So komplex ist die Strompreisbremse: Zeag-Chef hätte sich einfachere Lösung gewünscht
Der Aufwand für Staat und Wirtschaft ist bei der Umsetzung der Strompreisbremse groß. Zeag-Chef Franc Schütz kritisiert, dass der Eingriff in den Markt zudem ungewollte Effekte mit sich bringt.
Es ist Dezember, und der Bundestag hat noch kein Gesetz über die Strompreisbremse beschlossen. Was im Entwurf steht, verwirrt nicht nur die Verbraucher. Auch Versorger sind zunehmend nervös, weil sie ohnehin schon von den Verwerfungen auf den Energiemärkten betroffen sind und jetzt mit komplizierten Regelungen konfrontiert werden. Der Eingriff in den Markt werde kaum absehbare Folgen haben, warnt Franc Schütz, Chef des Heilbronner Energieversorgers Zeag.
Verbraucherschützer wittern Abzocke
Mehr als 150 Seiten hat der Gesetzentwurf.Er regelt detailliert, wie Privatverbraucher und Industriekunden entlastet werden sollen, wie es finanziert werden soll. Vorgesehen ist, dass die Netzbetreiber den Stromlieferanten die Differenz zwischen den 40 Cent pro Kilowattstunde, die in der Strompreisbremse vorgesehen sind, und dem regulären Tarif erstatten. Verbraucherschützer wittern Abzocke, weil einige Versorger ihre Tarife zum Jahreswechsel besonders stark erhöhen.
Die Zeag erhöhte im Verhältnis moderat. "Unsere Preisanpassungen basieren auf gestiegenen Einkaufspreisen. Ich gehe davon aus, dass sich alle Versorger an Recht und Gesetz halten und eine transparente Kalkulation hinter den Tarifen liegt", sagt Vorstandschef Schütz. Schon bisher seien die Tarife der Grundversorgung regelmäßig geprüft worden.
Bundesnetzagentur muss Personal einstellen, die Versorger auch?
Der Zusatzaufwand ist dennoch nicht zu unterschätzen. Im Gesetzentwurf wird er für staatliche Stellen angegeben. Bei der Bundesnetzagentur etwa sind 32 zusätzliche Planstellen erforderlich. 25 weitere Beschäftigte könnten von Finanz- und Zollverwaltung hinzugezogen werden, dazu externe Dienstleister.
Anders sieht es bei der privatwirtschaftlichen Seite aus. Hier würden erste "Abschätzungen" durch das Statistische Bundesamt "plausibilisiert" und nachgereicht.
Was im Großen schwer abzuschätzen ist, lässt sich auch im Kleinen kaum besser nachvollziehen. "Schon all die Veränderungen, die seit dem Sommer angedacht, verworfen und dann wieder neu geregelt wurden, haben bei uns in der Führungsriege bis in den Vertrieb viele Kräfte gebunden", sagt Schütz.
Vieles laufe über Überstunden, "hochgerechnet etwa fünf Mitarbeiter kümmern sich aktuell ausschließlich um diese neuen Themen". Wenn man das mit 900 Versorgern bundesweit multipliziere, komme man auf eine stattliche Zahl, schätzt der 53-Jährige. "Unseren Kunden sind all diese Veränderungen kaum noch zu vermitteln."
90 Prozent der Überschusserlöse gehen an die Netzbetreiber
Die Bundesregierung will einen Teil der Kosten, die durch die Strompreisbremse entstehen, durch Abschöpfung sogenannter Zufallsgewinne decken. Betreiber von Stromerzeugungsanlagen mit einer Leistung von mehr als einem Megawatt - Windräder haben in der Regel um die drei Megawatt - müssen ab Dezember 90 Prozent ihrer "Überschusserlöse" an die Netzbetreiber abführen. Diese erstatten dann den Stromlieferanten die durch die Strompreisbremse entgangenen Erlöse.
Für Schütz ist diese Vorgehensweise zu kompliziert. Mit der Zielsetzung der Energiepreisbremsen ist Schütz einverstanden. Es gehe schließlich darum, die energieintensive Industrie und die sozial schwachen Kunden zu schützen. "Aber ich bin kein Freund von Markteingriffen. Und hier geht es um einen sehr komplexen Markt." Kein Gesetz könne alle Facetten berücksichtigen, egal, wie viel Mühe man sich gibt. "Der bürokratische Aufwand steigt und macht Energie noch teurer."
Warum keine einfachere Lösung?
Warum, fragt Schütz, könne man nicht eine Sondersteuer auf den Gewinn der Energieversorger erheben? "Mir wären einfache Mechanismen lieber gewesen." Transferleistungen für sozial Schwache könnten erhöht, Eingangssteuersätze gesenkt werden. Stattdessen würden alle Stufen der Wertschöpfungskette belastet. "Das mündet in enormen Preisverwerfungen."
Nicht nur Steuergeld wird verwendet
Der "Doppel-Wumms", wie ihn Kanzler Olaf Scholz genannt hat, besteht in erster Linie aus dem Stabilisierungsfonds in Höhe von 200 Milliarden Euro. Mit ihm sollen die Strom- und die Gaspreisbremse finanziert werden. Zusätzlich kommt für die Strompreisbremse Geld von den Zufallsgewinnen der Energieunternehmen, die pauschal abgeschöpft werden sollen.
Auch wenn sich wahrscheinlich nicht mehr viel ändern wird: Das Strompreisbremsegesetz ist noch nicht verabschiedet. Es war in erster Lesung im Bundestag. Am 16. Dezember soll der Bundesrat darüber entscheiden.
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