Schedl: Der zähe Kampf gegen den Betriebsrat
Der Autozulieferer Schedl wollte seinen Betriebsrat loswerden und engagierte dafür sogar eine darauf spezialisierte Kanzlei. Nach den Güteterminen vor dem Amtsgericht sieht es so aus, als dürfte das schwierig werden. Auf der Suche nach den Gründen, warum es so weit kommen konnte.

Der Versuch des Automobilzulieferers Schedl, vier von fünf Betriebsratsmitgliedern in Heilbronn zu kündigen, scheint wenig Aussicht auf Erfolg zu haben. Das fünfte Mitglied ist inzwischen aber "aus persönlichen Gründen" freiwillig zurückgetreten. Die Hintergründe des ungewöhnlichen Kahlschlags werfen die Frage auf, ob hier strategische Überlegungen oder persönliche Kränkungen Auslöser waren.
Tipp für den Arbeitgeber
Es war der vierte Gütetermin für ein Betriebsratsmitglied des Autozulieferers Schedl vor dem Heilbronner Arbeitsgericht. Auch diesmal machte der Richter keinen Hehl daraus, welche Tendenz er sieht: "In dieser Konstellation ist es am besten, der Arbeitgeber geht mal heim und schaut, wie es wirklich war."
Mit dieser Botschaft im Ohr verließen die Arbeitgebervertreter und der Anwalt von der Kanzlei Schreiner + Partner den Gerichtssaal. Ein Abfindungsangebot gab es diesmal nicht. Schon zwei Mal waren Angebote über mehrere Zehntausend Euro von den Betriebsratsmitgliedern ausgeschlagen worden.
Geschäftspartner könnten Einfluss nehmen
Audi und Porsche, für die Schedl in Heilbronn die Reifen montiert, dürften sich die Vorgänge genau anschauen. Zu einzelnen Zulieferern nimmt Audi in Neckarsulm auf Nachfrage keine Stellung. Allerdings erklärt eine Sprecherin allgemein, dass für Geschäftspartner im Volkswagen-Konzern verbindliche Leitprinzipien gelten.
Außerdem gebe es ein Rating für Zulieferer mit Blick auf Soziales, Regeltreue und Umweltschutz, erklärt die Sprecherin. "Bei Bedarf" könne es Überprüfungen durch externe Auditoren geben.
Fragen an Schedl soll es von den Auftraggebern aus Neckarsulm und Zuffenhausen nach der ersten Berichterstattung unserer Zeitung schon gegeben haben. Für die Eigentümerfamilie Preymesser aus Neutraubling in Bayern steht einiges auf dem Spiel.
Ein "Profi-Kündiger" wurde engagiert
Dass hier nicht einfach nur der Zufall regierte, darauf weist die Wahl der Anwaltskanzlei hin. Schreiner + Partner, die Schedl für die vier Fälle engagiert hat, werden in den Medien und einschlägigen Foren als "Profi-Kündiger" beschrieben oder als "deutscher Marktführer im Union Busting", also Gewerkschaftszerstörer und Betriebsrats-Knacker.
"Wir reden hier von einem Familienbetrieb, der mit Kanonen auf Spatzen schießt", sagt der zuständige Gewerkschaftssekretär Philipp Zänker. In vielen Preymesser-Betrieben gebe es keinen Betriebsrat. Schedl wurde 2019 übernommen. Dort hatte es an den Standorten Leipzig und Bremen bereits Arbeitnehmervertretungen gegeben.
Dass in Heilbronn fast das gesamte Gremium entlassen werden soll, ist nach Zänkers Wissen aber ohne Beispiel im Preymesser-Konzern und einmalig in der Region Heilbronn.
Bloßgestellt bei der Betriebsversammlung
Damit stellt sich die Frage, was der Auslöser für die Betriebsrats-Kündigungen war. Schedl-Geschäftsführerin Christina Preymesser äußert sich auf Nachfrage unserer Zeitung nicht dazu.
Das Unternehmen bestreitet aber auch nicht, dass Preymesser nach einer Betriebsversammlung in Heilbronn Anfang des Jahres ausgebuht wurde. Eine mögliche und plausible Erklärung scheint zu sein, dass die Geschäftsführerin diese Bloßstellung dem Betriebsrat anlastete.
In konstruktiven Verhandlungen mit der Gewerkschaft
Weiterer Punkt sind die Verhandlungen zwischen IG Metall und Schedl über einen Haustarifvertrag. Schedl-Geschäftsführer Patrik Fierens bewertet diese Gespräche als "bisher sehr konstruktiv". Gewerkschaftssekretär Zänker stimmt dieser Einschätzung zu, es habe bisher keinen Anlass für einen Warnstreik gegeben.
"Der kritische Punkt wird aber sein, ob am Ende die Unterschrift unter den Vertrag gesetzt wird." Dieser könnte sich dann über den Gesamtbetriebsrat auf andere Standorte auswirken.
Nicht zuletzt stehen ab März Betriebsratswahlen an. Sollten im Vorfeld mögliche Bewerber eingeschüchtert werden?
Betriebsrat sieht einiges erreicht für die Belegschaft
Die vier Betriebsräte sind stolz darauf, aus Schedl bereits einen besseren Arbeitgeber gemacht zu haben. "Wir haben so viel erreicht", sagt einer von ihnen und zählt Zuschläge für Samstagsarbeit, Coronaprämie, Aufstockung zum Kurzarbeitergeld, Mitsprache bei Schichtplänen und auch die frühzeitige Information über den Arbeitseinsatz an Samstagen auf - die in der Vergangenheit oft am Vortag erfolgte. Er sagt: "Wir wollen weitermachen und zeigen bis zur Wahl, dass wir etwas voranbringen im Unternehmen."
Der vierte Schedl-Fall: Angeblich Urlaub gewünscht und mit Krankmachen gedroht
Der Vorwurf, den Rechtsanwalt Dominic Wallenstein von der Kanzlei Schreiner + Partner in diesem Gütetermin vor dem Arbeitsgericht vortrug, lautete auf "Androhen einer Arbeitsunfähigkeit" und den Versuch, sich eine Entgeltfortzahlung zu erschleichen. Auf deutsch: Das Betriebsratsmitglied Tajan K. (Name geändert) habe am 11. November um 13.30 Uhr angerufen und um Urlaub für diesen Tag gebeten. Als ihm dieser nicht gewährt wurde, soll er gesagt haben: "Dann geh ich zum Arzt."
Alexandra Horschitz, die Rechtsanwältin der Betriebsräte, konnte anhand von Telefon-Protokollen darlegen, dass der Anruf bereits um 10.37 Uhr stattgefunden hatte und es dazu eine Vorgeschichte gab: Bereits am Vortag hatte die Ehefrau des Schedl-Mitarbeiters telefonisch Alarm geschlagen, sie und ihre zwei elf Monate alten Kinder litten unter einem Magen-Darm-Infekt. Der Vater machte sich nach Rücksprache mit seinem Schichtleiter auf den Heimweg und später mit der Tochter auf ins Krankenhaus.
Noch in der Nacht sei er selbst an dem offenbar hochansteckenden Infekt erkrankt und habe sich übergeben. Das habe er morgens dann dem Produktionsleiter kurz mitgeteilt und sich krank gemeldet. Ein Tag später war er beim Arzt, der ihn bis zum 16. November krank schrieb. Damit sei es überhaupt nicht ersichtlich, warum er um Urlaub hätte bitten sollen. Zumal: Wäre er nicht selbst krank gewesen, hätte er sich aufgrund der Krankheit seiner Kinder von der Arbeit freistellen lassen können. "Den Fall hatte mein Mandant bereits, diese Möglichkeit war ihm also bekannt", so die Anwältin.
Ob der Arzt die Erkrankung bestätigen könne, ob weitere Unterlagen vorliegen, wollte der Richter wissen, um dann aber in Richtung Arbeitgeber zu erklären: "Meine ganzen Fragen sollen nicht darüber hinwegtäuschen, dass Sie die Beweislast haben." Entweder diese Vorwürfe könnten zweifelsfrei nachgewiesen werden, oder es sei gar nichts. Die Verhandlung Ende Februar soll Klarheit bringen - wenn Schedl nicht zurückzieht.


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