulus hat einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt. Offenbar gab es keinen anderen Ausweg mehr.

Nach der Insolvenz der Paulus Wohnbau – hier ein Banner an der Heilbronner Herbststraße – ist nun auch der Unternehmer zahlungsunfähig.
Nach der Insolvenz der Paulus Wohnbau – hier ein Banner an der Heilbronner Herbststraße – ist nun auch der Unternehmer zahlungsunfähig.  Foto: Christian Gleichauf

Die Forderungen waren offenbar zu hoch: Der Unternehmer und ehemalige Pleidelsheimer Bürgermeister Erwin Paulus hat am vergangenen Donnerstag den Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen gestellt, wie es juristisch korrekt heißt. Zum Insolvenzverwalter wurde Dietmar Haffa von der Kanzlei Schultze und Braun in Stuttgart bestellt.

6,2 Millionen Euro schuldet Erwin Paulus allein den Anlegern der Crowdfunding-Plattform Zinsbaustein.de. Mit einem "notariellen, abstrakten Schuldanerkenntnis" sicherte er die Darlehen der Kleinanleger ab. Schon im November war klar, dass er diese Summe nicht würde aufbringen können. Der Insolvenzantrag schien dort nur noch eine Frage der Zeit zu sein.

Erwin Paulus hat Bürgschaften für Bauprojekte abgegeben

Doch die Crowdfunding-Anleger sind nicht die einzigen Gläubiger, die Ansprüche geltend machen, wie Ingo Schorlemmer, Sprecher der Kanzlei Schultze und Braun andeutet. Paulus habe auch Bürgschaften zu Bankdarlehen für mehrere Projekte der Paulus Wohnbau GmbH abgegeben. "Das sind dann Rückwirkungen der Unternehmensinsolvenz auf die Gesellschafter, das kommt nicht so selten vor", so Schorlemmer.

Für Insolvenzverwalter Haffa geht es nun darum zu prüfen, ob Vorgänge wie die Übertragung von Gesellschafteranteilen von Erwin Paulus an seine Tochter, Zahlungen oder sonstige Vorgänge im Vorfeld der Insolvenz anzufechten sind. Es geht darum, dass dadurch weder mutwillig noch unabsichtlich Nachteile für die Gläubiger entstehen dürfen – Gläubiger sowohl der insolventen GmbH noch von Erwin Paulus persönlich. Immerhin: In der Gläubigerversammlung der Paulus Wohnbau hat Insolvenzverwalter Holger Leichtle offenbar angedeutet, dass es bislang keine Hinweise auf Insolvenzverschleppung gebe.

Ein erstes Gespräch zwischen Erwin Paulus und Insolvenzverwalter Haffa soll an diesem Mittwoch stattfinden. "Wir stehen hier noch ganz am Anfang", sagt Kanzlei-Sprecher Schorlemmer.

Paulus-Insolvenz: Ein Fall von öffentlichem Interesse

Grundsätzlich sind Insolvenzverfahren von Privatpersonen nicht öffentlich. Darauf weist auch Ingo Schorlemmer hin. Das öffentliche Interesse in diesem Fall ergibt sich durch die weitreichenden Auswirkungen der Insolvenz der Paulus Wohnbau GmbH, die auch in der Region Heilbronn zahlreiche laufende Projekte hat und damit viele Gläubiger, die um ihr Geld bangen.

 

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