Neues EEG macht alten Solaranlagen wohl den Garaus
Photovoltaik lohnt sich nach Ablauf der 20-jährigen Vergütung kaum noch. Zeag-Chef Schütz: Pioniere der Energiewende werden bestraft. Für Bürgerenergiegenossenschaften könnte es eine Chance sein.

Als vor 20 Jahren die ersten privaten Solarstromanlagen in Betrieb genommen wurden, da betraten viele Hausbesitzer Neuland. Die Investitionssumme erschien riesig. Doch hoch waren auch die garantierten Vergütungssätze. 99 Pfennig pro eingespeiste Kilowattstunde musste der Versorger damals bezahlen, so sah es das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) vor. 20 Jahre lang. Damit stehen heute Sonnenstromproduzenten der ersten Stunde vor der Frage, wie es weitergeht.
Aktuelle Studie sieht Weiterbetrieb gefährdet
Beantwortet werden kann die Frage noch nicht. Denn die nächste Novellierung des EEG ist noch nicht beschlossen. Der Entwurf aus dem Wirtschaftsministerium lässt allerdings nichts Gutes erwarten. Und das, obwohl man eigentlich davon ausgegangen war, dass Sonnenstrom nach Auslaufen der 20-Jährigen Förderung ein besonders billiger grüner Strom werden könnte.
Eine Studie von EUPD Research im Auftrag des Bundesverbands Solarwirtschaft kommt aber zu dem Schluss, dass der Betrieb alter Anlagen in vielen Fällen unwirtschaftlich wird, obwohl die Solarzellen noch zehn und mehr Jahre lang Strom produzieren könnten.
Investitionen in intelligente Messtechnik notwendig
Statt einer garantierten Vergütung gibt es künftig maximal noch den Marktpreis für Strom, also wenige Cent. "Weil viele solcher alten Anlagen eine noch relativ kleine Leistung haben, liegen die Erträge bei voller Einspeisung im Bereich von 100 bis 200 Euro pro Jahr", rechnet Zeag-Vorstand Franc Schütz vor. Das sei schon wenig.
Durch Auflagen, dass selbst kleinste Anlagen über einem Kilowatt peak wohl intelligente Messtechnik nutzen müssen, bleibe nach Abzug der Versicherungsprämie nichts mehr übrig.
Gesetzentwurf schwer nachvollziehbar
Zudem sollen für den Eigenverbrauch auch noch 40 Prozent der EEG-Umlage von derzeit 6,5 Cent fällig werden, wofür ebenfalls neue Messtechnik notwendig ist. Ein Batteriespeicher könne sich so gar nicht mehr amortisieren.
"Dass ausgerechnet die Pioniere der Energiewende so belastet werden, schmerzt sehr", sagt Schütz. Über die Gründe für diese Ausgestaltung der Gesetzesnovelle könne er nur spekulieren, sagt Schütz. "Vielleicht will man endlich der intelligenten Messtechnik zum Durchbruch verhelfen, ich weiß es nicht."
Damals ein gutes Geschäft
Betroffene sind verunsichert oder ratlos. "Ich habe keine Ahnung, wie es weitergeht, wenn die Vergütung ausläuft", sagt etwa Rainer Schwab. Als Vorstand der Volksbank Möckmühl hatte er sich vor knapp 20 Jahren gut ausrechnen können, dass die Installation der Photovoltaikmodule auf dem eigenen Hausdach in Hardthausen nicht nur ein Beitrag zur Energiewende ist, sondern auch ein rentables Geschäft. 2003 ließ er sich die Anlage montieren. Damit rückt auch für ihn das Ende der Einspeisevergütung näher.
Sicher ist, dass viel Idealismus notwendig wäre, wenn man als Privatperson Zeit und Geld investiert, ohne selbst auf lange Sicht einen Vorteil zu haben. Doch ohne Idealismus werde man wohl kaum vorankommen bei dem Thema, ist Schwab überzeugt. Deshalb denkt er über Alternativen nach. Als Aufsichtsratsmitglied der Bürgerenergiegenossenschaft (BEG) Hardthausen könnte er sich beispielsweise vorstellen, solche Alt-Anlagen über BEGs zu betreiben. "In Genossenschaften könnte man mehrere Anlagen bündeln und hätte so ein ganz anderes Gewicht, auch in der Verhandlung mit dem Versorger und bei der Direktvermarktung des Stroms", sagt Schwab.
Damit wären kleine Bürgerenergiegenossenschaften allerdings auch schnell überfordert. Schwab hofft deshalb, dass solche Überlegungen auf übergeordneter Ebene besprochen werden können. "In der Summe haben die Energiegenossenschaften ein Gewicht. Wenn sie sich zusammentun, können sie zu einem wichtigen Player am Energiemarkt werden."
Nachbesserungen beim EEG wären wohl erforderlich
Einzelne Anlagen Technisch wäre das möglich, ist auch Franc Schütz überzeugt. Wenn es gesetzlich gewollt wäre, gäbe es natürlich einen Markt für diesen Sonnenstrom, glaubt der Zeag-Chef. "Was dem widerspricht, ist die aktuelle Gesetzgebung." Denn auch bei den Windparks gehe der Gesetzgeber davon aus, dass jede Anlage einzeln zu betrachten ist. Entscheidend sei nicht, was am Einspeisepunkt ankomme, sondern welche Anlage wann wie viel Strom produziert habe. So ist er gespannt, ob diese Regelungen irgendwann überarbeitet werden.
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